Private Rentenversicherung kündigen
Private Rentenversicherung kündigen – Rückkaufswert, Widerruf & steuerliche Folgen in Augsburg
Ihre private Rentenversicherung bringt weniger als erwartet, und Sie überlegen zu kündigen. Doch bei einer Kündigung erhalten Sie nur den Rückkaufswert – und der liegt durch Zillmerung und Stornoabzug oft erheblich unter den eingezahlten Beiträgen. Hat die Rentenphase bereits begonnen, ist eine Kündigung meist gar nicht mehr möglich. Wurde Ihr Vertrag zwischen 1994 und 2007 im Policenmodell abgeschlossen, besteht häufig die Möglichkeit eines Widerrufs, der Ihnen sämtliche Prämien plus Nutzungszinsen zurückbringt. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht in Augsburg prüfen wir, welcher Weg für Sie wirtschaftlich und steuerlich am besten ist.

Kündigung in der Ansparphase – Rückkaufswert und Zillmerung
Die private Rentenversicherung lässt sich in zwei Grundtypen unterteilen: die aufgeschobene Rentenversicherung (erst Ansparphase, dann Rentenphase) und die sofortbeginnende Rentenversicherung (Einmalbeitrag, sofortiger Rentenbeginn). In der Ansparphase können Sie Ihre aufgeschobene Rentenversicherung nach § 168 Abs. 1 VVG jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Der Versicherer zahlt dann den Rückkaufswert nach § 169 VVG aus. Durch die Zillmerung – die vorrangige Verrechnung der Abschlusskosten in den ersten Jahren – liegt dieser Rückkaufswert jedoch regelmäßig weit unter den eingezahlten Beiträgen. Bei Verträgen mit hohen Abschlussprovisionen kann der Verlust erheblich sein.
Widerrufsjoker bei privater Rentenversicherung – volle Rückabwicklung statt Rückkaufswert
Der Widerrufsjoker gilt für private Rentenversicherungen genauso wie für Kapitallebensversicherungen, wenn der Vertrag zwischen 1994 und 2007 im Policenmodell nach § 5a VVG a.F. abgeschlossen und nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt wurde; diese Altverträge sind von der Neuregelung zum 19.06.2026 nicht betroffen. Für Verträge ab dem 19.06.2026 gilt dagegen eine Höchstfrist von 24 Monaten und 30 Tagen nach Vertragsschluss (§ 152 VVG). Lagen die Voraussetzungen vor, kann statt einer Kündigung ein Widerruf in Betracht kommen. Der BGH hat dies zuletzt mit Urteil vom 11.12.2024 (IV ZR 191/22) erneut bestätigt. Bei der Rückabwicklung erhalten Sie sämtliche gezahlten Beiträge zurück, zuzüglich der Nutzungszinsen des Versicherers, abzüglich der Risikokosten.
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Rentenversicherungs-Check
Prüfen Sie, ob Ihre private Rentenversicherung vom Widerrufsjoker betroffen ist – und ob eine Kündigung oder ein Widerruf mehr bringt.
Steuerliche Auswirkungen der Kündigung
Die steuerliche Behandlung einer Kündigung oder Rückabwicklung hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und wie die Auszahlung erfolgt. Eine Fehlentscheidung kann tausende Euro Steuern kosten. In Augsburg berücksichtigen wir die steuerlichen Folgen bei jeder Vertragsprüfung.
Altverträge vor 2005 – Steuervorteil in Gefahr
Private Rentenversicherungen mit Abschluss vor dem 01.01.2005 genießen bei Ablauf nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und fünf Jahren Beitragszahlung Steuerfreiheit auf die Kapitalabfindung. Bei einer vorzeitigen Kündigung oder einem Widerruf geht dieser Steuervorteil verloren – die Erträge werden voll versteuert. Gerade bei Verträgen mit hohem Garantiezins und nahem Ablauftermin kann der Steuervorteil den Mehrertrag aus einem Widerruf übersteigen. Wir erstellen in Augsburg eine Gesamtrechnung, die Rückabwicklung und Steuerbelastung gegenüberstellt.
Neuverträge ab 2005 – Halbeinkünfteverfahren
Bei Verträgen ab 2005 werden die Erträge (Differenz zwischen Auszahlung und Summe der Beiträge) grundsätzlich besteuert. Eine Vergünstigung greift, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt: Dann wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Bei fondsgebundenen Verträgen kommt zusätzlich eine 15-prozentige Teilfreistellung hinzu. Bei einem Widerruf entfällt diese Vergünstigung in der Regel, was den Steuervorteil mindert.

Alternativen zur Kündigung Ihrer privaten Rentenversicherung
Bevor Sie kündigen und Geld verlieren, sollten Sie alle Alternativen kennen. In Augsburg beraten wir Sie zu jeder Option und berechnen, welche sich für Sie am meisten lohnt.
Beitragsfreistellung – Vertrag ruhen lassen
Bei einer Beitragsfreistellung stellen Sie die Beitragszahlung ein, der Vertrag bleibt mit reduzierter Ablaufleistung bestehen. Das vorhandene Kapital wird bis zum Rentenbeginn weiter verzinst – bei Altverträgen mit bis zu 4 Prozent Garantiezins eine hochattraktive Anlage. Kein Stornoabzug, kein Verlust der Steuervorteile bei Altverträgen, kein Rückkaufswert-Verlust. Wenn Sie sich die Prämien nicht mehr leisten können oder wollen, ist die Beitragsfreistellung fast immer die bessere Wahl als eine Kündigung.
Verkauf am Zweitmarkt
Spezialisierte Aufkäufer zahlen für private Rentenversicherungen in der Regel 2 bis 4 Prozent mehr als den Rückkaufswert. Der Käufer übernimmt die Beitragszahlung und erhält bei Ablauf die Versicherungsleistung. Der Verkauf ist vor allem bei Verträgen mit hohem Garantiezins und langer Restlaufzeit attraktiv. Nicht jede Police eignet sich für den Zweitmarkt – wir prüfen in Augsburg, ob ein Verkauf für Ihren Vertrag möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
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