Versicherungsrecht — Ihre Ansprüche durchsetzen
Versicherung zahlt nicht? Ob Berufsunfähigkeit, Kfz-Schaden oder Lebensversicherung — wir setzen Ihre Ansprüche gegen Versicherer konsequent durch.
Versicherungsrecht — wenn die Versicherung nicht zahlt
Versicherungen lehnen Leistungen häufig ab oder kürzen Zahlungen — oft zu Unrecht. Ob Berufsunfähigkeitsversicherung, Kfz-Kaskoschaden, Hausratversicherung oder Lebensversicherung: Wir prüfen Ihren Vertrag, bewerten die Ablehnung und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Unsere Anwälte kennen die Strategien der Versicherer und wissen, wie man Ablehnungen erfolgreich anficht. Von der außergerichtlichen Verhandlung bis zur Klage — wir stehen an Ihrer Seite. Persönlich in Augsburg oder digital bundesweit.
Wählen Sie Ihr Thema und erfahren Sie, wie wir Ihnen konkret helfen können.
PKV-Beitragserhöhung prüfen lassen — wann eine Rückforderung in Betracht kommt
Immer mehr Privatversicherte erhalten jährlich Anpassungsschreiben mit teils erheblichen Beitragssprüngen. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen — zuletzt mit Urteil vom 29. Januar 2025 (Az. IV ZR 221/23) — klargestellt, dass eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung formell unwirksam sein kann, wenn die Mitteilung des Versicherers die maßgeblichen Rechnungsgrundlagen nicht hinreichend nachvollziehbar benennt (§ 203 Abs. 5 VVG). In solchen Fällen kann ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Erhöhungsbeträge bestehen, begrenzt durch die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Erhöhung mitgeteilt wurde. Wir prüfen die Anpassungsschreiben Ihrer PKV der letzten Jahre und ermitteln, ob eine außergerichtliche Rückforderung oder Klage in Betracht kommt.
Berufsunfähigkeitsversicherung — vom Leistungsantrag bis zur Klage
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten und zugleich streitanfälligsten Personenversicherungen. Häufige Ablehnungsgründe sind ein angeblich nicht erreichter BU-Grad — regelmäßig 50 Prozent nach den Versicherungsbedingungen —, Streit über vorvertragliche Anzeigepflichten (§ 19 VVG) oder Verweisungsklauseln. Ein strukturierter Leistungsantrag mit ärztlich plausibel dokumentierter Berufsbild- und Tätigkeitsbeschreibung ist die Grundlage. Bleibt die Versicherung bei ihrer Ablehnung, kann nach Zugang der schriftlichen Begründung Klage erhoben werden — zuständig ist nach § 215 VVG meist das Wohnsitzgericht des Versicherungsnehmers, für Mandanten aus der Region also häufig das Landgericht Augsburg am Alten Einlaß 1. Wir begleiten Sie vom ersten Fragebogen bis zur eventuellen mündlichen Verhandlung.
Häufige Fragen zum Versicherungsrecht
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