Abfindung versteuern — Fünftelregelung und Steuertipps

Eine Abfindung kann eine erhebliche finanzielle Hilfe sein — doch das Finanzamt kassiert mit. Abfindungen sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Mit der sogenannten Fünftelregelung lässt sich die Steuerlast jedoch oft deutlich senken. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Besteuerung funktioniert und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben.

Ist eine Abfindung steuerpflichtig?

Ja. Abfindungen gelten steuerrechtlich als außerordentliche Einkünfte und müssen vollständig versteuert werden. Einen allgemeinen Freibetrag für Abfindungen gibt es nicht.

Allerdings sind Abfindungen sozialversicherungsfrei — es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Die Steuer bleibt jedoch die zentrale Belastung.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine Tarifermäßigung, die verhindern soll, dass eine einmalige hohe Zahlung wie eine Abfindung durch die Steuerprogression unverhältnismäßig stark besteuert wird.

So funktioniert sie: Bei der Berechnung wird nur ein Fünftel der Abfindung zum regulären Einkommen hinzugerechnet. Die daraus resultierende Steuererhöhung wird dann mit fünf multipliziert. Das Ergebnis: Die Abfindung wird so besteuert, als hätten Sie sie über fünf Jahre verteilt erhalten.

Berechnungsbeispiel

Position Ohne Fünftelregelung Mit Fünftelregelung
Zu versteuerndes Einkommen (ohne Abfindung) 40.000 € 40.000 €
Abfindung 60.000 € 60.000 €
Steuerberechnung auf 100.000 € 40.000 € + 12.000 € (1/5)
Steuervorteil Mehrere Tausend Euro möglich

Je niedriger Ihr reguläres Einkommen im Jahr der Abfindung ist, desto größer fällt der Steuervorteil durch die Fünftelregelung aus.

Was hat sich ab 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Neuerung: Der Arbeitgeber wendet die Fünftelregelung nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug an. Stattdessen behält er die volle Lohnsteuer auf die Abfindung ein.

Das bedeutet für Sie:

Vorher (bis 2024) Jetzt (ab 2025)
Arbeitgeber berücksichtigt Fünftelregelung bei Auszahlung Arbeitgeber zieht volle Lohnsteuer ab
Steuervorteil sofort bei Auszahlung Steuervorteil erst über Steuererklärung
Steuererklärung optional Steuererklärung zwingend notwendig

Die Fünftelregelung selbst bleibt bestehen — Sie müssen sie nur über Ihre Einkommensteuererklärung beantragen. Ohne Steuererklärung geht der Vorteil verloren.

Voraussetzungen für die Fünftelregelung

Nicht jede Abfindung qualifiziert sich automatisch. Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

Zusammenballung von Einkünften: Die Abfindung muss in einem einzigen Kalenderjahr zufließen. Wird sie auf mehrere Jahre verteilt, entfällt die Fünftelregelung in der Regel.

Außerordentliche Einkünfte: Die Abfindung muss als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden. Reguläre Gehaltsbestandteile oder Tantiemen fallen nicht darunter.

Höhere Gesamteinkünfte: Die Abfindung muss zusammen mit dem übrigen Einkommen zu höheren Gesamteinkünften führen, als Sie ohne Abfindung im gleichen Jahr erzielt hätten.

Steuertipps: So optimieren Sie Ihre Abfindung

1. Auszahlung ins Folgejahr verschieben: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis Ende des Jahres endet und Sie im Folgejahr wenig oder kein Einkommen erwarten, kann es vorteilhaft sein, die Auszahlung der Abfindung ins neue Jahr zu verschieben. Je niedriger Ihr sonstiges Einkommen, desto größer der Steuervorteil der Fünftelregelung.

2. Einzahlung in die Altersvorsorge: Ein Teil der Abfindung kann steuerbegünstigt in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Der steuerfreie Höchstbetrag liegt 2026 bei 40.560 €. Diese Summe reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen.

3. Werbungskosten erhöhen: Im Jahr der Abfindung können Sie besondere Werbungskosten geltend machen — etwa für eine berufliche Weiterbildung, Bewerbungskosten oder eine Outplacement-Beratung.

4. Kirchensteuer prüfen: Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, wird diese auch auf die Abfindung erhoben. In manchen Fällen kann ein Antrag auf Teilerlass der Kirchensteuer bei außerordentlichen Einkünften gestellt werden.

5. Steuerberater einschalten: Bei höheren Abfindungen lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater fast immer. Die Optimierungsmöglichkeiten hängen stark von Ihrer individuellen Situation ab.

Abfindung in der Steuererklärung eintragen

Die Abfindung wird in der Steuererklärung als Arbeitslohn in der Anlage N eingetragen. Dort gibt es ein gesondertes Feld für „Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre“. Nur wenn die Abfindung dort korrekt als Entschädigung deklariert wird, prüft das Finanzamt die Anwendung der Fünftelregelung.

Tragen Sie die Abfindung versehentlich als regulären Arbeitslohn ein, wird die Fünftelregelung nicht angewendet — und Sie zahlen unter Umständen deutlich mehr Steuern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich auf eine Abfindung Steuern zahlen?

Ja. Abfindungen sind in Deutschland voll einkommensteuerpflichtig. Einen steuerfreien Freibetrag gibt es nicht. Allerdings sind sie sozialversicherungsfrei.

Was ist die Fünftelregelung?

Eine steuerliche Ermäßigung nach § 34 EStG, bei der die Abfindung so besteuert wird, als hätten Sie sie über fünf Jahre verteilt erhalten. Das mildert die Steuerprogression und spart oft mehrere Tausend Euro.

Muss ich eine Steuererklärung machen, wenn ich eine Abfindung erhalten habe?

Seit 2025 ist die Steuererklärung zwingend notwendig, um die Fünftelregelung in Anspruch zu nehmen. Ohne Steuererklärung geht der Steuervorteil verloren.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung besonders?

Am meisten profitieren Sie, wenn Ihr sonstiges Einkommen im Jahr der Abfindung niedrig ist — zum Beispiel weil Sie nur wenige Monate gearbeitet haben oder im Folgejahr arbeitslos sind.

Kann ich die Auszahlung meiner Abfindung verschieben?

Grundsätzlich ja, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Eine Verschiebung ins Folgejahr kann steuerlich sinnvoll sein, muss aber vor der Auszahlung vereinbart werden.

Hat die Abfindung Auswirkungen auf mein Arbeitslosengeld?

Die Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet, kann es allerdings zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs kommen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der individuellen Situation ab — ziehen Sie im Zweifel einen Steuerberater oder Fachanwalt hinzu.

Sebastian Agster

Sebastian Agster

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht

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