Lebensversicherung kündigen oder widerrufen
Lebensversicherung kündigen oder widerrufen – Ihre Rechte in Augsburg
Sie möchten Ihre Lebensversicherung kündigen – doch eine Kündigung ist oft der schlechteste Weg. Der Rückkaufswert liegt regelmäßig weit unter den eingezahlten Beiträgen, und viele Versicherer ziehen einen Stornoabzug ab, der nach BGH-Rechtsprechung unwirksam sein kann. Deutlich mehr Geld erhalten Versicherte durch einen Widerruf: Wer zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung im Policenmodell abgeschlossen hat und fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann den Vertrag noch heute rückabwickeln. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht in Augsburg prüfen wir, welcher Weg für Sie der wirtschaftlich beste ist.

Kündigung oder Widerruf – der Unterschied macht tausende Euro aus
Wer seine Lebensversicherung kündigt, erhält den Rückkaufswert. Dieser liegt vor allem in den ersten Jahren deutlich unter den eingezahlten Beiträgen, weil Abschluss- und Verwaltungskosten vorrangig verrechnet werden (Zillmerung). Zusätzlich ziehen viele Versicherer einen Stornoabzug ab. Beim Widerruf hingegen wird der Vertrag rückabgewickelt: Der Versicherer muss sämtliche gezahlten Beiträge zurückerstatten, abzüglich des Risikoanteils und angemessener Verwaltungskosten – zuzüglich der Nutzungszinsen, die er mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat. Die Differenz zwischen Kündigung und Widerruf beträgt bei langjährigen Verträgen regelmäßig mehrere tausend Euro.
Rückabwicklung nach Widerruf – so viel Geld steht Ihnen zu
Ein erfolgreicher Widerruf führt zur vollständigen Rückabwicklung des Vertrags. Im Fall einer erfolgreichen Rückabwicklung sind grundsätzlich der Sparanteil der gezahlten Beiträge zuzüglich der vom Versicherer gezogenen Nutzungen zu erstatten. Abgezogen werden lediglich der Risikoanteil für die tatsächlich genossene Versicherungsdeckung und angemessene Verwaltungskosten. Wie hoch der erstattungsfähige Betrag ausfällt, hängt vom konkreten Vertrag ab; er liegt häufig, aber nicht zwingend, über dem bei einer Kündigung gezahlten Rückkaufswert.
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Lebensversicherungs-Check
Prüfen Sie, ob Ihre Lebensversicherung vom Widerrufsjoker betroffen ist – und wie viel Geld Ihnen zusteht.
Welche Verträge betroffen sind – ein Überblick
Der Widerrufsjoker betrifft vor allem Lebensversicherungen, die im Policenmodell zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden; diese Altverträge sind von der Gesetzesänderung zum 19.06.2026 nicht betroffen. Auch bei neueren Verträgen kann die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein – für Verträge ab dem 19.06.2026 gilt allerdings eine gesetzliche Höchstfrist von 24 Monaten und 30 Tagen nach Vertragsschluss (§ 152 VVG); zeitlich unbegrenzt bleibt das Widerrufsrecht dann nur bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht selbst. In Augsburg prüfen wir jeden Vertrag individuell – unabhängig von der Versicherungsart.
Klassische Kapital- und fondsgebundene Lebensversicherungen
Bei Kapitallebensversicherungen und fondsgebundenen Lebensversicherungen ist der Widerruf wirtschaftlich besonders attraktiv, weil über Jahrzehnte hohe Beiträge gezahlt wurden und der Rückkaufswert durch Zillmerung und Stornoabzug regelmäßig weit hinter den eingezahlten Prämien zurückbleibt. Die Rückabwicklung bringt häufig fünfstellige Beträge mehr als eine bloße Kündigung. Dasselbe gilt für private Rentenversicherungen in der Aufschubphase.
Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge
Auch Riester-Renten, Rürup-Renten (Basisrenten) und Verträge der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) können vom Widerrufsjoker betroffen sein. Allerdings gelten Besonderheiten: Bei Riester und Rürup sind staatliche Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen, was den wirtschaftlichen Vorteil mindert. Bei der bAV hängt die Widerrufsmöglichkeit vom Durchführungsweg und davon ab, wer Versicherungsnehmer ist. Wir berechnen in Augsburg für jeden Vertragstyp, ob ein Widerruf wirtschaftlich sinnvoll ist.

So prüfen wir Ihre Lebensversicherung in Augsburg
Die Prüfung, ob ein Widerruf oder eine Rückforderung nach Kündigung möglich ist, erfordert versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse. In Augsburg analysieren wir Ihre Vertragsunterlagen systematisch und berechnen den wirtschaftlich besten Weg.
Prüfung der Widerrufsbelehrung und Vertragsunterlagen
Wir prüfen Ihre Police, das Begleitschreiben und die Widerrufsbelehrung auf formelle Fehler. Häufige Mängel sind: falsche Fristangaben, fehlende Hinweise zur Form des Widerrufs, unzureichende Angabe der Rechtsfolgen oder die unterlassene Übergabe der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation nach § 10a VAG a.F. Bereits ein einzelner Fehler genügt, damit die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat.
Außergerichtliche Durchsetzung und Klage
Nach der Prüfung erklären wir den Widerruf gegenüber dem Versicherer und fordern die Rückabwicklung. Viele Versicherer zahlen nach anwaltlicher Aufforderung oder vergleichen sich, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Lehnt der Versicherer ab, klagen wir Ihren Anspruch vor dem zuständigen Landgericht ein. Bei Lebensversicherungsstreitigkeiten liegt der Streitwert regelmäßig über 5.000 Euro, sodass das Landgericht zuständig ist. Die Erfolgsquote bei fundiert geprüften Fällen ist hoch.
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
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