Verkehrsrecht in Augsburg — Ihre Rechte im Straßenverkehr
Unfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall, wehren ungerechtfertigte Maßnahmen ab und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Verkehrsrecht in Augsburg — Ihre Rechte im Straßenverkehr
Ob Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg: Das Verkehrsrecht umfasst zahlreiche Vorschriften, die im Alltag jeden Autofahrer betreffen können. Unsere Anwälte prüfen Bußgeldbescheide auf Formfehler, setzen Schadensersatzansprüche nach Unfällen gegen Kfz-Versicherer durch und verteidigen Sie in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Wir übernehmen Ihren Fall persönlich vor Ort in der Maximilianstraße oder digital per Video und Telefon. Bundesweit tätig — von Bußgeldverfahren über Unfallregulierung bis hin zu Führerscheinangelegenheiten.
Wählen Sie Ihr Thema und erfahren Sie, wie wir Ihnen konkret helfen können.
Ablauf eines Bußgeldverfahrens — vom Anhörungsbogen bis zur Hauptverhandlung
Ein Bußgeldverfahren durchläuft typischerweise vier Stationen. Zunächst erhalten Sie einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle — Pflichtangaben gibt es nur zur Person, eine Aussage zur Sache ist freiwillig. Es folgt der Bußgeldbescheid mit einer Einspruchsfrist von zwei Wochen nach § 67 OWiG. Innerhalb dieser Frist können wir Akteneinsicht beantragen und Messprotokoll, Eichschein sowie Schulungsnachweis auf Mängel prüfen. Kommt es zur Hauptverhandlung, wird der Fall vor dem Amtsgericht Augsburg am Alten Einlaß 1 verhandelt — zuständig für Ordnungswidrigkeiten aus Stadt und Landkreis Augsburg. Wir begleiten Sie in jeder Phase.
Wann lohnt sich der Einspruch — und was kostet ein Anwalt im Verkehrsrecht?
Ein Einspruch lohnt sich besonders bei drohendem Fahrverbot, höheren Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder erkennbaren formellen Mängeln des Bescheids — etwa fehlender Tatortangabe, unscharfem Messfoto oder Zweifeln an der Messung (fehlende Eichung, falscher Aufstellwinkel, ungeschultes Personal). Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG; bei einem Verkehrs-Rechtsschutz übernimmt die Versicherung die Gebühren in der Regel abzüglich einer Selbstbeteiligung von häufig 150 bis 250 Euro. Berufliche Härtefälle — etwa drohender Arbeitsplatzverlust bei Berufskraftfahrern — können dazu führen, dass das Fahrverbot durch eine Erhöhung des Bußgelds ersetzt wird. Ohne anwaltliche Vertretung in der Hauptverhandlung ist eine solche Umwandlung kaum durchsetzbar.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
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