Risikolebensversicherung kündigen

Versicherungsrecht

Risikolebensversicherung kündigen – was Sie beachten müssen und welche Alternativen es gibt

Sie überlegen, Ihre Risikolebensversicherung zu kündigen – weil die Baufinanzierung getilgt ist, die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen oder Sie schlicht einen günstigeren Tarif gefunden haben. Anders als bei der Kapitallebensversicherung gibt es bei der Risikolebensversicherung keinen Rückkaufswert: Alle bisher gezahlten Prämien sind bei Kündigung verloren. Umso wichtiger ist es, vor einer Kündigung alle Optionen zu prüfen. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht in Augsburg beraten wir Sie, ob eine Kündigung in Ihrem Fall sinnvoll ist – und ob der Widerrufsjoker Ihnen einen Teil der Prämien zurückbringt.

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Risikolebensversicherung kündigen – was Sie beachten müssen und welche Alternativen es gibt

Kündigung der Risikolebensversicherung – kein Rückkaufswert, aber Optionen

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung: Sie zahlt die vereinbarte Versicherungssumme nur dann aus, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Ein Sparanteil wird nicht gebildet, es gibt kein Deckungskapital und damit keinen Rückkaufswert. Kündigen Sie den Vertrag nach § 168 VVG, verfallen sämtliche gezahlten Prämien. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 11 Abs. 4 VVG). Trotz des Prämienverlusts kann eine Kündigung richtig sein – aber nur, wenn der Versicherungsschutz tatsächlich nicht mehr benötigt wird.

Der Widerrufsjoker bei Risikolebensversicherungen – wann er sich trotzdem lohnt

Grundsätzlich gilt der Widerrufsjoker auch für Risikolebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 im Policenmodell abgeschlossen und mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung versehen wurden. Allerdings ist die wirtschaftliche Situation anders als bei der Kapitallebensversicherung: Da die Prämien fast vollständig aus Risikokosten und Verwaltungskosten bestehen, fällt der Erstattungsbetrag bei Rückabwicklung geringer aus. Dennoch kann ein Widerruf lohnend sein.

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Prüfen Sie, ob bei Ihrer Risikolebensversicherung ein Widerruf möglich ist oder ob Alternativen zur Kündigung in Frage kommen.

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Dieser Schnell-Check dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Alternativen zur Kündigung Ihrer Risikolebensversicherung

Bevor Sie kündigen, sollten Sie prüfen, ob eine der folgenden Alternativen für Sie in Frage kommt. In Augsburg beraten wir Sie zu allen Möglichkeiten.

Versicherungssumme herabsetzen

Wenn Ihr Absicherungsbedarf gesunken ist – etwa weil ein Teil der Baufinanzierung getilgt wurde – können Sie bei den meisten Versicherern die Versicherungssumme reduzieren. Die Prämie sinkt dann proportional. So behalten Sie den Versicherungsschutz in reduzierter Höhe, ohne einen neuen Vertrag mit erneuter Gesundheitsprüfung abschließen zu müssen. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach den Möglichkeiten.

Nachversicherungsgarantie nutzen

Manche Risikolebensversicherungen enthalten eine Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Lebensereignissen – Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf – können Sie die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Bevor Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen, um einen neuen mit höherer Summe abzuschließen, prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Police diese Option bietet. Das spart die Gesundheitsprüfung und das Risiko einer Ablehnung.

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Häufige Probleme rund um die Risikolebensversicherung

Neben der Kündigung gibt es weitere Rechtsfragen, die bei Risikolebensversicherungen regelmäßig auftreten. In Augsburg beraten wir Sie auch zu diesen Themen.

Vorvertragliche Anzeigepflicht und Rücktritt des Versicherers

Der Versicherer darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet hat (§ 19 VVG). Der Rücktritt ist innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss möglich. Bei arglistiger Täuschung (§ 22 VVG, § 123 BGB) kann der Versicherer den Vertrag sogar innerhalb von zehn Jahren anfechten. Im Leistungsfall prüfen Versicherer die Gesundheitsangaben besonders genau. Wenn Ihr Versicherer den Rücktritt erklärt hat, lassen Sie die Begründung anwaltlich prüfen – nicht jede Verletzung der Anzeigepflicht rechtfertigt einen vollständigen Rücktritt.

Bezugsberechtigung und Kündigung

Bei einer Risikolebensversicherung wird ein Bezugsberechtigter (Begünstigter) benannt, der im Todesfall die Versicherungssumme erhält. Kündigen Sie den Vertrag, erlischt die Bezugsberechtigung. Besonderheit: Wurde ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt (häufig bei Verträgen zur Absicherung einer Baufinanzierung), ist die Kündigung ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten nicht möglich. Prüfen Sie vor einer Kündigung, ob ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht besteht.

FAQ

Häufige Fragen

Bekomme ich bei Kündigung meiner Risikolebensversicherung Geld zurück?
Nein. Die Risikolebensversicherung bildet kein Sparkapital und hat keinen Rückkaufswert. Bei Kündigung sind alle bisher gezahlten Prämien verloren. Ein Widerruf nach dem Widerrufsjoker kann jedoch einen Teil der Prämien zurückbringen – abzüglich der Risikokosten für den genossenen Versicherungsschutz.
Kann ich meine Risikolebensversicherung sofort kündigen oder gibt es eine Frist?
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 11 Abs. 4 VVG). Bei monatlicher Zahlweise ist das der nächste Monat, bei jährlicher Zahlweise das Ende des Versicherungsjahres. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen – manche Verträge sehen eine dreimonatige Kündigungsfrist vor.
Soll ich erst den neuen Vertrag abschließen und dann den alten kündigen?
Unbedingt. Schließen Sie immer zuerst den neuen Vertrag ab und warten Sie, bis er rechtswirksam besteht, bevor Sie den alten kündigen. Bei einer erneuten Gesundheitsprüfung können seit dem Erstabschluss aufgetretene Erkrankungen zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder Ablehnung führen. Ohne bestehenden neuen Vertrag stehen Sie im schlimmsten Fall ohne Versicherungsschutz da.
Was passiert mit dem Bezugsrecht bei Kündigung?
Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erlischt die Bezugsberechtigung mit der Kündigung. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht – häufig bei Verträgen, die eine Baufinanzierung absichern – benötigen Sie die Zustimmung des Bezugsberechtigten zur Kündigung. Prüfen Sie Ihre Police, ob das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich ist.
Lohnt sich der Widerrufsjoker bei einer Risikolebensversicherung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Da bei der Risikolebensversicherung ein Großteil der Prämie auf den Risikoschutz entfällt, ist der Erstattungsbetrag bei Rückabwicklung geringer als bei einer Kapitallebensversicherung. Bei langjährigen Verträgen mit hohen Prämien kann sich ein Widerruf dennoch lohnen – vor allem wegen der rückerstattbaren Abschluss- und Verwaltungskosten. Wir prüfen das in Augsburg individuell für Sie.
Kann ich die Versicherungssumme reduzieren statt zu kündigen?
Ja, die meisten Versicherer ermöglichen eine Herabsetzung der Versicherungssumme. Die Prämie sinkt dann entsprechend. Das ist oft die bessere Alternative, wenn der Absicherungsbedarf zwar gesunken, aber nicht vollständig weggefallen ist – etwa wenn nur ein Teil der Baufinanzierung getilgt wurde.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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