Bonitätsauskunft anfechten

Datenschutzrecht

Bonitätsauskunft anfechten – Fehlerhafte Einträge korrigieren und löschen

Fehlerhafte Bonitätsauskünfte können Kredite, Mietverträge und Geschäftsbeziehungen zerstören. Neben der Schufa speichern auch Creditreform Boniversum, CRIF Bürgel, infoscore Consumer Data und Regis24 personenbezogene Daten und berechnen Scores. Art. 15, 16, 17 und 21 DSGVO geben Ihnen wirksame Rechte gegenüber jeder Auskunftei. Wir prüfen Ihre Bonitätsauskünfte bei allen relevanten Auskunfteien, decken fehlerhafte Einträge auf und setzen Berichtigung, Löschung oder Schadensersatz durch.

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Bonitätsauskunft anfechten – Fehlerhafte Einträge korrigieren und löschen

Welche Auskunfteien gibt es und was speichern sie?

In Deutschland gibt es mehrere große Wirtschaftsauskunfteien, die Bonitätsdaten von Verbrauchern und Unternehmen sammeln. Jede Auskunftei nutzt eigene Datenquellen, Bewertungsmodelle und Scoring-Verfahren. Ein fehlerhafter Eintrag bei einer Auskunftei bedeutet nicht automatisch, dass derselbe Fehler bei allen anderen vorliegt. Deshalb ist eine umfassende Prüfung bei sämtlichen Auskunfteien entscheidend. Wer seine Bonitätsauskunft anfechten will, muss wissen, wer welche Daten speichert.

Ihre DSGVO-Rechte gegenüber Auskunfteien

Die DSGVO gibt Betroffenen ein starkes Instrumentarium gegenüber jeder Auskunftei. Vier Rechte sind für die Anfechtung einer Bonitätsauskunft zentral: das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung und das Widerspruchsrecht. Diese Rechte gelten gegenüber Schufa, Creditreform, CRIF Bürgel und jeder anderen Auskunftei gleichermassen. Reagiert eine Auskunftei nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einlegen.

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Häufige Fehler in Bonitätsauskünften

In der Praxis sind fehlerhafte Bonitätsauskünfte keine Seltenheit. Die Probleme reichen von offensichtlichen Verwechslungen bis zu subtilen Scoring-Fehlern, die erst bei genauer Prüfung auffallen. Jeder fehlerhafte Eintrag kann den Bonitätsscore erheblich verschlechtern und zu konkreten wirtschaftlichen Nachteilen führen. Wer seine Bonitätsauskunft anfechten möchte, sollte systematisch alle Einträge prüfen und dokumentieren.

Falscheinträge, Personenverwechslung und Doppeleinträge

Ein häufiges Problem sind Falscheinträge: Forderungen, die nicht bestehen, bereits beglichen wurden oder dem falschen Betrag zugeordnet sind. Personenverwechslungen (Namensvettern) kommen besonders bei häufigen Namen vor und können ganze Kredithistorien verfälschen. Doppeleinträge entstehen, wenn dieselbe Forderung vom Glaeubiger und vom Inkassounternehmen separat gemeldet wird. All diese Fehler sind nach Art. 16 DSGVO berichtigungsfähig und nach Art. 17 DSGVO löschbar. Bei nachgewiesenem Schaden kommt Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Betracht.

Veraltete Einträge und unberechtigte Anfragen

Einträge, deren Speicherfrist abgelaufen ist, müssen gelöscht werden. Die bisherige Regel sah drei Jahre nach Erledigung vor – das EuGH-Urteil C-634/21 hat diese Praxis bei Insolvenzeinträgen auf sechs Monate verkürzt. Unberechtigte Anfragen ohne Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO stellen ein weiteres Problem dar: Jede Kreditanfrage wird gespeichert und kann den Score beeinflussen. Erfolgt eine Anfrage ohne Ihre Einwilligung oder ohne Vertragsanbahnung, ist sie rechtswidrig und muss gelöscht werden.

Illustration

Anfechtung durchsetzen und Schadensersatz

Die Anfechtung einer fehlerhaften Bonitätsauskunft folgt einem strukturierten Ablauf: Selbstauskunft einholen, Fehler identifizieren, Berichtigung oder Löschung fordern, bei Ablehnung eskalieren. Wird ein fehlerhafter Eintrag nicht fristgerecht korrigiert, haben Sie neben dem Berichtigungs- und Löschungsanspruch auch Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Bei Unternehmen kommt zusätzlich ein Anspruch aus Paragraph 824 BGB (Kreditgefaehrdung) in Betracht.

Ablauf und Fristen der Anfechtung

Fordern Sie zunächst bei jeder relevanten Auskunftei die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Identifizieren Sie fehlerhafte Einträge und stellen Sie einen Berichtigungs- oder Löschungsantrag mit konkreter Benennung des Eintrags und des Grundes. Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats reagieren (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Lehnt sie ab, können Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen oder Klage vor dem Zivilgericht erheben. Ansprüche unterliegen der dreijährigen Regelverjährung nach Paragraph 195 BGB.

Schadensersatz bei fehlerhafter Bonitätsauskunft

Art. 82 DSGVO gewährt Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden durch rechtswidrige Datenverarbeitung. Typische materielle Schäden sind höherer Kreditzins, abgelehnte Finanzierung oder verlorene Geschäftsbeziehungen. Gerichte sprechen zunehmend auch immateriellen Schadensersatz zu – etwa für die Belastung durch eine zu Unrecht verweigerte Wohnung. Für Unternehmen bietet Paragraph 824 BGB einen zusätzlichen Anspruch wegen Kreditgefaehrdung, wenn eine unwahre Tatsachenbehauptung die geschäftliche Reputation schädigt.

FAQ

Häufige Fragen

Wie erhalte ich Auskunft über meine Daten bei allen Auskunfteien?
Nach Art. 15 DSGVO können Sie bei jeder Auskunftei kostenlos eine Datenkopie anfordern – einmal jährlich gebührenfrei. Stellen Sie den Antrag bei der Schufa über meineschufa.de, bei Creditreform Boniversum über boniversum.de, bei CRIF Bürgel über crifbürgel.de und bei infoscore über finance.arvato.com. Jede Auskunftei muss innerhalb eines Monats antworten. Fordern Sie bei allen gleichzeitig an, um ein vollständiges Bild Ihrer Bonitätsdaten zu erhalten.
Was kann ich tun, wenn eine Auskunftei nicht auf meinen Antrag reagiert?
Antwortet eine Auskunftei nicht innerhalb der Monatsfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO, liegt bereits ein DSGVO-Verstoss vor. Legen Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde ein – für die Schufa ist der Hessische Datenschutzbeauftragte zuständig, für andere Auskunfteien die Behörde des jeweiligen Bundeslandes. Die Behörde kann ein Prüfverfahren einleiten und Bußgeld verhaengen. Parallel können Sie Ihren Anspruch anwaltlich oder gerichtlich durchsetzen.
Was darf ein Vermieter über meine Bonitaet erfahren?
Vermieter duerfen nur die sogenannte Vermieterbonitätsauskunft anfordern – diese enthaelt ausschliesslich die Information, ob Negativmerkmale vorliegen, ohne Details zu einzelnen Verträgen oder Konten. Eine vollständige Schufa-Auskunft mit allen Einträgen und dem Score darf der Vermieter nicht verlangen. Gibt ein Mietinteressent trotzdem die Vollauskunft weiter, geschieht das freiwillig. Fordern Sie im Zweifel nur die Vermieterauskunft an.
Können auch Unternehmen fehlerhafte Bonitätsauskünfte anfechten?
Ja. Unternehmen sind häufig bei Creditreform oder CRIF Bürgel erfasst. Ein fehlerhafter Eintrag kann Geschäftsbeziehungen, Lieferantenkonditionen und Kreditlinien massiv beeinträchtigen. Neben den DSGVO-Ansprüchen steht Unternehmen zusätzlich Paragraph 824 BGB (Kreditgefaehrdung) zur Verfuegung, der Schadensersatz bei unwahren Tatsachenbehauptungen gewährt, die die geschäftliche Reputation schaedigen.
Was kostet die anwaltliche Anfechtung einer Bonitätsauskunft?
Die außergerichtliche Vertretung kostet je nach Gegenstandswert zwischen 300 und 1.500 Euro nach RVG. Viele Fälle lassen sich bereits durch ein anwaltliches Schreiben an die Auskunftei loesen. Kommt es zur Klage, richten sich die Kosten nach dem Streitwert. Eine Rechtsschutzversicherung mit Datenschutz- oder Zivilrechtsdeckung übernimmt in der Regel die Kosten. Wir klären die Deckungszusage vor Mandatsbeginn.
Wie lange dauert die Korrektur eines fehlerhaften Eintrags?
Die Auskunftei hat nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO einen Monat Zeit, auf Ihren Antrag zu reagieren. In der Praxis dauert eine außergerichtliche Korrektur vier bis acht Wochen. Bei komplexeren Fällen – etwa wenn die meldende Stelle den Eintrag bestreitet – kann ein gerichtliches Verfahren sechs bis zwölf Monate in Anspruch nehmen. Während des Verfahrens kann ein Sperrvermerk nach Art. 18 DSGVO verhindern, dass der strittige Eintrag weiterhin Ihre Bonitaet beeinträchtigt.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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