Handyverstoß im Straßenverkehr
Handyverstoß im Straßenverkehr – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden – Anwalt in Augsburg
Sie wurden mit dem Handy am Steuer erwischt? Seit der Reform 2017 erfasst § 23 Abs. 1a StVO nicht nur Telefone, sondern alle elektronischen Geräte – Tablets, Smartwatches, Navis. Schon das bloße Halten reicht für einen Verstoß. Es drohen bis zu 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Doch die Beweislage ist oft angreifbar: Polizeiliche Beobachtungen aus fahrenden Streifenwagen sind fehleranfällig, und nicht jede Nutzung erfüllt den Tatbestand. Als Verkehrsrechtsanwälte in Augsburg prüfen wir Ihren Fall und verteidigen Sie gezielt.

Das Handyverbot seit 2017 – Was § 23 Abs. 1a StVO verbietet
Seit der Neufassung im Jahr 2017 verbietet § 23 Abs. 1a StVO das Aufnehmen oder Halten elektronischer Geräte beim Führen eines Fahrzeugs. Der Gesetzgeber hat den Tatbestand bewusst weit gefasst: Erfasst sind nicht nur Mobiltelefone, sondern auch Tablets, Laptops, Smartwatches, E-Book-Reader und tragbare Navigationsgeräte. Entscheidend ist das Halten des Geräts – selbst wenn Sie es nicht aktiv nutzen, sondern nur in die Hand nehmen, liegt ein Verstoß vor. Die Freisprechanlage bleibt erlaubt, ebenso die Nutzung einer fest eingebauten Halterung. In Augsburg analysieren wir, ob Ihr konkretes Verhalten tatsächlich den Tatbestand erfüllt.
Beweislage und Angriffspunkte beim Handyverstoß
Die meisten Handyverstöße werden durch polizeiliche Beobachtung festgestellt – ein Streifenbeamter sieht im Vorbeifahren, dass der Fahrer ein Gerät in der Hand hält. Diese Beweislage ist häufig angreifbar: Die Beobachtung erfolgt aus einem bewegten Fahrzeug, oft bei schlechten Sichtverhältnissen und über kurze Zeiträume. Fotobeweise existieren selten, und die Erinnerung des Beamten wird erst später im Zeugenfragebogen dokumentiert. In Augsburg kennen wir die Schwachstellen dieser Beweisführung und nutzen sie für Ihre Verteidigung.
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Handyverstoß-Check
Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Handyverstoß angreifbar ist.
Strafen, Sonderfälle und Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog (BKat Nr. 246) staffelt die Sanktionen nach Schwere des Verstoßes. Für Kraftfahrer reichen die Rechtsfolgen von 100 Euro Bußgeld bis hin zu zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Für Radfahrer gelten mildere Sätze. Besonders umstritten ist die Frage, ob das Verbot auch gilt, wenn der Motor bei einem Halt an der roten Ampel ausgeschaltet ist. In Augsburg beraten wir Sie zu den konkreten Rechtsfolgen Ihres Verstoßes und prüfen, ob die festgesetzte Sanktion verhältnismäßig ist.
Bußgeldstufen im Überblick
Der einfache Handyverstoß kostet 100 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg (§ 24 StVG, BKat Nr. 246). Kommt eine Gefährdung hinzu, steigt das Bußgeld auf 150 Euro, es werden zwei Punkte eingetragen und ein Monat Fahrverbot verhängt. Bei einer Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro – ebenfalls mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Radfahrer zahlen 55 Euro ohne Punkte. Bereits ein einziger Punkt kann bei bestehendem Punktekonto schwerwiegende Folgen haben.
Sonderfall: Motor aus an der Ampel
§ 23 Abs. 1a StVO setzt voraus, dass das Fahrzeug geführt wird – also der Motor läuft oder das Fahrzeug sich bewegt. Ist der Motor an einer roten Ampel vollständig abgeschaltet (nicht nur Start-Stopp-Automatik), greift das Verbot nach herrschender Auffassung nicht. Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich: Während einige Gerichte den bewussten Motorstillstand anerkennen, werten andere die Start-Stopp-Automatik nicht als echtes Abschalten. Wir prüfen in Augsburg, ob diese Argumentation in Ihrem Fall greift.

Verteidigung und Kosten beim Handyverstoß
Ein Handyverstoß ist kein Bagatellfall – ein Punkt, ein Fahrverbot und ein dreistelliges Bußgeld treffen viele Mandanten härter als erwartet. In Augsburg entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie und setzen diese konsequent um.
Verteidigungsansätze im Bußgeldverfahren
Die Verteidigung setzt an mehreren Stellen an: Wir bestreiten die polizeiliche Beobachtung und fordern eine detaillierte Schilderung der Wahrnehmung. War das Gerät tatsächlich in der Hand, oder lag es auf dem Oberschenkel? Handelte es sich wirklich um ein elektronisches Gerät? War der Motor ausgeschaltet? Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen den Anhörungsbogen auf Fehler, hinterfragen die Fahrerfeststellung und prüfen Verjährungsfristen (§ 26 Abs. 3 StVG: drei Monate Verfolgungsverjährung).
Kosten und Rechtsschutzversicherung
Die Anwaltskosten richten sich nach dem RVG und liegen im Bußgeldverfahren typischerweise bei 300 bis 600 Euro ohne Hauptverhandlung, bei 800 bis 1.200 Euro mit Gerichtstermin. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (meist 150 bis 300 Euro). Wir holen die Deckungszusage vor Mandatsübernahme ein. Auch ohne Rechtsschutz lohnt sich die Verteidigung bei drohenden Punkten oder Fahrverbot wirtschaftlich.
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
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