Risikolebensversicherung kündigen
Risikolebensversicherung kündigen – was Sie beachten müssen und welche Alternativen es gibt
Sie überlegen, Ihre Risikolebensversicherung zu kündigen – weil die Baufinanzierung getilgt ist, die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen oder Sie schlicht einen günstigeren Tarif gefunden haben. Anders als bei der Kapitallebensversicherung gibt es bei der Risikolebensversicherung keinen Rückkaufswert: Alle bisher gezahlten Prämien sind bei Kündigung verloren. Umso wichtiger ist es, vor einer Kündigung alle Optionen zu prüfen. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht in Augsburg beraten wir Sie, ob eine Kündigung in Ihrem Fall sinnvoll ist – und ob der Widerrufsjoker Ihnen einen Teil der Prämien zurückbringt.

Kündigung der Risikolebensversicherung – kein Rückkaufswert, aber Optionen
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung: Sie zahlt die vereinbarte Versicherungssumme nur dann aus, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Ein Sparanteil wird nicht gebildet, es gibt kein Deckungskapital und damit keinen Rückkaufswert. Kündigen Sie den Vertrag nach § 168 VVG, verfallen sämtliche gezahlten Prämien. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 11 Abs. 4 VVG). Trotz des Prämienverlusts kann eine Kündigung richtig sein – aber nur, wenn der Versicherungsschutz tatsächlich nicht mehr benötigt wird.
Der Widerrufsjoker bei Risikolebensversicherungen – wann er sich trotzdem lohnt
Grundsätzlich gilt der Widerrufsjoker auch für Risikolebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 im Policenmodell abgeschlossen und mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung versehen wurden. Allerdings ist die wirtschaftliche Situation anders als bei der Kapitallebensversicherung: Da die Prämien fast vollständig aus Risikokosten und Verwaltungskosten bestehen, fällt der Erstattungsbetrag bei Rückabwicklung geringer aus. Dennoch kann ein Widerruf lohnend sein.
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Risikolebensversicherungs-Check
Prüfen Sie, ob bei Ihrer Risikolebensversicherung ein Widerruf möglich ist oder ob Alternativen zur Kündigung in Frage kommen.
Alternativen zur Kündigung Ihrer Risikolebensversicherung
Bevor Sie kündigen, sollten Sie prüfen, ob eine der folgenden Alternativen für Sie in Frage kommt. In Augsburg beraten wir Sie zu allen Möglichkeiten.
Versicherungssumme herabsetzen
Wenn Ihr Absicherungsbedarf gesunken ist – etwa weil ein Teil der Baufinanzierung getilgt wurde – können Sie bei den meisten Versicherern die Versicherungssumme reduzieren. Die Prämie sinkt dann proportional. So behalten Sie den Versicherungsschutz in reduzierter Höhe, ohne einen neuen Vertrag mit erneuter Gesundheitsprüfung abschließen zu müssen. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach den Möglichkeiten.
Nachversicherungsgarantie nutzen
Manche Risikolebensversicherungen enthalten eine Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Lebensereignissen – Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf – können Sie die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Bevor Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen, um einen neuen mit höherer Summe abzuschließen, prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Police diese Option bietet. Das spart die Gesundheitsprüfung und das Risiko einer Ablehnung.

Häufige Probleme rund um die Risikolebensversicherung
Neben der Kündigung gibt es weitere Rechtsfragen, die bei Risikolebensversicherungen regelmäßig auftreten. In Augsburg beraten wir Sie auch zu diesen Themen.
Vorvertragliche Anzeigepflicht und Rücktritt des Versicherers
Der Versicherer darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet hat (§ 19 VVG). Der Rücktritt ist innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss möglich. Bei arglistiger Täuschung (§ 22 VVG, § 123 BGB) kann der Versicherer den Vertrag sogar innerhalb von zehn Jahren anfechten. Im Leistungsfall prüfen Versicherer die Gesundheitsangaben besonders genau. Wenn Ihr Versicherer den Rücktritt erklärt hat, lassen Sie die Begründung anwaltlich prüfen – nicht jede Verletzung der Anzeigepflicht rechtfertigt einen vollständigen Rücktritt.
Bezugsberechtigung und Kündigung
Bei einer Risikolebensversicherung wird ein Bezugsberechtigter (Begünstigter) benannt, der im Todesfall die Versicherungssumme erhält. Kündigen Sie den Vertrag, erlischt die Bezugsberechtigung. Besonderheit: Wurde ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt (häufig bei Verträgen zur Absicherung einer Baufinanzierung), ist die Kündigung ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten nicht möglich. Prüfen Sie vor einer Kündigung, ob ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht besteht.
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
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