Riester-Rentenfaktor rechtswidrig gekürzt

Versicherungsrecht

Riester-Rentenfaktor rechtswidrig gekürzt – Ihre Rechte nach dem BGH-Urteil in Augsburg

Ihr Versicherer hat den Rentenfaktor Ihres Riester-Vertrags nachträglich gesenkt – und damit Ihre künftige Rente gekürzt, obwohl Sie Ihre Beiträge wie vereinbart gezahlt haben. Der BGH hat mit Urteil vom 10.12.2025 (IV ZR 34/25) klargestellt: Klauseln, die den Versicherer zur einseitigen Herabsetzung des Rentenfaktors berechtigen, sind unwirksam. Betroffen sind hunderttausende Verträge bei Allianz, Zurich, AXA und weiteren Versicherern. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht in Augsburg setzen wir Ihren ursprünglichen Garantierentenfaktor durch und fordern Nachzahlungen für bereits gekürzte Renten.

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Riester-Rentenfaktor rechtswidrig gekürzt – Ihre Rechte nach dem BGH-Urteil in Augsburg

Was ist der Rentenfaktor und warum ist er so wichtig?

Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Er wird bei Vertragsschluss als Garantierentenfaktor festgelegt und ist die zentrale Rechengröße für Ihre spätere Rente. Bei fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen haben Sie kein garantiertes Kapital – die Fondsanlage schwankt. Der Rentenfaktor ist das einzige Element, das Ihnen Planungssicherheit gibt: Egal wie sich die Fonds entwickeln, pro 10.000 Euro Kapital erhalten Sie den zugesagten Rentenbetrag. Wird der Rentenfaktor gesenkt, sinkt Ihre Rente proportional – bei gleichem Kapital.

BGH-Urteil vom 10.12.2025 – Rentenfaktor-Kürzungen sind unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.12.2025 (IV ZR 34/25) auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG entschieden: Klauseln in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen, die den Versicherer zur einseitigen Herabsetzung des Rentenfaktors berechtigen, sind unwirksam. Der BGH schätzt die Zahl betroffener Verträge auf eine sechs- bis siebenstellige Größenordnung.

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Betroffene Versicherer – wer hat den Rentenfaktor gekürzt?

Zahlreiche Versicherer haben in den vergangenen Jahren Rentenfaktoren gesenkt. Die folgende Übersicht zeigt die bekanntesten Fälle – eine vollständige Aufstellung gibt es nicht, da viele Kürzungen ohne öffentliche Berichterstattung vorgenommen wurden. In Augsburg prüfen wir Ihren Vertrag unabhängig davon, ob Ihr Versicherer in dieser Liste steht.

Allianz, Zurich und AXA – die prominentesten Fälle

Die Allianz Lebensversicherung hat den Rentenfaktor bei rund 700.000 fondsgebundenen Verträgen (Tarife IndexSelect, Invest, InvestGarantie, Invest alpha-Balance, Abschlüsse 07/2001 bis 12/2011) bereits 2017 gesenkt und 2021 erneut um 9 Prozent reduziert (Verträge 07/2001 bis 06/2013). Das BGH-Urteil vom 10.12.2025 erging im Musterverfahren gegen die Allianz. Die Zurich Lebensversicherung hat bei Verträgen aus dem Zeitraum 04/1998 bis 12/2016 den Rentenfaktor gesenkt – das LG Köln hat die Klausel bereits am 08.02.2023 (Az. 26 O 12/22) für unwirksam erklärt. Die AXA Lebensversicherung wurde im Januar 2024 von der Verbraucherzentrale NRW wegen rechtswidriger Rentenfaktor-Kürzungen abgemahnt.

Weitere betroffene Versicherer

Neben Allianz, Zurich und AXA sind Rentenfaktor-Kürzungen unter anderem bei der LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank, ebenfalls im Januar 2024 abgemahnt), der VHV und der R+V dokumentiert. Die Liste ist nicht abschließend. Viele Versicherer haben Anpassungsklauseln in ihren AVB, die nach dem BGH-Urteil nun als unwirksam einzustufen sind. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein: Vergleichen Sie den dort ausgewiesenen Garantierentenfaktor mit dem aktuellen Standmitteilungsschreiben. Weicht der aktuelle Wert nach unten ab, wurde Ihr Rentenfaktor gekürzt.

Illustration

Ihre Ansprüche – was wir in Augsburg für Sie durchsetzen

Wenn Ihr Rentenfaktor rechtswidrig gesenkt wurde, haben Sie klare Ansprüche. Wir setzen sie in Augsburg konsequent gegenüber Ihrem Versicherer durch.

Wiederherstellung des Garantierentenfaktors

Ihr Hauptanspruch: Der bei Vertragsschluss in Ihrem Versicherungsschein zugesagte Garantierentenfaktor gilt unverändert. Die Anpassungsklausel ist unwirksam, die Herabsetzung entfaltet keine Wirkung. Wir fordern den Versicherer zur schriftlichen Bestätigung auf, dass der ursprüngliche Rentenfaktor für Ihren Vertrag gilt. Verweigert der Versicherer dies, erheben wir Feststellungsklage nach § 256 ZPO. Nach dem BGH-Urteil sind die Erfolgsaussichten hervorragend.

Nachzahlung und Schadensersatz bei bereits laufender Rente

Beziehen Sie bereits eine Rente, die auf Basis des gekürzten Rentenfaktors berechnet wurde, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung der Differenz für jeden Monat seit der Kürzung – zuzüglich Verzugszinsen. Zusätzlich kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB in Betracht. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre (§ 195 BGB), beginnt aber erst, wenn Sie von der Kürzung und deren Rechtswidrigkeit Kenntnis erlangen. Nach dem BGH-Urteil vom Dezember 2025 dürfte die Verjährung für viele Ansprüche frühestens Ende 2028 eintreten. Handeln Sie dennoch zeitnah.

FAQ

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob mein Rentenfaktor gesenkt wurde?
Vergleichen Sie den Rentenfaktor in Ihrem ursprünglichen Versicherungsschein mit dem Wert in Ihrem aktuellen Standmitteilungsschreiben. Ist der aktuelle Wert niedriger, wurde der Rentenfaktor gesenkt. Falls Sie den Versicherungsschein nicht finden, können Sie den ursprünglichen Rentenfaktor bei Ihrem Versicherer erfragen.
Was hat der BGH am 10.12.2025 entschieden?
Der BGH hat entschieden (IV ZR 34/25), dass Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Versicherer zur einseitigen Herabsetzung des Rentenfaktors berechtigen, unwirksam sind. Sie verstoßen gegen § 308 Nr. 4 BGB (unzumutbarer Änderungsvorbehalt) und § 307 Abs. 1 BGB (fehlende Symmetrie – Senkung ohne spiegelbildliche Erhöhungspflicht).
Betrifft das BGH-Urteil nur Riester-Verträge?
Nein. Das Urteil erging zwar zu einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung, die Grundsätze gelten aber für alle Vertragstypen mit vergleichbaren Anpassungsklauseln – also auch für private fondsgebundene Rentenversicherungen, Rürup-Verträge und Pensionskassenverträge.
Welche Versicherer sind betroffen?
Bekannt sind Rentenfaktor-Kürzungen bei Allianz (ca. 700.000 Verträge), Zurich, AXA, LPV (Postbank), VHV und R+V. Die Liste ist nicht abschließend. Jeder Versicherer, der Anpassungsklauseln in seinen AVB hat und den Rentenfaktor gesenkt hat, ist potenziell betroffen.
Kann ich Geld zurückbekommen, wenn meine Rente bereits gekürzt ausgezahlt wird?
Ja. Sie haben Anspruch auf Nachzahlung der Differenz zwischen der gekürzten und der korrekt berechneten Rente für jeden Monat seit der Kürzung, zuzüglich Verzugszinsen. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit.
Was soll ich jetzt tun?
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein und Ihr aktuelles Standmitteilungsschreiben auf eine Rentenfaktor-Änderung. Stellen Sie alle Unterlagen zusammen und lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen. Je früher Sie handeln, desto mehr Ansprüche können Sie durchsetzen, bevor die Verjährung greift.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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