Anhörungsbogen erhalten? Richtig reagieren statt sich selbst belasten — Anwalt in Augsburg

Verkehrsrecht

Anhörungsbogen erhalten? Richtig reagieren statt sich selbst belasten -- Anwalt in Augsburg

Sie haben einen Anhörungsbogen im Briefkasten -- jetzt zählt jedes Wort. Der Anhörungsbogen ist die Vorstufe zum Bußgeldbescheid und fordert Sie zur Stellungnahme auf (§ 55 OWiG). Viele Betroffene machen hier den entscheidenden Fehler: Sie füllen den Bogen aus und liefern der Behörde die Beweise gleich mit. Dabei sind Sie nicht verpflichtet, eine Aussage zu machen. Als Verkehrsrechtsanwälte in Augsburg prüfen wir Ihren Anhörungsbogen, schützen Sie vor Selbstbelastung und entwickeln die richtige Verteidigungsstrategie -- bevor der Bußgeldbescheid kommt.

5,0
Verifizierte Google-Bewertungen
Echte Mandantenbewertungen
10.000+
Erfolgreich vertretene Mandanten
99+
Fachanwälte
Spezialisierung statt Allgemeinberatung
35+ Jahre Erfahrung
Anhörungsbogen erhalten? Richtig reagieren statt sich selbst belasten -- Anwalt in Augsburg

Was ist ein Anhörungsbogen -- und welche Rechte haben Sie?

Bevor die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid erlässt, muss sie den Betroffenen anhören (§ 55 OWiG). Dafür versendet sie den Anhörungsbogen. Dieses Schreiben informiert Sie über den Tatvorwurf und fordert Sie auf, sich zu äußern. Entscheidend: Sie haben das Recht, zu schweigen. Das Aussageverweigerungsrecht ist in § 55 OWiG i.V.m. § 46 OWiG, § 136 Abs. 1 StPO verankert. Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. In Augsburg raten wir: Füllen Sie den Anhörungsbogen nicht ohne anwaltliche Beratung aus.

Vorsicht Selbstbelastung -- warum der Anhörungsbogen eine Falle sein kann

Der Anhörungsbogen wirkt harmlos, ist aber ein Ermittlungsinstrument. Jede Angabe, die Sie machen, wird Teil der Verfahrensakte und kann im späteren Bußgeldverfahren gegen Sie verwendet werden. Viele Betroffene bestätigen unbedacht die Fahrereigenschaft, gestehen den Verstoß oder machen widersprüchliche Angaben. All das erschwert eine spätere Verteidigung erheblich. In Augsburg erleben wir regelmäßig Fälle, in denen eine unbedachte Aussage im Anhörungsbogen den Fall entschieden hat.

Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden

Schildern Sie uns Ihre Situation — unverbindlich und bundesweit.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Anhörungsbogen-Check

Prüfen Sie, wie Sie auf Ihren Anhörungsbogen reagieren sollten.

Schnell-Check
Wie sollten Sie auf Ihren Anhörungsbogen reagieren?
Beantworten Sie 5 kurze Fragen – wir zeigen Ihnen, wie Sie sich am besten verhalten.
Jetzt Anhörungsbogen prüfen lassen
Dieser Schnell-Check dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Typische Fehler und wie Ihr Anwalt in Augsburg Ihnen hilft

Der Anhörungsbogen ist der erste kritische Moment im Bußgeldverfahren. Die Weichen werden hier gestellt -- nicht erst beim Bußgeldbescheid. In Augsburg setzen wir frühzeitig an, um Ihre Verteidigung von Anfang an richtig aufzubauen.

Halter vs. Fahrer -- Sie sind nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen

Als Fahrzeughalter sind Sie nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Es gibt keine Halterhaftung im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht -- die Behörde muss den Fahrer selbst ermitteln. Besonders relevant: Wenn ein Angehöriger gefahren ist, steht Ihnen das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO zu. Sie müssen Ehepartner, Verlobte, Kinder oder Eltern nicht als Fahrer benennen. Dieses Recht gilt auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren über § 46 OWiG. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.

Fahrtenbuchauflage -- das Risiko bei fehlender Fahreridentifikation

Wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann, droht dem Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO. Die Behörde ordnet dann an, dass Sie für sechs bis 36 Monate ein Fahrtenbuch führen müssen, in dem Sie jeden Fahrer und jede Fahrt dokumentieren. Eine Fahrtenbuchauflage ist aufwendig und bei Nichtbeachtung bußgeldbewehrt. Allerdings ist sie nur zulässig, wenn die Behörde zuvor angemessene eigene Ermittlungen zur Fahreridentifikation durchgeführt hat. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

Illustration

Nächste Schritte und Kosten -- vom Anhörungsbogen zur Verteidigung

Ob der Anhörungsbogen gerade erst angekommen ist oder Sie ihn bereits ausgefüllt haben -- in Augsburg analysieren wir Ihre Situation und zeigen Ihnen den besten Weg. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen.

Vom Anhörungsbogen zum Bußgeldbescheid -- so läuft das Verfahren ab

Nach dem Anhörungsbogen prüft die Bußgeldbehörde die vorliegenden Beweise und erlässt gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Zwischen Anhörungsbogen und Bescheid vergehen meist vier bis zwölf Wochen. In dieser Zeit können Sie bereits anwaltlich tätig werden: Wir nehmen Kontakt zur Behörde auf, prüfen die Verjährung und bereiten die Verteidigung vor. Kommt der Bußgeldbescheid, legen wir fristgerecht Einspruch ein und beantragen Akteneinsicht -- Messprotokoll, Eichschein und Beweisfotos enthalten häufig angreifbare Fehler.

Kosten der anwaltlichen Vertretung und Rechtsschutzversicherung

Die anwaltliche Beratung zum Anhörungsbogen ist eine Erstberatung und kostet nach RVG maximal 190 Euro netto. Wird daraus ein Bußgeldverfahren, liegen die Kosten typischerweise bei 300 bis 600 Euro ohne Hauptverhandlung und 800 bis 1.500 Euro mit Gerichtstermin. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel vollständig -- abzüglich einer Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein. In Augsburg beraten wir Sie transparent zu allen Kosten, bevor wir tätig werden.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen (§ 55 OWiG i.V.m. § 136 Abs. 1 StPO). Der Anhörungsbogen gibt Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme -- Sie sind nicht verpflichtet, davon Gebrauch zu machen. Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. In den meisten Fällen ist es ratsam, den Bogen nicht auszufüllen und stattdessen anwaltlichen Rat einzuholen.
Was ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen?
Der Anhörungsbogen richtet sich an den Beschuldigten und enthält keine Aussagepflicht. Der Zeugenfragebogen richtet sich an den Fahrzeughalter als Zeugen -- hier besteht grundsätzlich eine Aussagepflicht, es sei denn, der Fahrer ist ein Angehöriger (Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO). Prüfen Sie genau, welches Schreiben Sie erhalten haben.
Kann der Anhörungsbogen verjähren?
Der Anhörungsbogen selbst verjährt nicht, aber er unterbricht die Verfolgungsverjährung (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt drei Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Geht der Anhörungsbogen nicht innerhalb dieser Frist zu, kann der Verstoß verjährt sein. Wir prüfen die Verjährung in jedem Fall.
Ich habe den Anhörungsbogen schon ausgefüllt und zurückgeschickt -- was jetzt?
Auch wenn Sie bereits Angaben gemacht haben, ist nicht alles verloren. Sie können Ihre Aussage im weiteren Verfahren korrigieren oder ergänzen. Allerdings sind die Angaben im Anhörungsbogen aktenkundig und können im Bußgeldverfahren verwertet werden. Lassen Sie einen Anwalt prüfen, welche Aussagen Sie gemacht haben und wie die weitere Verteidigung aufgebaut werden kann.
Droht mir eine Fahrtenbuchauflage, wenn ich den Fahrer nicht benenne?
Möglicherweise. Wenn die Behörde den Fahrer nicht ermitteln kann, kann sie dem Halter eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO auferlegen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behörde zuvor angemessene eigene Ermittlungen durchgeführt hat. Ob die Fahrtenbuchauflage rechtmäßig ist, lässt sich anwaltlich überprüfen und gegebenenfalls anfechten.
Wie schnell muss ich nach Erhalt des Anhörungsbogens handeln?
Auf den Anhörungsbogen gibt es keine gesetzliche Antwortfrist -- er setzt meist eine Frist von ein bis zwei Wochen, die aber keine Rechtswirkung hat. Kritisch wird es erst beim Bußgeldbescheid: Ab Zustellung haben Sie nur zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG). Dennoch sollten Sie frühzeitig handeln, um die Verteidigungsstrategie vorzubereiten und mögliche Verjährungsfragen zu klären.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

Über uns
Ihre Kanzlei in Augsburg — bundesweit tätig

MAXERA Rechtsanwälte begleiten Mandanten deutschlandweit — digital, effizient und mit klarer Strategie.

Spezialisiert, schnell, klar

Unsere Kanzlei in der Augsburger Maximilianstraße verbindet persönliche Beratung vor Ort mit digitaler Mandatsführung. Ob Arbeitsrecht oder Versicherungsrecht — bei uns arbeiten Fachanwälte, die Ihr Rechtsgebiet nicht nur kennen, sondern täglich leben.

Bundesweit digital erreichbar
Beratung per Telefon und Video
Fachanwälte mit Spezialisierung
Kein Gemischtwarenladen — Fokus auf Ergebnis
35+ Jahre Erfahrung
Tausende Mandanten erfolgreich vertreten
Maximilianstraße 51, 86150 AugsburgMo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr · +49 821 999 75 410
Augsburg Maximilianstraße — MAXERA Rechtsanwälte Standort
Augsburg · Maximilianstraße
Kontakt
Jetzt Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an, schreiben Sie uns oder nutzen Sie das Formular — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Telefon
(0821) 999 75 410
WhatsApp
Bald verfügbar
E-Mail
kontakt@maxera-anwalt.de
Mo – Fr 08:00 – 18:00 UhrAußerhalb der Öffnungszeiten Kontakt per Mail oder Chat aufnehmen
Kostenlose Ersteinschätzung
Antwort in 24h

Situation schildern

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen — wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Kostenlose Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden.