Kapitallebensversicherung kündigen
Kapitallebensversicherung kündigen – Rückkaufswert, Widerrufsjoker & Ihre Rechte in Augsburg
Ihre Kapitallebensversicherung bringt weniger als erhofft, und Sie überlegen zu kündigen. Doch Vorsicht: Bei einer Kündigung erhalten Sie lediglich den Rückkaufswert – und der liegt durch Zillmerung und Stornoabzug oft weit unter den eingezahlten Beiträgen. Der BGH hat viele Stornoabzugsklauseln für unwirksam erklärt (Urteil vom 25.07.2012, IV ZR 201/10). Noch besser stehen Ihre Chancen, wenn der Vertrag zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde: Dann ist häufig ein Widerruf möglich, der Ihnen sämtliche Beiträge plus Nutzungszinsen zurückbringt. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht in Augsburg prüfen wir Ihren Vertrag und holen das Maximum für Sie heraus.

Warum die Kündigung einer Kapitallebensversicherung oft ein schlechtes Geschäft ist
Die Kapitallebensversicherung kombiniert Sparvertrag und Todesfallschutz. Jede Prämie teilt sich in einen Sparanteil, einen Risikoanteil und einen Kostenanteil auf. Das Problem: Die Abschlusskosten – vor allem die Vermittlerprovision von bis zu 5 Prozent der Beitragssumme – werden in den ersten Jahren mit den Prämien verrechnet (Zillmerung). Das bedeutet: Wer in den ersten zehn Jahren kündigt, erhält einen Rückkaufswert, der deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Bei älteren Verträgen mit einem Garantiezins von 4 Prozent (Abschluss vor Juli 2000) oder 3,25 Prozent (bis Ende 2003) kann eine Kündigung zudem den Verlust einer attraktiven Garantieverzinsung bedeuten, die am Kapitalmarkt heute nicht mehr erreichbar ist.
Der Widerrufsjoker – bei Kapitallebensversicherungen besonders lukrativ
Gerade bei Kapitallebensversicherungen kann ein Widerruf wirtschaftlich besonders bedeutsam sein: Die Verträge laufen häufig über 20 bis 30 Jahre, die Beitragssummen sind hoch, und der Abstand zwischen Rückkaufswert und möglichem Rückabwicklungswert kann entsprechend groß ausfallen. Wurde Ihr Vertrag zwischen 1994 und 2007 im Policenmodell nach § 5a VVG a.F. abgeschlossen und nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht belehrt, kann ein Widerruf mit anschließender Rückabwicklung in Betracht kommen. Erstattet werden dann grundsätzlich der Sparanteil der Beiträge zuzüglich gezogener Nutzungen, abzüglich des Risikoanteils und gegebenenfalls der Kapitalertragsteuer.
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Kapitallebensversicherungs-Check
Prüfen Sie, ob Ihre Kapitallebensversicherung vom Widerrufsjoker betroffen ist oder ein Stornoabzug rechtswidrig war.
Alternativen zur Kündigung – bevor Sie Geld verschenken
Eine Kündigung ist nicht die einzige Option, wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung nicht fortführen möchten. In Augsburg beraten wir Sie zu allen Alternativen und berechnen, welche für Sie wirtschaftlich am besten ist.
Beitragsfreistellung – Vertrag ruhen lassen
Bei einer Beitragsfreistellung stellen Sie die Beitragszahlung ein, der Vertrag bleibt aber bestehen. Das vorhandene Deckungskapital wird bis zum Vertragsablauf weiter verzinst – bei Altverträgen mit 4 Prozent Garantiezins eine hochattraktive Geldanlage, die Sie am Kapitalmarkt nicht ersetzen können. Der Todesfallschutz bleibt in reduzierter Höhe bestehen. Die Beitragsfreistellung ist oft die bessere Wahl als eine Kündigung, insbesondere bei Verträgen mit hohem Garantiezins und noch langer Restlaufzeit.
Verkauf am Zweitmarkt – mehr als der Rückkaufswert
Spezialisierte Ankäufer (Policenankauf) kaufen Kapitallebensversicherungen und zahlen in der Regel 3 bis 15 Prozent mehr als den Rückkaufswert. Der Käufer übernimmt die Beitragszahlung und erhält bei Ablauf die Versicherungsleistung. Diese Option lohnt sich vor allem bei Verträgen mit hohem Garantiezins und noch mehreren Jahren Restlaufzeit. Allerdings kommt nicht jede Police für den Zweitmarkt in Frage – Anbieter prüfen Vertragsbedingungen, Restlaufzeit und Renditeaussichten. Wir beraten Sie in Augsburg, ob ein Verkauf in Ihrem Fall die bessere Alternative ist.

So prüfen wir Ihre Kapitallebensversicherung in Augsburg
Ob Widerruf, Nachforderung nach rechtswidrigem Stornoabzug oder Beratung zur wirtschaftlich besten Ausstiegsstrategie – wir analysieren Ihren Vertrag in Augsburg systematisch und zeigen Ihnen, welcher Weg das meiste Geld bringt.
Individuelle Vertragsprüfung
Wir prüfen Ihre Versicherungspolice, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und sämtliche Nachträge. Dabei klären wir: Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft? Wurde ein rechtswidriger Stornoabzug einbehalten? Liegt der ausgezahlte Rückkaufswert unter dem gesetzlichen Mindestrückkaufswert? Auf Basis dieser Prüfung berechnen wir, wie viel Geld Ihnen zusteht – per Widerruf, Nachforderung oder über den Zweitmarkt.
Durchsetzung gegenüber dem Versicherer
Nach der Prüfung setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch. Zunächst außergerichtlich mit klarer Fristsetzung. Lehnt der Versicherer ab, klagen wir vor dem zuständigen Landgericht. Bei Kapitallebensversicherungen liegen die Streitwerte regelmäßig im fünfstelligen Bereich. Die Erfolgsquote bei fundiert geprüften Fällen ist hoch – zahlreiche Versicherer vergleichen sich, sobald eine anwaltliche Forderung mit BGH-Rechtsprechung unterlegt ist.
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
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