Krankgeschrieben und gekündigt — Ihre Rechte bei Lohnfortzahlung

Sie sind krankgeschrieben und erhalten eine Kündigung — oder Sie werden krank, nachdem Ihnen bereits gekündigt wurde. Beide Situationen werfen Fragen auf: Muss der Arbeitgeber weiter zahlen? Darf man während einer Krankschreibung überhaupt gekündigt werden? Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Punkte.

Darf der Arbeitgeber während einer Krankschreibung kündigen?

Ja. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass eine Krankschreibung vor einer Kündigung schützt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verhindert weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis auch dann beenden, wenn Sie krankgeschrieben sind — sofern die allgemeinen Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen.

Umgekehrt gilt: Auch eine Kündigung wegen Krankheit ist unter bestimmten Umständen möglich. Das sind jedoch zwei unterschiedliche Themen, die nicht verwechselt werden sollten.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall — die Grundregel

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage). Dieser Anspruch besteht auch während der Kündigungsfrist und endet erst mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder nach Ablauf der sechs Wochen.

Situation Anspruch auf Lohnfortzahlung
Krankschreibung vor Kündigung durch Arbeitgeber Ja — bis zu 6 Wochen bzw. Ende des Arbeitsverhältnisses
Krankschreibung nach Kündigung durch Arbeitgeber Ja — wenn die Erkrankung tatsächlich besteht
Krankschreibung nach Eigenkündigung Ja — aber Beweiswert der AU kann erschüttert werden
Arbeitsverhältnis endet während Krankheit Danach zahlt die Krankenkasse (Krankengeld)

Wann kann der Beweiswert der AU erschüttert werden?

Grundsätzlich hat eine ärztliche AU-Bescheinigung einen hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber muss zunächst weiterzahlen. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Urteilen klargestellt, dass der Beweiswert unter bestimmten Umständen erschüttert werden kann.

Kritische Konstellationen:

  • Die Krankschreibung wird am Tag der Eigenkündigung ausgestellt und deckt exakt die verbleibende Kündigungsfrist ab.
  • Der Arbeitnehmer kündigt und ist ab dem nächsten Tag bis zum letzten Arbeitstag krankgeschrieben.
  • Es bestehen weitere Umstände, die Zweifel an der Erkrankung begründen — etwa eine zeitgleiche Ankündigung, nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen.

In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer seine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit anderweitig beweisen — zum Beispiel durch ärztliche Aussagen oder die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht.

Wichtig: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist die Situation anders. Wird ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer Arbeitgeberkündigung krankgeschrieben, wird der Beweiswert der AU in der Regel nicht allein deshalb angezweifelt.

Was passiert nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses?

Endet das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit, endet auch die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt springt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld — vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit besteht weiterhin.

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 % des Nettoeinkommens. Es wird für maximal 78 Wochen (abzüglich der 6 Wochen Entgeltfortzahlung) gezahlt.

Fristen und Pflichten für Arbeitnehmer

Pflicht Frist
Arbeitgeber über Arbeitsunfähigkeit informieren Unverzüglich (am ersten Krankheitstag)
AU beim Arbeitgeber vorlegen Spätestens am vierten Kalendertag (oder früher, wenn vertraglich vereinbart)
Folge-AU bei andauernder Erkrankung Lückenlos — ohne Unterbrechung
Arbeitssuchend melden bei Kündigung 3 Monate vor Vertragsende oder 3 Tage nach Kenntnis

Bei einer Lücke in der Krankschreibung kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gefährdet sein. Achten Sie darauf, dass Folgebescheinigungen nahtlos anschließen.

Krank im Urlaub während der Kündigungsfrist

Werden Sie während eines bereits genehmigten Urlaubs krank, werden die Krankheitstage bei rechtzeitiger Vorlage einer AU nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Diese Urlaubstage stehen Ihnen dann weiterhin zu — oder müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich gekündigt werden, während ich krankgeschrieben bin?

Ja. Eine Krankschreibung schützt nicht vor Kündigung. Der Arbeitgeber kann sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen — unabhängig von einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit.

Muss der Arbeitgeber während der Kündigungsfrist weiterzahlen, wenn ich krank bin?

Grundsätzlich ja. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt bis zu sechs Wochen — auch während der Kündigungsfrist. Danach übernimmt die Krankenkasse.

Kann mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?

Nur wenn er den Beweiswert der AU erfolgreich erschüttert — zum Beispiel wenn die Krankschreibung zeitlich verdächtig mit einer Eigenkündigung zusammenfällt. In diesem Fall müssen Sie Ihre tatsächliche Erkrankung anderweitig nachweisen.

Was passiert, wenn mein Arbeitsverhältnis während der Krankheit endet?

Ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, sofern die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht.

Muss ich mich arbeitssuchend melden, obwohl ich krankgeschrieben bin?

Ja. Die Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung besteht unabhängig von einer Krankschreibung. Versäumen Sie die Frist, droht eine einwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Darf ich während einer Krankschreibung zum Vorstellungsgespräch gehen?

Grundsätzlich ja — eine Krankschreibung bedeutet nicht Hausarrest. Sie dürfen alles tun, was Ihre Genesung nicht gefährdet. Die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch ist in der Regel unproblematisch.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders — bei konkreten Fragen empfehlen wir, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Sebastian Agster

Sebastian Agster

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht

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