Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen – Rückkaufswert, Kosten & Widerruf in Augsburg
Ihre fondsgebundene Lebensversicherung enttäuscht: Die Rendite bleibt hinter den Erwartungen zurück, und bei näherer Betrachtung fressen Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und Fondskosten einen Großteil der Erträge auf. Die BaFin hat öffentlich kritisiert, dass viele Fondspolicen keinen angemessenen Kundennutzen bieten. Eine Kündigung bringt allerdings oft nur den aktuellen Fondswert abzüglich Kosten – ohne Garantie. Deutlich besser stehen Ihre Chancen, wenn der Vertrag zwischen 1994 und 2007 im Policenmodell abgeschlossen wurde: Der Widerrufsjoker ermöglicht die Rückabwicklung und bringt Ihnen sämtliche Prämien zurück – unabhängig davon, wie sich die Fonds entwickelt haben. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht in Augsburg prüfen wir Ihren Vertrag und zeigen Ihnen den wirtschaftlich besten Weg.

Warum viele fondsgebundene Lebensversicherungen enttäuschen
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung tragen Sie als Versicherungsnehmer das volle Anlagerisiko. Ihre Prämien werden – nach Abzug des Risikoanteils und der Kosten – in Investmentfonds investiert. Einen Garantiezins gibt es nicht. Die Ablaufleistung hängt allein davon ab, wie sich die gewählten Fonds entwickeln. Das Problem: Die Effektivkosten fondsgebundener Policen liegen im Durchschnitt bei rund 1,9 Prozent pro Jahr. Bei einer Fondsrendite von 5 Prozent verbleibt nach Kosten weniger als die Hälfte beim Versicherungsnehmer. Hinzu kommen Zillmerung, Ausgabeaufschläge und versteckte Provisionen, die die Rendite weiter drücken.
Der Widerrufsjoker – bei schlechter Fondsperformance besonders wertvoll
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen kann ein Widerruf wirtschaftlich vorteilhaft sein: Während eine Kündigung nur den aktuellen Fondswert bringt, führt ein erfolgreicher Widerruf zur Rückabwicklung des Vertrags. Allerdings können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.11.2015 – IV ZR 513/14) eingetretene Fondsverluste bereicherungsmindernd angerechnet werden; der Versicherungsnehmer trägt insoweit das Anlagerisiko. Eine vollständige Erstattung aller Beiträge ist daher nicht garantiert – der erstattungsfähige Betrag richtet sich nach dem konkreten Vertrag und der Wertentwicklung der Fonds.
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Fondspolice-Check
Prüfen Sie, ob Ihre fondsgebundene Lebensversicherung vom Widerrufsjoker betroffen ist – und wie viel mehr Sie durch einen Widerruf erhalten.
Alternativen zur Kündigung Ihrer Fondspolice
Eine Kündigung ist nicht immer der beste Weg. Je nach Vertrag, Restlaufzeit und Fondsentwicklung können Alternativen wirtschaftlich sinnvoller sein. In Augsburg prüfen wir alle Optionen und berechnen, welche für Sie den höchsten Ertrag bringt.
Beitragsfreistellung und Fondswechsel
Bei einer Beitragsfreistellung stellen Sie die Prämienzahlung ein, die vorhandenen Fondsanteile bleiben investiert und können sich weiter entwickeln. Zusätzlich lohnt es sich, die Fondsauswahl zu überprüfen: Viele Versicherer bieten mittlerweile kostengünstige ETFs oder Indexfonds als Alternative zu teuren aktiv verwalteten Fonds an. Ein Wechsel in günstigere Fonds kann die laufenden Kosten erheblich senken und die verbleibende Rendite deutlich verbessern. Prüfen Sie Ihre Fondspalette und mögliche Switchgebühren.
Verkauf am Zweitmarkt
Fondsgebundene Lebensversicherungen können an spezialisierte Aufkäufer verkauft werden. Der Verkaufspreis liegt in der Regel 3 bis 10 Prozent über dem Rückkaufswert. Allerdings ist der Zweitmarkt für Fondspolicen kleiner als für klassische Kapitallebensversicherungen, weil Käufer das Fondsrisiko mit übernehmen. Ob ein Verkauf in Ihrem Fall möglich ist und sich lohnt, hängt von der Restlaufzeit, dem Fondsvolumen und den Vertragsbedingungen ab.

So prüfen wir Ihre fondsgebundene Lebensversicherung in Augsburg
Die Prüfung fondsgebundener Lebensversicherungen erfordert neben versicherungsrechtlicher Expertise auch ein Verständnis der Fondsstrukturen und Kostenmodelle. In Augsburg analysieren wir Ihren Vertrag systematisch und berechnen den wirtschaftlich besten Ausstiegsweg.
Kostenanalyse und Widerrufsbelehrungsprüfung
Wir prüfen zunächst die Widerrufsbelehrung auf formelle Fehler – bei Verträgen aus dem Policenmodell (1994–2007) sind diese häufig. Parallel analysieren wir die Kostenstruktur Ihres Vertrags: Zillmerung, laufende Verwaltungskosten, Fondskosten (TER), Ausgabeaufschläge und mögliche Kickbacks. Auf dieser Basis berechnen wir, wie viel ein Widerruf, eine Kündigung oder eine Beitragsfreistellung jeweils einbringt.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Nach der Prüfung setzen wir den Widerruf gegenüber dem Versicherer durch – zunächst außergerichtlich, bei Ablehnung vor Gericht. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen argumentieren Versicherer häufig mit der Fondsverlustanrechnung nach BGH IV ZR 513/14, um den Rückabwicklungsbetrag zu drücken. Wir kennen diese Argumentation und sorgen dafür, dass die Berechnung korrekt erfolgt und Ihnen nicht mehr abgezogen wird als rechtlich zulässig.
Häufige Fragen
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