MAXERA · Verkehrsrecht

Verkehrsrecht in Augsburg — Ihre Rechte im Straßenverkehr

Unfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall, wehren ungerechtfertigte Maßnahmen ab und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

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Bundesweit tätig

Verkehrsrecht in Augsburg — Ihre Rechte im Straßenverkehr

Ob Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg: Das Verkehrsrecht umfasst zahlreiche Vorschriften, die im Alltag jeden Autofahrer betreffen können. Unsere Anwälte prüfen Bußgeldbescheide auf Formfehler, setzen Schadensersatzansprüche nach Unfällen gegen Kfz-Versicherer durch und verteidigen Sie in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Wir übernehmen Ihren Fall persönlich vor Ort in der Maximilianstraße oder digital per Video und Telefon. Bundesweit tätig — von Bußgeldverfahren über Unfallregulierung bis hin zu Führerscheinangelegenheiten.

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Ablauf eines Bußgeldverfahrens — vom Anhörungsbogen bis zur Hauptverhandlung

Ein Bußgeldverfahren durchläuft typischerweise vier Stationen. Zunächst erhalten Sie einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle — Pflichtangaben gibt es nur zur Person, eine Aussage zur Sache ist freiwillig. Es folgt der Bußgeldbescheid mit einer Einspruchsfrist von zwei Wochen nach § 67 OWiG. Innerhalb dieser Frist können wir Akteneinsicht beantragen und Messprotokoll, Eichschein sowie Schulungsnachweis auf Mängel prüfen. Kommt es zur Hauptverhandlung, wird der Fall vor dem Amtsgericht Augsburg am Alten Einlaß 1 verhandelt — zuständig für Ordnungswidrigkeiten aus Stadt und Landkreis Augsburg. Wir begleiten Sie in jeder Phase.

Wann lohnt sich der Einspruch — und was kostet ein Anwalt im Verkehrsrecht?

Ein Einspruch lohnt sich besonders bei drohendem Fahrverbot, höheren Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder erkennbaren formellen Mängeln des Bescheids — etwa fehlender Tatortangabe, unscharfem Messfoto oder Zweifeln an der Messung (fehlende Eichung, falscher Aufstellwinkel, ungeschultes Personal). Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG; bei einem Verkehrs-Rechtsschutz übernimmt die Versicherung die Gebühren in der Regel abzüglich einer Selbstbeteiligung von häufig 150 bis 250 Euro. Berufliche Härtefälle — etwa drohender Arbeitsplatzverlust bei Berufskraftfahrern — können dazu führen, dass das Fahrverbot durch eine Erhöhung des Bußgelds ersetzt wird. Ohne anwaltliche Vertretung in der Hauptverhandlung ist eine solche Umwandlung kaum durchsetzbar.

FAQ

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?
Zwei Wochen ab Zustellung, geregelt in § 67 OWiG. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung; entscheidend ist der Eingang bei der Behörde, nicht der Poststempel. Nach Ablauf wird der Bescheid rechtskräftig — auch wenn er fehlerhaft war.
Was bringt der Toleranzabzug beim Blitzer?
Bei stationären und mobilen Messungen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, ab 100 km/h 3 Prozent abgezogen. Bei Videonachfahrsystemen sind es 5 km/h beziehungsweise 5 Prozent. Der Abzug erfolgt automatisch; der im Bescheid genannte Wert ist bereits bereinigt.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Tilgungsfristen je nach Schwere: 1 Punkt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren, 3 Punkte nach 10 Jahren. Anschließend gilt eine einjährige Überliegefrist, in der die Punkte zwar nicht mehr berücksichtigt, aber noch gespeichert werden. Jeder Verstoß wird einzeln getilgt.
Kann ich ein Fahrverbot abwenden, wenn ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin?
Möglich, aber nur in begründeten Härtefällen — etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust oder Pflegepflichten. Das Gericht kann das Fahrverbot dann durch eine Erhöhung des Bußgelds ersetzen. Bei Alkohol, Drogen oder Wiederholungstätern ist diese Umwandlung in der Regel ausgeschlossen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren?
Sofern ein Verkehrs-Rechtsschutz vereinbart ist, deckt die Versicherung die RVG-Gebühren des Anwalts ab, häufig abzüglich einer Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro. Wir prüfen die Deckungszusage vor Mandatsannahme und rechnen direkt mit der Versicherung ab.
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