Anhörungsbogen erhalten? Richtig reagieren statt sich selbst belasten — Anwalt in Augsburg
Anhörungsbogen erhalten? Richtig reagieren statt sich selbst belasten -- Anwalt in Augsburg
Sie haben einen Anhörungsbogen im Briefkasten -- jetzt zählt jedes Wort. Der Anhörungsbogen ist die Vorstufe zum Bußgeldbescheid und fordert Sie zur Stellungnahme auf (§ 55 OWiG). Viele Betroffene machen hier den entscheidenden Fehler: Sie füllen den Bogen aus und liefern der Behörde die Beweise gleich mit. Dabei sind Sie nicht verpflichtet, eine Aussage zu machen. Als Verkehrsrechtsanwälte in Augsburg prüfen wir Ihren Anhörungsbogen, schützen Sie vor Selbstbelastung und entwickeln die richtige Verteidigungsstrategie -- bevor der Bußgeldbescheid kommt.

Was ist ein Anhörungsbogen -- und welche Rechte haben Sie?
Bevor die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid erlässt, muss sie den Betroffenen anhören (§ 55 OWiG). Dafür versendet sie den Anhörungsbogen. Dieses Schreiben informiert Sie über den Tatvorwurf und fordert Sie auf, sich zu äußern. Entscheidend: Sie haben das Recht, zu schweigen. Das Aussageverweigerungsrecht ist in § 55 OWiG i.V.m. § 46 OWiG, § 136 Abs. 1 StPO verankert. Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. In Augsburg raten wir: Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht ohne anwaltliche Beratung aus.
Vorsicht Selbstbelastung -- warum der Anhörungsbogen eine Falle sein kann
Der Anhörungsbogen wirkt harmlos, ist aber ein Ermittlungsinstrument. Jede Angabe, die Sie machen, wird Teil der Verfahrensakte und kann im späteren Bußgeldverfahren gegen Sie verwendet werden. Viele Betroffene bestätigen unbedacht die Fahrereigenschaft, gestehen den Verstoß oder machen widersprüchliche Angaben. All das erschwert eine spätere Verteidigung erheblich. In Augsburg erleben wir regelmäßig Fälle, in denen eine unbedachte Aussage im Anhörungsbogen den Fall entschieden hat.
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Anhörungsbogen-Check
Prüfen Sie, wie Sie auf Ihren Anhörungsbogen reagieren sollten.
Typische Fehler und wie Ihr Anwalt in Augsburg Ihnen hilft
Der Anhörungsbogen ist der erste kritische Moment im Bußgeldverfahren. Die Weichen werden hier gestellt -- nicht erst beim Bußgeldbescheid. In Augsburg setzen wir frühzeitig an, um Ihre Verteidigung von Anfang an richtig aufzubauen.
Halter vs. Fahrer -- Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen
Als Fahrzeughalter sind Sie nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Es gibt keine Halterhaftung im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht -- die Behörde muss den Fahrer selbst ermitteln. Besonders relevant: Wenn ein Angehöriger gefahren ist, steht Ihnen das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO zu. Sie müssen Ehepartner, Verlobte, Kinder oder Eltern nicht als Fahrer benennen. Dieses Recht gilt auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren über § 46 OWiG. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.
Fahrtenbuchauflage -- das Risiko bei fehlender Fahreridentifikation
Wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann, droht dem Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO. Die Behörde ordnet dann an, dass Sie für sechs bis 36 Monate ein Fahrtenbuch führen müssen, in dem Sie jeden Fahrer und jede Fahrt dokumentieren. Eine Fahrtenbuchauflage ist aufwendig und bei Nichtbeachtung bußgeldbewehrt. Allerdings ist sie nur zulässig, wenn die Behörde zuvor angemessene eigene Ermittlungen zur Fahreridentifikation durchgeführt hat. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

Nächste Schritte und Kosten -- vom Anhörungsbogen zur Verteidigung
Ob der Anhörungsbogen gerade erst angekommen ist oder Sie ihn bereits ausgefüllt haben -- in Augsburg analysieren wir Ihre Situation und zeigen Ihnen den besten Weg. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen.
Vom Anhörungsbogen zum Bußgeldbescheid -- so läuft das Verfahren ab
Nach dem Anhörungsbogen prüft die Bußgeldbehörde die vorliegenden Beweise und erlässt gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Zwischen Anhörungsbogen und Bescheid vergehen meist vier bis zwölf Wochen. In dieser Zeit können Sie bereits anwaltlich tätig werden: Wir nehmen Kontakt zur Behörde auf, prüfen die Verjährung und bereiten die Verteidigung vor. Kommt der Bußgeldbescheid, legen wir fristgerecht Einspruch ein und beantragen Akteneinsicht -- Messprotokoll, Eichschein und Beweisfotos enthalten häufig angreifbare Fehler.
Kosten der anwaltlichen Vertretung und Rechtsschutzversicherung
Die anwaltliche Beratung zum Anhörungsbogen ist eine Erstberatung und kostet nach RVG maximal 190 Euro netto. Wird daraus ein Bußgeldverfahren, liegen die Kosten typischerweise bei 300 bis 600 Euro ohne Hauptverhandlung und 800 bis 1.500 Euro mit Gerichtstermin. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel vollständig -- abzüglich einer Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein. In Augsburg beraten wir Sie transparent zu allen Kosten, bevor wir tätig werden.
Häufige Fragen
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