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Data protectionrecht in Augsburg — Ihre Rechte nach DSGVO durchsetzen

Datenpanne, DSGVO-Verstoß, unberechtigte Datenverarbeitung oder Auskunftsverweigerung? Our lawyers setzen Ihre Rechte nach DSGVO durch — von der Auskunft bis zum Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.

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Data protectionrecht — Ihre Rechte nach DSGVO durchsetzen

Unternehmen und Behörden verarbeiten täglich enorme Mengen personenbezogener Daten — oft fehlerhaft oder ohne Rechtsgrundlage. Ob Datenpanne, verweigerte Auskunft nach Art. 15 DSGVO, unrechtmäßige Datenerhebung, Werbewiderruf oder Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO: Das Data protectionrecht gibt Ihnen starke Werkzeuge an die Hand. Our lawyers kennen DSGVO, BDSG und die aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BGH und Landgerichten.

Wir prüfen Verstöße, fordern Auskunft, Löschung und Schadensersatz und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich — von der einzelnen Privatperson bis zur Sammelklage. Persönlich in Augsburg oder digital bundesweit.

Schufa-Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO — realistische Ansprüche und Höhe

Art. 82 DSGVO setzt drei Voraussetzungen voraus: einen DSGVO-Verstoß, einen kausalen materiellen oder immateriellen Schaden und ein Verschulden des Verantwortlichen. Der EuGH hat in der Rechtssache C-300/21 klargestellt, dass keine Bagatellgrenze besteht — ein konkreter Schaden ist jedoch nachzuweisen, wobei schon der Kontrollverlust über die eigenen Daten genügen kann. Die in der Rechtsprechung zuerkannten Beträge liegen typischerweise zwischen 500 und 5.000 Euro; der Bundesgerichtshof hat 2025 in einem Schufa-Fall 500 Euro bei einem voreiligen Eintrag bestätigt (Az. VI ZR 183/22). Für Mandanten aus der Region ist das Landgericht Augsburg zuständig, sofern der Streitwert 5.000 Euro übersteigt.

Aktuelle EuGH-Rechtsprechung — was sich für Betroffene geändert hat

Drei Entscheidungen prägen die aktuelle Praxis: Der EuGH hat am 7. Dezember 2023 in der Rechtssache C-634/21 entschieden, dass die reine Ermittlung des Schufa-Scorewerts eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO ist, sofern Banken oder Vermieter den Score maßgeblich übernehmen. In den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22 stellte der EuGH klar, dass Daten zur Restschuldbefreiung höchstens sechs Monate gespeichert werden dürfen. Mit dem Start des Schufa NextGen Score 1.0 am 17. März 2026 (Skala 100 bis 999, zwölf transparente Kriterien) können Verbraucher die Bewertung erstmals einsehbar prüfen und fehlerhafte Einträge nach Art. 16, 17 DSGVO und § 31 BDSG korrigieren oder löschen lassen.

FAQ

Frequently asked questions zum Data protectionrecht

Wann habe ich Anspruch auf Schadensersatz nach DSGVO?
Wenn ein Verantwortlicher gegen die DSGVO verstößt, dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entsteht — beispielsweise Kontrollverlust, Reputationsschaden oder ein abgelehnter Kredit — und ein Verschulden vorliegt. Eine Bagatellgrenze gibt es laut EuGH C-300/21 nicht; Sie müssen jedoch einen konkreten Schaden darlegen.
Wie hoch ist der Schadensersatz bei einem unberechtigten Schufa-Eintrag?
Die Spanne reicht je nach Einzelfall typischerweise von 500 bis 5.000 Euro. Der BGH bestätigte 2025 mit Urteil VI ZR 183/22 einen Betrag von 500 Euro bei einem voreiligen Eintrag; bei schwerwiegenden Folgen — etwa einer geplatzten Immobilienfinanzierung — sind höhere Beträge möglich. Pauschalbeträge gibt es nicht.
Was kann ich tun, wenn mein Schufa-Score nach 2026 plötzlich schlechter ist?
Fordern Sie zunächst kostenfrei Ihre Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Prüfen Sie die zwölf NextGen-Kriterien auf Fehler. Bei falschen Einträgen besteht Anspruch auf Berichtigung (Art. 16) oder Löschung (Art. 17 DSGVO, § 31 BDSG). Eine Klage auf Schadensersatz ist möglich, wenn der falsche Score zu nachweisbaren Nachteilen geführt hat.
Wie lange darf die Schufa Daten speichern?
Erledigte Forderungen werden in der Regel drei Jahre nach Ausgleich gelöscht. Daten zur Restschuldbefreiung dürfen seit der EuGH-Entscheidung C-26/22 maximal sechs Monate gespeichert bleiben. Anfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht. Bei Abweichungen besteht ein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO.
Welches Gericht ist für DSGVO-Klagen in Augsburg zuständig?
Bei Streitwerten über 5.000 Euro entscheidet das Landgericht Augsburg, darunter das Amtsgericht. Verbraucher können in der Regel an ihrem Wohnsitz klagen, sodass für Mandanten aus Augsburg und der Region das Landgericht Augsburg sachlich und örtlich zuständig ist.
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