Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen

Versicherungsrecht

Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen – Rückkaufswert, Kosten & Widerruf in Augsburg

Ihre fondsgebundene Lebensversicherung enttäuscht: Die Rendite bleibt hinter den Erwartungen zurück, und bei näherer Betrachtung fressen Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und Fondskosten einen Großteil der Erträge auf. Die BaFin hat öffentlich kritisiert, dass viele Fondspolicen keinen angemessenen Kundennutzen bieten. Eine Kündigung bringt allerdings oft nur den aktuellen Fondswert abzüglich Kosten – ohne Garantie. Deutlich besser stehen Ihre Chancen, wenn der Vertrag zwischen 1994 und 2007 im Policenmodell abgeschlossen wurde: Der Widerrufsjoker ermöglicht die Rückabwicklung und bringt Ihnen sämtliche Prämien zurück – unabhängig davon, wie sich die Fonds entwickelt haben. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht in Augsburg prüfen wir Ihren Vertrag und zeigen Ihnen den wirtschaftlich besten Weg.

5,0
Verifizierte Google-Bewertungen
Echte Mandantenbewertungen
10.000+
Erfolgreich vertretene Mandanten
99+
Fachanwälte
Spezialisierung statt Allgemeinberatung
35+ Jahre Erfahrung
Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen – Rückkaufswert, Kosten & Widerruf in Augsburg

Warum viele fondsgebundene Lebensversicherungen enttäuschen

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung tragen Sie als Versicherungsnehmer das volle Anlagerisiko. Ihre Prämien werden – nach Abzug des Risikoanteils und der Kosten – in Investmentfonds investiert. Einen Garantiezins gibt es nicht. Die Ablaufleistung hängt allein davon ab, wie sich die gewählten Fonds entwickeln. Das Problem: Die Effektivkosten fondsgebundener Policen liegen im Durchschnitt bei rund 1,9 Prozent pro Jahr. Bei einer Fondsrendite von 5 Prozent verbleibt nach Kosten weniger als die Hälfte beim Versicherungsnehmer. Hinzu kommen Zillmerung, Ausgabeaufschläge und versteckte Provisionen, die die Rendite weiter drücken.

Der Widerrufsjoker – bei schlechter Fondsperformance besonders wertvoll

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen kann ein Widerruf wirtschaftlich vorteilhaft sein: Während eine Kündigung nur den aktuellen Fondswert bringt, führt ein erfolgreicher Widerruf zur Rückabwicklung des Vertrags. Allerdings können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.11.2015 – IV ZR 513/14) eingetretene Fondsverluste bereicherungsmindernd angerechnet werden; der Versicherungsnehmer trägt insoweit das Anlagerisiko. Eine vollständige Erstattung aller Beiträge ist daher nicht garantiert – der erstattungsfähige Betrag richtet sich nach dem konkreten Vertrag und der Wertentwicklung der Fonds.

Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden

Schildern Sie uns Ihre Situation — unverbindlich und bundesweit.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Fondspolice-Check

Prüfen Sie, ob Ihre fondsgebundene Lebensversicherung vom Widerrufsjoker betroffen ist – und wie viel mehr Sie durch einen Widerruf erhalten.

Schnell-Check
Fondspolice: Kündigen oder widerrufen?
Beantworten Sie 5 kurze Fragen – wir zeigen Ihnen, ob ein Widerruf mehr bringt als die Kündigung.
Jetzt Fondspolice prüfen lassen
Dieser Schnell-Check dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Alternativen zur Kündigung Ihrer Fondspolice

Eine Kündigung ist nicht immer der beste Weg. Je nach Vertrag, Restlaufzeit und Fondsentwicklung können Alternativen wirtschaftlich sinnvoller sein. In Augsburg prüfen wir alle Optionen und berechnen, welche für Sie den höchsten Ertrag bringt.

Beitragsfreistellung und Fondswechsel

Bei einer Beitragsfreistellung stellen Sie die Prämienzahlung ein, die vorhandenen Fondsanteile bleiben investiert und können sich weiter entwickeln. Zusätzlich lohnt es sich, die Fondsauswahl zu überprüfen: Viele Versicherer bieten mittlerweile kostengünstige ETFs oder Indexfonds als Alternative zu teuren aktiv verwalteten Fonds an. Ein Wechsel in günstigere Fonds kann die laufenden Kosten erheblich senken und die verbleibende Rendite deutlich verbessern. Prüfen Sie Ihre Fondspalette und mögliche Switchgebühren.

Verkauf am Zweitmarkt

Fondsgebundene Lebensversicherungen können an spezialisierte Aufkäufer verkauft werden. Der Verkaufspreis liegt in der Regel 3 bis 10 Prozent über dem Rückkaufswert. Allerdings ist der Zweitmarkt für Fondspolicen kleiner als für klassische Kapitallebensversicherungen, weil Käufer das Fondsrisiko mit übernehmen. Ob ein Verkauf in Ihrem Fall möglich ist und sich lohnt, hängt von der Restlaufzeit, dem Fondsvolumen und den Vertragsbedingungen ab.

Illustration

So prüfen wir Ihre fondsgebundene Lebensversicherung in Augsburg

Die Prüfung fondsgebundener Lebensversicherungen erfordert neben versicherungsrechtlicher Expertise auch ein Verständnis der Fondsstrukturen und Kostenmodelle. In Augsburg analysieren wir Ihren Vertrag systematisch und berechnen den wirtschaftlich besten Ausstiegsweg.

Kostenanalyse und Widerrufsbelehrungsprüfung

Wir prüfen zunächst die Widerrufsbelehrung auf formelle Fehler – bei Verträgen aus dem Policenmodell (1994–2007) sind diese häufig. Parallel analysieren wir die Kostenstruktur Ihres Vertrags: Zillmerung, laufende Verwaltungskosten, Fondskosten (TER), Ausgabeaufschläge und mögliche Kickbacks. Auf dieser Basis berechnen wir, wie viel ein Widerruf, eine Kündigung oder eine Beitragsfreistellung jeweils einbringt.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Nach der Prüfung setzen wir den Widerruf gegenüber dem Versicherer durch – zunächst außergerichtlich, bei Ablehnung vor Gericht. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen argumentieren Versicherer häufig mit der Fondsverlustanrechnung nach BGH IV ZR 513/14, um den Rückabwicklungsbetrag zu drücken. Wir kennen diese Argumentation und sorgen dafür, dass die Berechnung korrekt erfolgt und Ihnen nicht mehr abgezogen wird als rechtlich zulässig.

FAQ

Häufige Fragen

Warum ist der Rückkaufswert meiner Fondspolice so niedrig?
Der Rückkaufswert einer fondsgebundenen Lebensversicherung entspricht dem aktuellen Zeitwert Ihrer Fondsanteile abzüglich offener Kosten. Durch Zillmerung, Ausgabeaufschläge und laufende Fondskosten (durchschnittlich 1,9 Prozent Effektivkosten pro Jahr) bleibt deutlich weniger übrig als eingezahlt. Sind die Fonds zusätzlich gefallen, kann der Rückkaufswert weit unter den Prämien liegen.
Was passiert bei einem Widerruf, wenn meine Fonds im Minus sind?
Bei einem Widerruf erhalten Sie grundsätzlich alle gezahlten Prämien zurück. Allerdings hat der BGH entschieden (Urteil vom 11.11.2015, IV ZR 513/14), dass Fondsverluste bereicherungsmindernd angerechnet werden können. Dennoch stehen Sie bei schlechter Fondsentwicklung durch den Widerruf fast immer besser als bei einer Kündigung, weil die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten nicht abgezogen werden.
Kann ich die Fonds in meiner Fondspolice wechseln, um Kosten zu sparen?
Ja, die meisten Versicherer erlauben einen Fondswechsel (Fondsswitch) innerhalb der angebotenen Fondspalette. Wenn Ihr Versicherer kostengünstige ETFs oder Indexfonds anbietet, kann ein Wechsel die laufenden Fondskosten deutlich senken. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Versicherer Switchgebühren berechnet.
Lohnt sich eine Beitragsfreistellung bei einer Fondspolice?
Eine Beitragsfreistellung kann sinnvoll sein, wenn die vorhandenen Fondsanteile einen ordentlichen Wert haben und die Restlaufzeit noch lang genug ist, um von einer Markterholung zu profitieren. Sie zahlen keine weiteren Prämien, die vorhandenen Anteile bleiben investiert. Allerdings fallen weiterhin laufende Verwaltungskosten an, die den Fondswert schmälern.
Wie unterscheidet sich die Kündigung einer Fondspolice von einer klassischen Kapitallebensversicherung?
Der zentrale Unterschied: Bei der klassischen LV erhalten Sie einen garantierten Rückkaufswert, bei der Fondspolice nur den aktuellen Fondswert ohne Garantie. Das Verlustrisiko liegt vollständig bei Ihnen. Dafür kann die Fondspolice bei guter Marktentwicklung eine höhere Ablaufleistung bieten. Im Fall eines Widerrufs ist der Unterschied geringer, weil Sie in beiden Fällen die gezahlten Prämien zurückerhalten.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In der Regel ja, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Vertragsrechtsschutz umfasst. Wir holen die Deckungszusage vor Mandatsübernahme ein. Da die Differenz zwischen Widerruf und Kündigung bei Fondspolicen oft mehrere tausend Euro beträgt, lohnt sich die Durchsetzung auch ohne Rechtsschutz in vielen Fällen wirtschaftlich.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

Über uns
Ihre Kanzlei in Augsburg — bundesweit tätig

MAXERA Rechtsanwälte begleiten Mandanten deutschlandweit — digital, effizient und mit klarer Strategie.

Spezialisiert, schnell, klar

Unsere Kanzlei in der Augsburger Maximilianstraße verbindet persönliche Beratung vor Ort mit digitaler Mandatsführung. Ob Arbeitsrecht oder Versicherungsrecht — bei uns arbeiten Fachanwälte, die Ihr Rechtsgebiet nicht nur kennen, sondern täglich leben.

Bundesweit digital erreichbar
Beratung per Telefon und Video
Fachanwälte mit Spezialisierung
Kein Gemischtwarenladen — Fokus auf Ergebnis
35+ Jahre Erfahrung
Tausende Mandanten erfolgreich vertreten
Maximilianstraße 51, 86150 AugsburgMo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr · +49 821 999 75 410
Augsburg Maximilianstraße — MAXERA Rechtsanwälte Standort
Augsburg · Maximilianstraße
Kontakt
Jetzt Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder nutzen Sie das Formular — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Telefon
(0821) 999 75 410
WhatsApp
Bald verfügbar
E-Mail
kontakt@maxera-anwalt.de
Mo – Fr 08:00 – 18:00 UhrAußerhalb der Öffnungszeiten Kontakt per Mail oder Chat aufnehmen
Kostenlose Ersteinschätzung
Antwort in 24h

Situation schildern

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen — wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.