Mobbing am Arbeitsplatz — Rechtliche Schritte und Dokumentation

Systematische Schikanen, Ausgrenzung oder gezielte Herabwürdigung durch Kollegen oder Vorgesetzte — Mobbing am Arbeitsplatz ist für Betroffene eine enorme Belastung. Doch Sie müssen das nicht hinnehmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was rechtlich als Mobbing gilt, wie Sie Beweise sichern und welche Schritte Sie unternehmen können.
Was ist Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinne?
In Deutschland gibt es kein eigenständiges „Mobbing-Gesetz“. Die Rechtsprechung definiert Mobbing als das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Entscheidend ist das Wort systematisch: Einzelne Konflikte oder gelegentliche Meinungsverschiedenheiten sind noch kein Mobbing.
Das Bundesarbeitsgericht betrachtet Mobbing als ein Gesamtverhalten, bei dem die einzelnen Handlungen aufeinander aufbauen oder ineinander übergreifen. Erst die Gesamtschau aller Vorfälle ergibt das Bild einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
| Merkmal | Mobbing | Normaler Arbeitskonflikt |
|---|---|---|
| Dauer | Über Wochen oder Monate | Einzelner Vorfall |
| Systematik | Wiederkehrend, gezielt | Situationsbedingt |
| Ziel | Ausgrenzung, Einschüchterung | Sachliche Meinungsverschiedenheit |
| Wirkung | Verletzung der Würde, Gesundheitsschäden | Vorübergehende Verstimmung |
Typische Formen von Mobbing
Mobbing kann viele Gesichter haben. Häufige Formen sind:
Soziale Isolation: Sie werden bewusst von Meetings, Informationen oder gemeinsamen Aktivitäten ausgeschlossen.
Angriffe auf die Arbeitsleistung: Ihre Arbeit wird systematisch abgewertet, Ihnen werden sinnlose Aufgaben zugewiesen oder wichtige Informationen vorenthalten.
Verbale Attacken: Beleidigungen, Gerüchte, öffentliche Bloßstellung oder ständige unsachliche Kritik.
Bossing: Wenn das Mobbing vom Vorgesetzten ausgeht, spricht man von Bossing. Typisch sind etwa ungerechtfertigte Abmahnungen, willkürliche Versetzungen oder die systematische Überforderung oder Unterforderung.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Diese Fürsorgepflicht ergibt sich aus § 241 Abs. 2 BGB und ist durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefestigt.
Konkret bedeutet das: Wenn ein Arbeitgeber von Mobbing erfährt und nicht einschreitet, kann er selbst haftbar werden — auch wenn er persönlich nicht am Mobbing beteiligt ist. Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Mobbing zu unterbinden.
So dokumentieren Sie Mobbing richtig — das Mobbing-Tagebuch
Die Beweisführung ist bei Mobbing-Fällen oft die größte Herausforderung. Ein sorgfältig geführtes Mobbing-Tagebuch kann dabei entscheidend sein. Es dient vor Gericht als sogenannte aussageerleichternde Unterlage und stärkt die Glaubwürdigkeit Ihrer Aussage.
Was gehört ins Mobbing-Tagebuch?
| Element | Beispiel |
|---|---|
| Datum und Uhrzeit | 15.01.2026, 10:30 Uhr |
| Ort | Besprechungsraum 2, Büro Abteilung X |
| Was genau geschah | Konkrete Beschreibung der Handlung oder Aussage |
| Wer beteiligt war | Namen der handelnden und anwesenden Personen |
| Zeugen | Anwesende Kollegen, die den Vorfall mitbekommen haben |
| Vorgeschichte | Was der Handlung vorausging |
| Eigene Reaktion | Wie Sie reagiert haben |
| Auswirkungen | Emotionale oder gesundheitliche Folgen |
Führen Sie das Tagebuch zeitnah — am besten noch am selben Tag. Je detaillierter und zeitnaher Ihre Aufzeichnungen sind, desto überzeugender wirken sie.
Schritt für Schritt: So gehen Sie gegen Mobbing vor
1. Dokumentation starten: Beginnen Sie sofort mit dem Mobbing-Tagebuch. Sichern Sie E-Mails, Nachrichten und andere Belege.
2. Gespräch mit dem Mobber suchen (optional): In manchen Fällen kann ein klärendes Gespräch — idealerweise mit einer Vertrauensperson — die Situation entschärfen. Dies ist aber kein Muss und hängt von der Schwere des Mobbings ab.
3. Betriebsrat einschalten: Gibt es einen Betriebsrat, ist dieser eine wichtige Anlaufstelle. Er hat nach § 85 BetrVG das Recht, Beschwerden entgegenzunehmen und auf Abhilfe hinzuwirken.
4. Beschwerde beim Arbeitgeber: Nach § 84 Abs. 1 BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich bei der zuständigen Stelle im Betrieb zu beschweren, wenn er sich benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.
5. Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen: Dokumentieren Sie gesundheitliche Auswirkungen ärztlich. Ärztliche Atteste über psychische oder physische Beschwerden können vor Gericht als Beweis dienen.
6. Rechtliche Beratung einholen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation einschätzen und die richtigen Schritte einleiten.
Welche rechtlichen Ansprüche haben Betroffene?
Schadensersatz: Bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit können Betroffene Schadensersatz verlangen (§ 823 BGB). Dazu gehören etwa Kosten für Therapie, Verdienstausfall oder Bewerbungskosten.
Schmerzensgeld: Für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung kann ein Schmerzensgeldanspruch nach § 253 BGB bestehen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer des Mobbings sowie den gesundheitlichen Folgen.
Unterlassungsanspruch: Betroffene können verlangen, dass das Mobbing eingestellt wird.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Bei schwerem Mobbing kann eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gerechtfertigt sein — verbunden mit Schadensersatzansprüchen.
Wichtig zu wissen: Gerichte sind bei der Anerkennung von Mobbing-Klagen erfahrungsgemäß streng. Die Beweislast liegt beim Betroffenen, und die Hürden für Schmerzensgeld sind hoch. Eine gute Dokumentation ist daher unverzichtbar.
Wann liegt Mobbing vor — und wann nicht?
Nicht jede unangenehme Situation am Arbeitsplatz ist Mobbing. Folgendes wird in der Regel nicht als Mobbing gewertet:
- Berechtigte Kritik an der Arbeitsleistung
- Organisatorische Maßnahmen wie Versetzungen aus betrieblichen Gründen
- Einzelne Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten
- Berechtigte Abmahnungen bei tatsächlichem Fehlverhalten
Die Abgrenzung ist oft schwierig und hängt vom Einzelfall ab. Umso wichtiger ist eine professionelle Einschätzung durch einen Fachanwalt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann spricht man rechtlich von Mobbing?
Mobbing liegt vor, wenn systematische Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen über einen längeren Zeitraum stattfinden und in ihrer Gesamtheit das Persönlichkeitsrecht verletzen. Einzelne Vorfälle genügen in der Regel nicht.
Kann ich meinen Arbeitgeber wegen Mobbing verklagen?
Ja. Der Arbeitgeber haftet, wenn er seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt und Mobbing nicht unterbindet. Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sind möglich.
Was bringt ein Mobbing-Tagebuch vor Gericht?
Es dient als aussageerleichternde Unterlage und stärkt die Glaubwürdigkeit Ihrer Darstellung. Es ist kein eigenständiger Beweis, kann aber zusammen mit anderen Indizien überzeugen.
Was ist der Unterschied zwischen Mobbing und Bossing?
Mobbing kann von Kollegen oder Vorgesetzten ausgehen. Geht es gezielt vom Vorgesetzten aus, spricht man von Bossing. Rechtlich werden beide Formen ähnlich behandelt.
Kann ich fristlos kündigen, wenn ich gemobbt werde?
Bei schwerem Mobbing kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegen. In diesem Fall können Sie zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Lassen Sie sich vorher unbedingt rechtlich beraten.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich gemobbt werde?
Erste Anlaufstellen sind der Betriebsrat, die Personalabteilung oder eine betriebliche Vertrauensperson. Darüber hinaus können Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie auch ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders — bei konkreten Fragen empfehlen wir, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
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