BU-Nachprüfung
BU-Nachprüfung: Leistung eingestellt? So wehren Sie sich in Augsburg
Sie erhalten bereits BU-Rente, doch plötzlich stellt der Versicherer die Zahlungen ein – nach einem Nachprüfungsverfahren. Die gute Nachricht: Im Nachprüfungsverfahren liegt die Beweislast beim Versicherer. Er muss beweisen, dass Ihre Berufsunfähigkeit entfallen ist. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht in Augsburg kennen wir die strengen Anforderungen an eine wirksame Leistungseinstellung – und nutzen sie zu Ihrem Vorteil.

Das BU-Nachprüfungsverfahren – was der Versicherer darf und was nicht
Das Nachprüfungsverfahren nach § 174 VVG erlaubt dem Versicherer, regelmäßig zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit noch vorliegen. Doch dieses Recht ist an strenge Vorgaben geknüpft. Der Versicherer kann nicht einfach die Zahlungen einstellen – er muss ein formelles Verfahren einhalten und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen. In Augsburg sehen wir regelmäßig Fälle, in denen die Leistungseinstellung bereits an formalen Fehlern scheitert.
Wann die Leistungseinstellung unwirksam ist – Ihre stärksten Argumente
Die Anforderungen an eine wirksame Leistungseinstellung sind hoch. Der Versicherer muss Ihnen in Textform nachvollziehbar erläutern, was sich seit dem Anerkenntnis geändert hat und warum die BU-Rente entfallen soll. In Augsburg prüfen wir jede Einstellungsmitteilung auf formale und inhaltliche Fehler – und finden sie regelmäßig.
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Nachprüfungs-Check
Prüfen Sie, ob die Leistungseinstellung Ihres Versicherers angreifbar ist.
Verweisung auf andere Tätigkeiten – strenge Grenzen für den Versicherer
Im Nachprüfungsverfahren kann der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen, die Sie trotz Ihrer Einschränkungen ausüben könnten. Doch die Anforderungen an eine wirksame Verweisung sind streng. In Augsburg prüfen wir jede Verweisung auf Zumutbarkeit und Vergleichbarkeit – und wehren unberechtigte Verweisungen konsequent ab.
Vergleichbare Lebensstellung und Einkommen
Die Verweisungstätigkeit muss Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen. Sie muss ein vergleichbares Einkommen ermöglichen – in der Regel darf die Einbuße maximal 20 % des bisherigen Bruttoeinkommens betragen. Darüber hinaus muss die Tätigkeit Ihrer Qualifikation und sozialen Wertschätzung entsprechen. Ein Ingenieur kann nicht auf eine ungelernte Hilfstätigkeit verwiesen werden, selbst wenn er sie gesundheitlich ausüben könnte.
Gesundheitliche und fachliche Zumutbarkeit
Die Verweisungstätigkeit muss Ihnen gesundheitlich zumutbar sein – Ihre verbliebenen Einschränkungen dürfen die Ausübung nicht ausschließen. Gleichzeitig müssen Sie die fachlichen Voraussetzungen mitbringen oder in zumutbarer Zeit erwerben können. Der Versicherer muss die konkrete Verweisungstätigkeit benennen und nachweisen, dass alle Zumutbarkeitskriterien erfüllt sind. Pauschale Verweise auf „leichtere Bürotätigkeit" sind unwirksam.

Ihre Mitwirkungspflichten – was Sie beachten müssen
Als BU-Versicherter treffen Sie im Nachprüfungsverfahren bestimmte Mitwirkungspflichten. Deren Verletzung kann Ihre Position schwächen. In Augsburg beraten wir Sie, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen, ohne dem Versicherer unnötige Angriffsflächen zu bieten.
Auskunfts- und Untersuchungspflicht
Sie sind verpflichtet, dem Versicherer auf Nachfrage sachdienliche Auskünfte zu erteilen und sich ärztlich untersuchen zu lassen. Dazu gehört auch, behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Verweigern Sie die Mitwirkung ohne triftigen Grund, riskieren Sie Leistungsfreiheit. Allerdings muss der Versicherer die Untersuchung angemessen anfordern – willkürliche oder übermäßig häufige Nachprüfungen müssen Sie nicht hinnehmen.
Mitteilungspflicht bei Veränderungen
Sie müssen dem Versicherer wesentliche Veränderungen Ihres Gesundheitszustands oder Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mitteilen. Nehmen Sie beispielsweise eine neue Tätigkeit auf, müssen Sie das melden. Verschweigen Sie eine relevante Verbesserung, kann das im Extremfall zur Leistungsfreiheit führen. Lassen Sie sich in Augsburg beraten, welche Veränderungen meldepflichtig sind und wie Sie die Mitteilung formulieren sollten.
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
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