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MAXERA Rechtsanwälte

Ratgeber

Kündigung zum Monatsende

Eine Kündigung zum Monatsende beendet den Arbeitsvertrag am letzten Kalendertag des Monats, also am 31., am 30. oder im Februar am 28. beziehungsweise 29. Der Vertrag endet mit Ablauf dieses Tages um 24 Uhr. Für die Frist zählt der Tag, an dem die Kündigung dem Empfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB), nicht das Datum im Brief.

Grafik: Kündigung zum Monatsende

Ein Tag Verspätung kostet Wochen. Geht die Kündigung mit der gesetzlichen Grundfrist am 02.09.2026 zu, endet der Vertrag am 30.09.2026; geht sie erst am 03.09.2026 zu, läuft er bis zum 15.10.2026.

Was eine Kündigung zum Monatsende bedeutet

Der Termin fällt auf den letzten Kalendertag des Monats, auch wenn das ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist; anders als bei vielen anderen Fristen verschiebt sich ein Kündigungstermin nicht auf den nächsten Werktag. Bis zum Ablauf dieses Tages besteht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten.

Letzter Vertragstag und letzter Arbeitstag fallen oft auseinander. Bei einer Kündigung zum 31. endet der Vertrag am 31., tatsächlich gearbeitet wird zuletzt am letzten Werk- oder Schichttag davor, bei Freistellung auch früher; die Vergütung läuft trotzdem bis zum 31. Was mit offenen Urlaubstagen geschieht, steht unter Resturlaub bei Kündigung.

Zum 31. oder zum 1.: Gekündigt wird zum letzten Tag des Monats, der Anschlussvertrag beginnt am 1. des Folgemonats. Wer bei einer Monatsende-Klausel „zum 1.“ kündigt, nennt den falschen Termin.

Welches Datum zählt: der Tag des Zugangs

Nach § 130 Abs. 1 BGB wird eine Kündigung erst mit dem Zugang wirksam. Briefdatum und Poststempel sind unerheblich; die Frist läuft ab dem Tag, an dem das Schreiben ankommt.

Zugegangen ist die Kündigung, sobald sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, etwa in dessen Briefkasten, dass unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Das Bundesarbeitsgericht stellt dabei auf die üblichen Postzustellzeiten im Einzelfall ab, nicht auf eine feste Uhrzeit (BAG, Urteil vom 22.08.2019, 2 AZR 111/19). Beweisen muss den Zugang, wer kündigt.

Wer selbst kündigt, plant deshalb die Postlaufzeit ein oder übergibt das Schreiben persönlich gegen Empfangsbestätigung. Für die Gegenrichtung, also nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber, beschreibt Kündigung erhalten: die ersten Schritte das Vorgehen.

Ab dem Zugang einer Arbeitgeberkündigung läuft die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Einzelheiten unter Kündigungsschutzklage: Frist und Ablauf.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB

Die Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen heißt exakt 28 Tage, nicht ein Monat. Wer als Arbeitnehmer fristgerecht kündigen will, rechnet mit dieser Frist unabhängig von der Betriebszugehörigkeit, solange der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt.

Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 622 Abs. 2 BGB), jeweils zum Ende eines Kalendermonats:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist des Arbeitgebers
2 Jahre 1 Monat zum Monatsende
5 Jahre 2 Monate zum Monatsende
8 Jahre 3 Monate zum Monatsende
10 Jahre 4 Monate zum Monatsende
12 Jahre 5 Monate zum Monatsende
15 Jahre 6 Monate zum Monatsende
20 Jahre 7 Monate zum Monatsende

Vertraglich darf für den Arbeitnehmer keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Wann Sie kündigen sollten, ergibt sich rückwärts aus dem gewünschten Endtermin: Endtermin minus Frist ist der Tag, an dem die Kündigung spätestens zugehen muss. Vor einer Eigenkündigung gehören zwei Punkte geprüft: die mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und die Frage, ob eine Abfindung bei Eigenkündigung erreichbar ist.

Probezeit: zwei Wochen Frist zu jedem Tag

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Frist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Einen festen Endtermin gibt es nicht: Gekündigt werden kann taggenau zu jedem beliebigen Tag, nicht nur zum 15. oder zum Monatsende.

Beispiel: Geht die Kündigung am Montag, dem 05.10.2026, zu, endet das Arbeitsverhältnis am Montag, dem 19.10.2026.

Kündigung zum 15. und zur Monatsmitte

Der 15. ist nur bei der Grundfrist des § 622 Abs. 1 BGB zulässiger Endtermin. Die verlängerten Arbeitgeberfristen des § 622 Abs. 2 BGB kennen ausschließlich das Monatsende: Ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit kann der Arbeitgeber nicht mehr zur Mitte des Monats kündigen.

Arbeitsverträge dürfen den 15. ausschließen, etwa mit der Klausel „Kündigung nur zum Monatsende“, oder andere Termine wie das Quartalsende vorsehen. Dann gilt der Vertrag.

Rechenbeispiel zur Monatsmitte: Soll der Vertrag am 15.11.2026 enden, muss die Kündigung spätestens am 18.10.2026 zugehen. Vom 19.10. bis zum 15.11. sind es genau 28 Tage. Der 18.10.2026 ist ein Sonntag; wer sichergehen will, stellt die Kündigung bis Freitag, den 16.10.2026 zu.

Kündigungsfrist berechnen: Beispiele mit Daten aus 2026

Für die Berechnung gelten die Regeln der §§ 187, 188 BGB. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine Wochenfrist endet taggenau, vier Wochen also nach 28 Tagen (§ 188 Abs. 2 BGB); eine Monatsfrist endet am zahlengleichen Tag des Zielmonats, und fehlt dieser Tag, am Monatsletzten (§ 188 Abs. 3 BGB).

Läuft die Frist erst nach dem angepeilten Termin ab, verschiebt sich das Vertragsende auf den nächsten zulässigen Termin, also den folgenden 15. oder das folgende Monatsende. Bis wann die Kündigung eingehen muss, zeigt die Spalte „Zugang“ der Tabelle.

Frist Zugang Rechnerisches Fristende Vertragsende
4 Wochen zum Monatsende 02.09.2026 30.09.2026 30.09.2026
4 Wochen zum Monatsende 03.09.2026 01.10.2026 15.10.2026
4 Wochen zum Monatsende 31.01.2026 28.02.2026 28.02.2026
1 Monat zum Monatsende 30.06.2026 30.07.2026 31.07.2026
1 Monat zum Monatsende 01.07.2026 01.08.2026 31.08.2026
3 Monate zum Monatsende 30.09.2026 30.12.2026 31.12.2026
5 Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB, 12 Jahre) 31.03.2026 31.08.2026 31.08.2026

Alle Beispiele nutzen Daten aus dem Jahr 2026, gerechnet nach §§ 187, 188 BGB. Die Zeilen mit vier Wochen zeigen die gesetzliche Grundfrist des § 622 Abs. 1 BGB; drei Monate zum Monatsende sind eine verbreitete Vertragsfrist.

Die Zeile mit dem 31.01.2026 zeigt die Besonderheit des Februars. Der Februar 2026 hat 28 Tage, die Vierwochenfrist füllt damit den ganzen Monat: Für ein Vertragsende am 28.02.2026 muss die Kündigung spätestens am 31.01.2026 zugehen.

Für die Frist von einem Monat zum Monatsende gilt die Merkregel: Zugang spätestens am letzten Tag des Vormonats. Kommt die Kündigung auch nur einen Tag später an, verlängert sich das Arbeitsverhältnis um einen vollen Monat.

Abweichende Fristen in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag

Die Prüfreihenfolge lautet: erst der Arbeitsvertrag, dann ein anwendbarer Tarifvertrag, erst danach § 622 BGB. Tarifverträge dürfen auch kürzere Fristen vorsehen (§ 622 Abs. 4 BGB); im einzelnen Arbeitsvertrag sind Verkürzungen nur in engen Ausnahmefällen zulässig (§ 622 Abs. 5 BGB).

Verbreitet ist die Klausel „Die verlängerten Fristen des § 622 Abs. 2 BGB gelten auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer“. Nur mit einer solchen Vereinbarung bindet die Staffel beide Seiten. Fehlt sie, bleibt es für den Arbeitnehmer bei vier Wochen, auch nach 20 Jahren im Betrieb.

Das richtige Datum im Kündigungsschreiben

Im Kündigungsschreiben sind drei Daten auseinanderzuhalten: das Briefdatum, das Zugangsdatum und der Beendigungstermin hinter dem Wort „zum“. Ein abweichendes Briefdatum schadet nicht; maßgeblich bleibt der Zugang.

Wer den Termin nicht sicher berechnen kann, kündigt „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und ergänzt das selbst errechnete Datum. Das Bundesarbeitsgericht hält diese Formulierung für hinreichend bestimmt, wenn der Empfänger die Frist aus Vertrag oder Gesetz ermitteln kann (BAG, Urteil vom 20.06.2013, 6 AZR 805/11). Eine falsch berechnete Kündigung wirkt dann zum nächsten zulässigen Termin.

Zur Form: § 623 BGB verlangt Papier mit eigenhändiger Unterschrift, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax, Scan oder WhatsApp beendet das Arbeitsverhältnis nicht.

Wann nach einer Kündigung zusätzlich eine Abfindung in Betracht kommt, erklärt der Beitrag Abfindung nach Kündigung.

Häufige Fragen zur Kündigung zum Monatsende

Welches Datum gilt bei einer Kündigung zum Monatsende?

Es gilt der letzte Kalendertag des Monats, auch an Wochenenden und Feiertagen. Ob die Kündigung rechtzeitig war, bemisst sich nach dem Tag ihres Zugangs (§ 130 Abs. 1 BGB).

Zählt der Poststempel oder der Eingang?

Der Eingang. Die Kündigung wirkt erst, wenn sie dem Empfänger zugeht; Briefdatum und Poststempel sind unerheblich.

Was bedeutet eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende?

Zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Monatsende muss mindestens ein voller Monat liegen. Geht die Kündigung bis zum letzten Tag eines Monats zu, endet der Vertrag mit Ablauf des Folgemonats; bei Zugang am 30.06.2026 also am 31.07.2026.

Kann ich zum 15. eines Monats kündigen?

Ja, mit der gesetzlichen Grundfrist von vier Wochen (§ 622 Abs. 1 BGB), sofern der Arbeitsvertrag den 15. nicht ausschließt. Der Arbeitgeber kann ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit nur noch zum Monatsende kündigen (§ 622 Abs. 2 BGB).

Wann ist der letzte Arbeitstag bei einer Kündigung zum 31.?

Der Vertrag endet am 31. um 24 Uhr; bis dahin läuft die Vergütung. Tatsächlich gearbeitet wird zuletzt am letzten Werk- oder Schichttag davor, bei Resturlaub oder Freistellung auch früher.

Was passiert, wenn die Kündigung zu spät zugeht?

Die Kündigung bleibt wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis in der Regel zum nächsten zulässigen Termin. Eindeutig ist das bei der Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ (BAG, Urteil vom 20.06.2013, 6 AZR 805/11).

FAQ

Häufige Fragen

Welches Datum gilt bei einer Kündigung zum Monatsende?
Es gilt der letzte Kalendertag des Monats, auch an Wochenenden und Feiertagen. Ob die Kündigung rechtzeitig war, bemisst sich nach dem Tag ihres Zugangs (§ 130 Abs. 1 BGB).
Zählt der Poststempel oder der Eingang?
Der Eingang. Die Kündigung wirkt erst, wenn sie dem Empfänger zugeht; Briefdatum und Poststempel sind unerheblich.
Was bedeutet eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende?
Zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Monatsende muss mindestens ein voller Monat liegen. Geht die Kündigung bis zum letzten Tag eines Monats zu, endet der Vertrag mit Ablauf des Folgemonats; bei Zugang am 30.06.2026 also am 31.07.2026.
Kann ich zum 15. eines Monats kündigen?
Ja, mit der gesetzlichen Grundfrist von vier Wochen (§ 622 Abs. 1 BGB), sofern der Arbeitsvertrag den 15. nicht ausschließt. Der Arbeitgeber kann ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit nur noch zum Monatsende kündigen (§ 622 Abs. 2 BGB).
Wann ist der letzte Arbeitstag bei einer Kündigung zum 31.?
Der Vertrag endet am 31. um 24 Uhr; bis dahin läuft die Vergütung. Tatsächlich gearbeitet wird zuletzt am letzten Werk- oder Schichttag davor, bei Resturlaub oder Freistellung auch früher.
Was passiert, wenn die Kündigung zu spät zugeht?
Die Kündigung bleibt wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis in der Regel zum nächsten zulässigen Termin. Eindeutig ist das bei der Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ (BAG, Urteil vom 20.06.2013, 6 AZR 805/11).

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