Methodik des Rechners: drei Faktoren
Der Rechner bildet die Systematik des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab. Drei Faktoren bestimmen das Ergebnis:
Das Bruttomonatsgehalt der Stelle ist die gesetzliche Rechengröße: § 15 Abs. 2 AGG deckelt die Entschädigung abgelehnter Bewerber auf drei Monatsgehälter, wenn sie auch ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wären. Die Höhe innerhalb dieses Rahmens bemisst das Arbeitsgericht im Einzelfall.
Die Stärke der Indizien entscheidet über die Erfolgsaussichten: Nach § 22 AGG müssen Sie die Diskriminierung nicht beweisen. Indizien genügen, dann muss der Arbeitgeber sich entlasten. Der Rechner gewichtet eine nicht neutrale Stellenanzeige stärker als ein bloßes Auswahlmuster.
Die 2-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 AGG läuft ab Zugang der Ablehnung. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch. Der Rechner zählt sie ab dem Datum Ihrer Absage herunter; danach bleiben für die Klage weitere drei Monate (§ 61b ArbGG).
Waren Sie bestqualifiziert und wären eingestellt worden, gilt der Deckel von drei Monatsgehältern nicht. Zusätzlich kommt materieller Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG in Betracht, etwa für Verdienstausfall.