Geschwindigkeitsverstoß in Augsburg? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot erfolgreich abwehren

Verkehrsrecht

Geschwindigkeitsverstoß in Augsburg? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot erfolgreich abwehren

Ein Geschwindigkeitsverstoß kann schnell teuer werden: Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot. Doch zahlreiche Messungen sind fehlerhaft. Abgelaufene Eichfristen, falsche Aufstellwinkel, fehlende Rohmessdaten oder Softwarefehler bei Geräten wie PoliScan Speed machen Messergebnisse angreifbar. Als Verkehrsrechtsanwälte in Augsburg prüfen wir Ihren Bußgeldbescheid, beantragen Akteneinsicht und decken Messfehler auf. Nutzen Sie Ihre Chance -- handeln Sie innerhalb der Einspruchsfrist von zwei Wochen.

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Geschwindigkeitsverstoß in Augsburg? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot erfolgreich abwehren

Messverfahren und Toleranzabzug -- wie Geschwindigkeit gemessen wird

In Deutschland kommen verschiedene Messverfahren zum Einsatz: stationäre Blitzer (Induktionsschleifen, Radarmessung), mobile Geräte (Laserpistole, Lichtschranke), Nachfahrmessungen mit ProViDa-System und die neuere Section Control. Jedes Verfahren hat eigene technische Anforderungen und Fehlerquellen. Vor Verhängung einer Sanktion wird ein Toleranzabzug vorgenommen: 3 km/h bei gemessener Geschwindigkeit unter 100 km/h, 3 Prozent bei Geschwindigkeiten darüber (§ 3 StVO, § 49 StVO). Dieser Abzug soll Messungenauigkeiten ausgleichen.

Messfehler und Angriffspunkte -- so wird Ihre Messung angreifbar

Die Mehrzahl erfolgreicher Einsprüche gegen Geschwindigkeitsverstöße basiert auf Messfehlern. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss 2 BvR 1616/18 klargestellt, dass Betroffene einen Anspruch auf Zugang zu den Rohmessdaten haben. Fehlen diese Daten oder verweigert die Behörde den Zugang, liegt ein erheblicher Verfahrensfehler vor. In Augsburg beantragen wir sofort Akteneinsicht und fordern Rohmessdaten, Lebensakte und Eichschein an.

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Bußgeldkatalog -- Strafen für Geschwindigkeitsverstöße innerorts und außerorts

Der Bußgeldkatalog (BKat) unterscheidet zwischen Verstößen innerorts und außerorts. Innerorts drohen höhere Sanktionen, da das Gefährdungspotenzial größer ist. Seit der StVO-Novelle vom November 2021 gelten verschärfte Regelungen: Punkte gibt es ab 21 km/h zu schnell, ein Fahrverbot droht ab 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts (§ 24 StVG, § 25 StVG). Die Bußgelder reichen von 30 Euro bis über 800 Euro.

Innerorts: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt in der Regel Tempo 50 (§ 3 Abs. 3 StVO). Überschreitungen werden streng geahndet: Bis 10 km/h zu schnell: 30 Euro. 11-15 km/h: 50 Euro. 16-20 km/h: 70 Euro. Ab 21 km/h: 115 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Ab 31 km/h: 260 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Ab 41 km/h: 400 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Ab 51 km/h: 560 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Diese Staffelung zeigt: Bereits moderate Überschreitungen haben empfindliche Folgen.

Außerorts und Autobahn: abgestufte Sanktionen

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten mildere Sanktionen, da die Gefährdungslage anders bewertet wird. Bis 10 km/h: 20 Euro. 11-15 km/h: 40 Euro. 16-20 km/h: 60 Euro. Ab 21 km/h: 100 Euro und ein Punkt. Ab 26 km/h: 150 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Ab 41 km/h: 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Ab 51 km/h: 480 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Auf der Autobahn gelten dieselben Außerorts-Werte, sofern eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist.

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Fahrverbot vermeiden -- Augenblicksversagen und Härtefall

Ein Regelfahrverbot nach § 25 StVG ist nicht zwingend. Das Gericht kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen. In Augsburg setzen wir zwei bewährte Strategien ein: den Nachweis eines Augenblicksversagens oder die Darlegung einer besonderen Härte. Beide Ansätze erfordern eine fundierte Argumentation und sorgfältige Dokumentation.

Augenblicksversagen -- einmaliges Fehlverhalten

Augenblicksversagen liegt vor, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung nur kurzzeitig und unbeabsichtigt übersehen hat, etwa weil ein Verkehrsschild verdeckt war, die Beschilderung widersprüchlich war oder der Betroffene durch eine besondere Verkehrssituation abgelenkt wurde. Voraussetzung ist, dass kein grobes Verschulden vorliegt und der Verstoß nicht erheblich über der Fahrverbotsgrenze liegt. Bei Augenblicksversagen kann das Gericht das Fahrverbot durch eine verdoppelte Geldbuße ersetzen. Wir dokumentieren die Umstände vor Ort und sichern Beweise.

Besondere Härte -- berufliche und persönliche Gründe

Ein Fahrverbot kann bei besonderer Härte entfallen, wenn es den Betroffenen unverhältnismäßig trifft. Typische Fälle: Berufskraftfahrer, die ihre Existenzgrundlage verlieren, Pflegepersonal mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ohne ÖPNV-Anbindung, oder Selbstständige, deren Geschäftsbetrieb zwingend ein Fahrzeug erfordert. Der Härtefall muss konkret dargelegt und belegt werden -- allgemeine Behauptungen reichen nicht aus. Wir erstellen in Augsburg die notwendige Dokumentation: Arbeitgeberbescheinigungen, Routenanalysen und vergleichbare Nachweise, die das Gericht überzeugen.

FAQ

Häufige Fragen

Welcher Toleranzabzug gilt bei Geschwindigkeitsmessungen?
Bei gemessener Geschwindigkeit unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 Prozent abgezogen. Dieser Toleranzabzug berücksichtigt technische Messungenauigkeiten und wird automatisch von der Behörde vorgenommen. Der nach Abzug verbleibende Wert ist die vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung.
Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein Fahrverbot?
Seit der StVO-Novelle November 2021 droht ein Regelfahrverbot ab 21 km/h zu schnell innerorts und ab 26 km/h zu schnell außerorts (§ 25 StVG). Das Fahrverbot beträgt je nach Schwere einen bis drei Monate. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine erhöhte Geldbuße ersetzt werden.
Kann ich trotz Geschwindigkeitsverstoß das Fahrverbot vermeiden?
Ja. Bei Augenblicksversagen (kurzzeitiges Übersehen der Geschwindigkeitsbegrenzung ohne grobes Verschulden) oder besonderer Härte (z.B. drohender Arbeitsplatzverlust) kann das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen die Geldbuße verdoppeln. Die Voraussetzungen müssen konkret dargelegt und belegt werden.
Was sind Rohmessdaten und warum sind sie wichtig?
Rohmessdaten sind die unverarbeiteten Messwerte des Geschwindigkeitsmessgeräts. Das BVerfG (2 BvR 1616/18) hat entschieden, dass Betroffene ein Recht auf Zugang zu diesen Daten haben, um die Messung nachprüfen zu können. Fehlen die Rohmessdaten oder verweigert die Behörde den Zugang, kann dies zur Unverwertbarkeit der Messung führen.
Warum stehen PoliScan Speed und TraffiStar S 350 in der Kritik?
Beide Messgeräte stehen in der Kritik, weil ihre Software keine vollständig nachprüfbare Einzelmessung ermöglicht. Mehrere Oberlandesgerichte haben die Einordnung als standardisiertes Messverfahren hinterfragt. Fehlerhafte Messergebnisse lassen sich bei diesen Geräten nicht zweifelsfrei ausschließen, was einen starken Verteidigungsansatz bietet.
Was kostet die Verteidigung gegen einen Geschwindigkeitsverstoß?
Die Anwaltskosten richten sich nach dem RVG und liegen typischerweise bei 300 bis 600 Euro ohne Hauptverhandlung bzw. 800 bis 1.500 Euro mit Gerichtstermin. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei drohenden Punkten oder Fahrverbot lohnt sich die Verteidigung auch ohne Rechtsschutz wirtschaftlich.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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