Geschwindigkeitsverstoß in Augsburg? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot erfolgreich abwehren
Geschwindigkeitsverstoß in Augsburg? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot erfolgreich abwehren
Ein Geschwindigkeitsverstoß kann schnell teuer werden: Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot. Doch zahlreiche Messungen sind fehlerhaft. Abgelaufene Eichfristen, falsche Aufstellwinkel, fehlende Rohmessdaten oder Softwarefehler bei Geräten wie PoliScan Speed machen Messergebnisse angreifbar. Als Verkehrsrechtsanwälte in Augsburg prüfen wir Ihren Bußgeldbescheid, beantragen Akteneinsicht und decken Messfehler auf. Nutzen Sie Ihre Chance -- handeln Sie innerhalb der Einspruchsfrist von zwei Wochen.

Messverfahren und Toleranzabzug -- wie Geschwindigkeit gemessen wird
In Deutschland kommen verschiedene Messverfahren zum Einsatz: stationäre Blitzer (Induktionsschleifen, Radarmessung), mobile Geräte (Laserpistole, Lichtschranke), Nachfahrmessungen mit ProViDa-System und die neuere Section Control. Jedes Verfahren hat eigene technische Anforderungen und Fehlerquellen. Vor Verhängung einer Sanktion wird ein Toleranzabzug vorgenommen: 3 km/h bei gemessener Geschwindigkeit unter 100 km/h, 3 Prozent bei Geschwindigkeiten darüber (§ 3 StVO, § 49 StVO). Dieser Abzug soll Messungenauigkeiten ausgleichen.
Messfehler und Angriffspunkte -- so wird Ihre Messung angreifbar
Die Mehrzahl erfolgreicher Einsprüche gegen Geschwindigkeitsverstöße basiert auf Messfehlern. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss 2 BvR 1616/18 klargestellt, dass Betroffene einen Anspruch auf Zugang zu den Rohmessdaten haben. Fehlen diese Daten oder verweigert die Behörde den Zugang, liegt ein erheblicher Verfahrensfehler vor. In Augsburg beantragen wir sofort Akteneinsicht und fordern Rohmessdaten, Lebensakte und Eichschein an.
Schildern Sie uns Ihre Situation — unverbindlich und bundesweit.
Geschwindigkeits-Check
Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Geschwindigkeitsverstoß angreifbar ist und ob sich ein Einspruch lohnt.
Bußgeldkatalog -- Strafen für Geschwindigkeitsverstöße innerorts und außerorts
Der Bußgeldkatalog (BKat) unterscheidet zwischen Verstößen innerorts und außerorts. Innerorts drohen höhere Sanktionen, da das Gefährdungspotenzial größer ist. Seit der StVO-Novelle vom November 2021 gelten verschärfte Regelungen: Punkte gibt es ab 21 km/h zu schnell, ein Fahrverbot droht ab 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts (§ 24 StVG, § 25 StVG). Die Bußgelder reichen von 30 Euro bis über 800 Euro.
Innerorts: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt in der Regel Tempo 50 (§ 3 Abs. 3 StVO). Überschreitungen werden streng geahndet: Bis 10 km/h zu schnell: 30 Euro. 11-15 km/h: 50 Euro. 16-20 km/h: 70 Euro. Ab 21 km/h: 115 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Ab 31 km/h: 260 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Ab 41 km/h: 400 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Ab 51 km/h: 560 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Diese Staffelung zeigt: Bereits moderate Überschreitungen haben empfindliche Folgen.
Außerorts und Autobahn: abgestufte Sanktionen
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten mildere Sanktionen, da die Gefährdungslage anders bewertet wird. Bis 10 km/h: 20 Euro. 11-15 km/h: 40 Euro. 16-20 km/h: 60 Euro. Ab 21 km/h: 100 Euro und ein Punkt. Ab 26 km/h: 150 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Ab 41 km/h: 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Ab 51 km/h: 480 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Auf der Autobahn gelten dieselben Außerorts-Werte, sofern eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist.

Fahrverbot vermeiden -- Augenblicksversagen und Härtefall
Ein Regelfahrverbot nach § 25 StVG ist nicht zwingend. Das Gericht kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen. In Augsburg setzen wir zwei bewährte Strategien ein: den Nachweis eines Augenblicksversagens oder die Darlegung einer besonderen Härte. Beide Ansätze erfordern eine fundierte Argumentation und sorgfältige Dokumentation.
Augenblicksversagen -- einmaliges Fehlverhalten
Augenblicksversagen liegt vor, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung nur kurzzeitig und unbeabsichtigt übersehen hat, etwa weil ein Verkehrsschild verdeckt war, die Beschilderung widersprüchlich war oder der Betroffene durch eine besondere Verkehrssituation abgelenkt wurde. Voraussetzung ist, dass kein grobes Verschulden vorliegt und der Verstoß nicht erheblich über der Fahrverbotsgrenze liegt. Bei Augenblicksversagen kann das Gericht das Fahrverbot durch eine verdoppelte Geldbuße ersetzen. Wir dokumentieren die Umstände vor Ort und sichern Beweise.
Besondere Härte -- berufliche und persönliche Gründe
Ein Fahrverbot kann bei besonderer Härte entfallen, wenn es den Betroffenen unverhältnismäßig trifft. Typische Fälle: Berufskraftfahrer, die ihre Existenzgrundlage verlieren, Pflegepersonal mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ohne ÖPNV-Anbindung, oder Selbstständige, deren Geschäftsbetrieb zwingend ein Fahrzeug erfordert. Der Härtefall muss konkret dargelegt und belegt werden -- allgemeine Behauptungen reichen nicht aus. Wir erstellen in Augsburg die notwendige Dokumentation: Arbeitgeberbescheinigungen, Routenanalysen und vergleichbare Nachweise, die das Gericht überzeugen.
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
Diese Themen könnten Sie ebenfalls interessieren:
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
MAXERA Rechtsanwälte begleiten Mandanten deutschlandweit — digital, effizient und mit klarer Strategie.
Spezialisiert, schnell, klar
Unsere Kanzlei in der Augsburger Maximilianstraße verbindet persönliche Beratung vor Ort mit digitaler Mandatsführung. Ob Arbeitsrecht oder Versicherungsrecht — bei uns arbeiten Fachanwälte, die Ihr Rechtsgebiet nicht nur kennen, sondern täglich leben.

Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder nutzen Sie das Formular — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Situation schildern
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen — wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.




