Riester-Rente kündigen

Versicherungsrecht

Riester-Rente kündigen – Zulagen, Steuern & Widerrufsjoker in Augsburg

Ihre Riester-Rente enttäuscht – hohe Kosten, niedrige Rendite, und die versprochene Altersvorsorge bringt am Ende kaum mehr als die eingezahlten Beiträge. Anders als bei der Rürup-Rente können Sie einen Riester-Vertrag kündigen. Doch Vorsicht: Die Kündigung gilt als schädliche Verwendung nach § 93 EStG – sämtliche Zulagen und Steuervorteile müssen an die Zentrale Zulagenstelle zurückgezahlt werden. Deutlich mehr bleibt Ihnen, wenn ein Widerruf möglich ist. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht in Augsburg prüfen wir, ob der Widerrufsjoker für Ihren Riester-Vertrag greift und welcher Weg wirtschaftlich der beste ist.

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Riester-Rente kündigen – Zulagen, Steuern & Widerrufsjoker in Augsburg

Kündigung einer Riester-Rente – möglich, aber teuer

Eine Riester-Rente kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung führt jedoch zu einer schädlichen Verwendung nach § 93 Abs. 1 EStG: Der Anbieter behält sämtliche staatlichen Zulagen (Grundzulage 175 Euro pro Jahr, Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Kind) und den gewährten Sonderausgabenabzug (bis zu 2.100 Euro pro Jahr) vom Vertragsguthaben ein und führt sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurück. Zusätzlich sind die Erträge und Wertsteigerungen im Vertrag zu versteuern. Was am Ende übrig bleibt, kann ernüchternd wenig sein.

Der Widerrufsjoker bei Riester-Verträgen – deutlich mehr Geld als bei Kündigung

Auch bei Riester-Rentenversicherungen kann ein Widerruf in Betracht kommen, wenn über das Widerrufsrecht nicht oder fehlerhaft belehrt wurde. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses: Bei Riester-Verträgen bis zum 18.06.2026 kann ein Widerruf auch nach längerer Zeit noch möglich sein; für Verträge ab dem 19.06.2026 erlischt das Widerrufsrecht dagegen spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss (§ 152 VVG), sofern über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurde. Im Fall einer Rückabwicklung sind grundsätzlich der Sparanteil der Beiträge zuzüglich gezogener Nutzungen zu erstatten, abzüglich Risikoanteil und gegebenenfalls steuerlicher Effekte. Ob sich daraus im Einzelfall ein Vorteil gegenüber einer Kündigung ergibt, ist gesondert zu prüfen.

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Unschädliche Verwendung – Alternativen zur Kündigung

Neben der förderschädlichen Kündigung gibt es Möglichkeiten, Riester-Kapital zu verwenden, ohne Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen zu müssen. In Augsburg beraten wir Sie zu jeder Option.

Wohn-Riester – Kapital für die eigene Immobilie

Nach § 92a EStG können Sie angespartes Riester-Kapital förderunschädlich für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie entnehmen. Seit 2024 ist auch die Finanzierung energetischer Sanierungen förderbegünstigt. Die Mindestentnahme beträgt 3.000 Euro. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, das entnommene Kapital wird auf einem sogenannten Wohnförderkonto nachgelagert besteuert. Wohn-Riester kann eine sinnvolle Alternative sein, wenn Sie Wohneigentum besitzen oder erwerben möchten.

Kleinbetragsrente – Abfindung ohne Förderungsrückzahlung

Liegt die monatliche Riester-Rente bei Rentenbeginn unter einem Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2025: ca. 37 Euro monatlich), darf der Anbieter das gesamte Kapital als Einmalzahlung abfinden (§ 93 Abs. 1 Satz 2 EStG). Diese Abfindung ist förderunschädlich – Zulagen und Steuervorteile müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Einmalzahlung unterliegt der ermäßigten Besteuerung. Bei Verträgen mit niedrigem Guthaben kann es sich lohnen, den Vertrag bis zum Rentenbeginn ruhen zu lassen und dann die Kleinbetragsrente-Abfindung in Anspruch zu nehmen.

Illustration

Riester-Reform 2027 – was sich für bestehende Verträge ändert

Der Bundestag hat im März 2026 das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ab 2027 wird das neue Altersvorsorgedepot eingeführt. Für bestehende Riester-Verträge hat das Konsequenzen, die Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten.

Altersvorsorgedepot ab 2027

Ab dem 01.01.2027 können keine neuen Riester-Verträge nach dem bisherigen Modell mehr abgeschlossen werden. Stattdessen kommt das Altersvorsorgedepot – Sparen in ETFs und Fonds ohne Beitragsgarantie, mit steuerlicher Förderung. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden. Allerdings stellt sich die Frage, ob ein bestehender Riester-Vertrag mit hohen Kosten und niedriger Rendite weiter bespart werden sollte oder ob ein Wechsel zum neuen Depot sinnvoller ist. In Augsburg beraten wir Sie zu den Übergangsregelungen.

BGH-Urteil zu Rentenfaktor-Klauseln

Der BGH hat mit Urteil vom 10.12.2025 (IV ZR 34/25) entschieden, dass Klauseln zur nachträglichen Herabsetzung des Rentenfaktors in Riester-Verträgen unwirksam sind (§§ 307, 308 Nr. 4 BGB). Betroffen sind insbesondere fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen, bei denen Versicherer den bei Vertragsschluss zugesagten Rentenfaktor nachträglich reduziert haben. Wenn Ihr Versicherer den Rentenfaktor Ihres Riester-Vertrags herabgesetzt hat, können Sie die Herabsetzung anfechten. Mehr dazu auf unserer Seite zum Thema Riester-Rentenfaktor.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich meine Riester-Rente kündigen?
Ja, eine Riester-Rente kann jederzeit gekündigt werden. Allerdings ist die Kündigung eine schädliche Verwendung nach § 93 EStG: Sämtliche Zulagen und Steuervorteile müssen an die ZfA zurückgezahlt werden. Nach Abzug aller Rückforderungen bleibt oft deutlich weniger übrig als die eigenen Einzahlungen.
Wie viel Geld verliere ich bei der Kündigung meiner Riester-Rente?
Sie verlieren alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile, die über die Vertragslaufzeit geflossen sind. Bei einem Vertrag mit Kinderzulagen und langer Laufzeit kann die Rückforderung durch die ZfA einen erheblichen Teil des Vertragsguthabens aufzehren. Wir berechnen in Augsburg Ihren individuellen Netto-Auszahlungsbetrag.
Ist der Widerrufsjoker bei Riester-Verträgen möglich?
Ja, wenn Ihre Riester-Rentenversicherung mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurde. Sie erhalten dann alle Bruttobeiträge plus Nutzungszinsen zurück – deutlich mehr als bei einer Kündigung. Die Zulagen müssen auch beim Widerruf an die ZfA zurückgezahlt werden, aber der Erstattungsbetrag des Versicherers ist so viel höher, dass unter dem Strich erheblich mehr bleibt.
Was ist eine Kleinbetragsrente und wann kann ich sie nutzen?
Wenn Ihre monatliche Riester-Rente bei Rentenbeginn unter ca. 37 Euro liegt, darf der Anbieter das gesamte Kapital als Einmalzahlung abfinden – ohne Rückzahlung der Zulagen. Das kann bei Verträgen mit niedrigem Guthaben eine attraktive Alternative zur Kündigung sein: Vertrag beitragsfrei stellen, bis zum Rentenbeginn warten, Kleinbetragsrente kassieren.
Kann ich mein Riester-Kapital für eine Immobilie verwenden?
Ja. Nach § 92a EStG können Sie Riester-Kapital förderunschädlich für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie entnehmen. Mindestentnahme: 3.000 Euro. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, das entnommene Kapital wird nachgelagert besteuert.
Was ändert sich durch die Riester-Reform 2027?
Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen weiter. Stattdessen kommt das Altersvorsorgedepot mit Sparmöglichkeiten in ETFs und Fonds. Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem bestehenden Vertrag ab. Wir beraten Sie in Augsburg zu den Übergangsregelungen.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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