Schufa-Eintrag löschen lassen

Datenschutzrecht

Schufa-Eintrag löschen lassen – Ihre Rechte nach der DSGVO

Ein negativer Schufa-Eintrag kann Kreditvergabe, Mietverträge und Mobilfunkverträge blockieren. Nach Art. 17 DSGVO haben Sie ein Recht auf Löschung, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig gespeichert werden, die Speichergrundlage entfallen ist oder Löschfristen abgelaufen sind. Das EuGH-Urteil C-634/21 stärkt dieses Recht erheblich. Wir prüfen Ihre Schufa-Einträge, identifizieren angreifbare Positionen und setzen die Löschung gegenüber der Schufa und den meldenden Stellen durch.

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Schufa-Eintrag löschen lassen – Ihre Rechte nach der DSGVO

Wann muss die Schufa einen Eintrag löschen? Die Rechtsgrundlagen

Art. 17 DSGVO gibt Betroffenen ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Die Schufa muss einen Eintrag entfernen, wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind, eine erteilte Einwilligung widerrufen wurde, die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt oder eine Rechtspflicht die Löschung verlangt. Allerdings kann die Schufa sich auf Ausnahmen nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO berufen, etwa zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen. Entscheidend ist daher eine genaue Prüfung im Einzelfall.

Unberechtigte Schufa-Einträge erkennen und angreifen

Nicht jeder negative Schufa-Eintrag ist rechtmäßig. In der Praxis finden sich häufig Einträge, die ohne ausreichende Rechtsgrundlage gemeldet wurden, auf fehlerhaften Daten beruhen oder die formalen Voraussetzungen für eine Meldung nicht erfüllen. Wer einen unberechtigten Eintrag erkennt, kann die Löschung verlangen und unter Umständen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen. Jeder Eintrag muss einzeln geprüft werden – pauschale Negativmerkmale gibt es nicht.

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Der Weg zur Löschung – Schritt für Schritt

Die Löschung eines Schufa-Eintrags folgt einem klaren Ablauf: Zunächst verschaffen Sie sich einen Überblick durch die kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO. Dann werden fehlerhafte oder unberechtigte Einträge identifiziert und ein Löschungsantrag an die Schufa sowie an die meldende Stelle gerichtet. Reagiert die Schufa nicht oder lehnt sie ab, stehen Ihnen Beschwerde bei der Datenschutzbehörde und Klage als Eskalationsstufen zur Verfügung.

Selbstauskunft und Löschungsantrag

Fordern Sie zunächst Ihre kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Schufa an (einmal jährlich kostenfrei über meineschufa.de). Prüfen Sie jeden Eintrag auf Richtigkeit, Aktualität und Rechtsgrundlage. Identifizierte fehlerhafte Einträge werden dann mit einem Löschungsantrag nach Art. 17 DSGVO bei der Schufa und parallel beim meldenden Unternehmen angegriffen. Der Antrag sollte den konkreten Eintrag benennen, den Löschungsgrund darlegen und eine Frist setzen. Die Schufa muss innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Ombudsmann, Datenschutzbehörde und Klage

Lehnt die Schufa die Löschung ab, können Sie den Schufa-Ombudsmann anrufen – das Verfahren ist kostenlos, die Entscheidung allerdings nicht bindend. Wirksamer ist eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (für die Schufa: der Hessische Datenschutzbeauftragte), die ein Prüfverfahren einleiten kann. Führt auch das nicht zum Erfolg, bleibt die Klage vor dem Zivilgericht auf Löschung, Berichtigung und gegebenenfalls Schadensersatz. Ein im Datenschutzrecht erfahrener Anwalt kann Sie in jeder dieser Stufen wirksam unterstützen.

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Kosten, Fristen und Rechtsschutz

Die Kosten für die anwaltliche Durchsetzung einer Schufa-Löschung hängen vom Einzelfall ab. Bei einer außergerichtlichen Lösung fallen Anwaltsgebühren nach dem RVG an, bei einer Klage kommen Gerichtskosten hinzu. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten vollständig. Entscheidend sind die Fristen: Löschungsansprüche unterliegen der dreijährigen Regelverjährung nach § 195 BGB, Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO ebenfalls.

Anwaltskosten und Kostenrisiko

Die außergerichtliche Vertretung bei einem Löschungsantrag kostet je nach Gegenstandswert zwischen 300 und 1.500 Euro nach RVG. Viele Fälle lassen sich bereits außergerichtlich lösen. Bei einer Klage richtet sich der Streitwert nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Löschung – oft 5.000 bis 10.000 Euro. Mit einer Rechtsschutzversicherung, die den Bereich IT-/Datenschutzrecht oder allgemeines Zivilrecht abdeckt, tragen Sie in der Regel nur die Selbstbeteiligung. Wir klären die Deckungszusage vor Mandatsübernahme.

Speicherfristen und Verjährung im Überblick

Bisher galt die Faustregel: Drei Jahre nach Erledigung (taggenau) werden Negativeinträge gelöscht. Nach dem EuGH-Urteil C-634/21 ist diese Praxis bei Insolvenzeinträgen auf sechs Monate verkürzt – mit Ausstrahlungswirkung auf andere Eintragsarten. Vertragsdaten (Kreditkonten, laufende Verträge) werden in der Regel drei Jahre nach Vertragsende gelöscht. Kreditanfragen werden nach zwölf Monaten entfernt. Wichtig: Diese Fristen sind keine Schonfrist für die Schufa – liegt ein Löschungsgrund vor, besteht der Anspruch sofort, unabhängig von der regulären Speicherfrist.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange bleibt ein negativer Schufa-Eintrag gespeichert?
Die Regelspeicherfrist beträgt drei Jahre nach Erledigung der Forderung (taggenau). Kreditanfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht, Vertragsdaten drei Jahre nach Vertragsende. Seit dem EuGH-Urteil C-634/21 (Dezember 2023) dürfen Insolvenzeinträge nur noch sechs Monate gespeichert werden, da die Schufa nicht über die Speicherdauer des öffentlichen Registers hinausgehen darf. In allen Fällen gilt: Liegt ein Löschungsgrund nach Art. 17 DSGVO vor, müssen die Daten sofort gelöscht werden.
Wie bekomme ich meine kostenlose Schufa-Selbstauskunft?
Nach Art. 15 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie pro Jahr. Beantragen Sie diese über meineschufa.de unter dem Punkt „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)". Die Schufa muss innerhalb eines Monats antworten. Die Selbstauskunft listet alle gespeicherten Einträge, deren Herkunft und Ihren Score-Wert auf. Prüfen Sie jeden Eintrag sorgfältig auf Richtigkeit – falsche oder veraltete Einträge sind der häufigste Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Löschung.
Was kann ich tun, wenn die Schufa meinen Löschungsantrag ablehnt?
Zunächst können Sie den kostenlosen Schufa-Ombudsmann anrufen – das Verfahren ist unverbindlich, führt aber in vielen Fällen zu einer Einigung. Wirksamer ist eine Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten, der die Schufa beaufsichtigt. Bleibt auch das erfolglos, steht Ihnen die Klage auf Löschung und gegebenenfalls Schadensersatz offen. Ein Fachanwalt kann einschätzen, welcher Weg in Ihrem Fall am erfolgversprechendsten ist.
Was kostet ein Anwalt für die Schufa-Löschung?
Die außergerichtliche Vertretung kostet je nach Gegenstandswert zwischen 300 und 1.500 Euro (RVG). Viele Fälle lassen sich bereits durch ein anwaltliches Schreiben lösen. Kommt es zur Klage, richten sich die Kosten nach dem Streitwert, der bei Löschungsklagen oft zwischen 5.000 und 10.000 Euro liegt. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten. Wir holen die Deckungszusage vor Mandatsbeginn für Sie ein.
Kann ich einen Schufa-Eintrag selbst löschen lassen, ohne Anwalt?
Grundsätzlich ja. Sie können selbst eine Selbstauskunft anfordern, fehlerhafte Einträge identifizieren und einen Löschungsantrag an die Schufa sowie an die meldende Stelle richten. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Schufa auf anwaltliche Schreiben deutlich schneller und kooperativer reagiert. Außerdem erfordert die rechtliche Prüfung – insbesondere bei der Interessenabwägung nach Art. 6 DSGVO und der Bewertung formaler Meldungsvoraussetzungen – juristisches Fachwissen.
Werden bei einer Löschung auch die positiven Einträge entfernt?
Nein. Positive Einträge wie pünktlich zurückgezahlte Kredite oder laufende Verträge ohne Zahlungsstörung verbessern Ihren Schufa-Score und werden unabhängig von Negativmerkmalen gespeichert. Bei einem Löschungsantrag richtet sich die Löschung gezielt gegen den konkreten fehlerhaften oder unberechtigten Eintrag. Positive Vertragsdaten bleiben bestehen und werden in der Regel drei Jahre nach Vertragsende regulär gelöscht.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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