Bonitätsauskunft anfechten
Bonitätsauskunft anfechten – Fehlerhafte Einträge korrigieren und löschen
Fehlerhafte Bonitätsauskünfte können Kredite, Mietverträge und Geschäftsbeziehungen zerstören. Neben der Schufa speichern auch Creditreform Boniversum, CRIF Bürgel, infoscore Consumer Data und Regis24 personenbezogene Daten und berechnen Scores. Art. 15, 16, 17 und 21 DSGVO geben Ihnen wirksame Rechte gegenüber jeder Auskunftei. Wir prüfen Ihre Bonitätsauskünfte bei allen relevanten Auskunfteien, decken fehlerhafte Einträge auf und setzen Berichtigung, Löschung oder Schadensersatz durch.

Welche Auskunfteien gibt es und was speichern sie?
In Deutschland gibt es mehrere große Wirtschaftsauskunfteien, die Bonitätsdaten von Verbrauchern und Unternehmen sammeln. Jede Auskunftei nutzt eigene Datenquellen, Bewertungsmodelle und Scoring-Verfahren. Ein fehlerhafter Eintrag bei einer Auskunftei bedeutet nicht automatisch, dass derselbe Fehler bei allen anderen vorliegt. Deshalb ist eine umfassende Prüfung bei sämtlichen Auskunfteien entscheidend. Wer seine Bonitätsauskunft anfechten will, muss wissen, wer welche Daten speichert.
Ihre DSGVO-Rechte gegenüber Auskunfteien
Die DSGVO gibt Betroffenen ein starkes Instrumentarium gegenüber jeder Auskunftei. Vier Rechte sind für die Anfechtung einer Bonitätsauskunft zentral: das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung und das Widerspruchsrecht. Diese Rechte gelten gegenüber Schufa, Creditreform, CRIF Bürgel und jeder anderen Auskunftei gleichermassen. Reagiert eine Auskunftei nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einlegen.
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Häufige Fehler in Bonitätsauskünften
In der Praxis sind fehlerhafte Bonitätsauskünfte keine Seltenheit. Die Probleme reichen von offensichtlichen Verwechslungen bis zu subtilen Scoring-Fehlern, die erst bei genauer Prüfung auffallen. Jeder fehlerhafte Eintrag kann den Bonitätsscore erheblich verschlechtern und zu konkreten wirtschaftlichen Nachteilen führen. Wer seine Bonitätsauskunft anfechten möchte, sollte systematisch alle Einträge prüfen und dokumentieren.
Falscheinträge, Personenverwechslung und Doppeleinträge
Ein häufiges Problem sind Falscheinträge: Forderungen, die nicht bestehen, bereits beglichen wurden oder dem falschen Betrag zugeordnet sind. Personenverwechslungen (Namensvettern) kommen besonders bei häufigen Namen vor und können ganze Kredithistorien verfälschen. Doppeleinträge entstehen, wenn dieselbe Forderung vom Glaeubiger und vom Inkassounternehmen separat gemeldet wird. All diese Fehler sind nach Art. 16 DSGVO berichtigungsfähig und nach Art. 17 DSGVO löschbar. Bei nachgewiesenem Schaden kommt Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Betracht.
Veraltete Einträge und unberechtigte Anfragen
Einträge, deren Speicherfrist abgelaufen ist, müssen gelöscht werden. Die bisherige Regel sah drei Jahre nach Erledigung vor – das EuGH-Urteil C-634/21 hat diese Praxis bei Insolvenzeinträgen auf sechs Monate verkürzt. Unberechtigte Anfragen ohne Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO stellen ein weiteres Problem dar: Jede Kreditanfrage wird gespeichert und kann den Score beeinflussen. Erfolgt eine Anfrage ohne Ihre Einwilligung oder ohne Vertragsanbahnung, ist sie rechtswidrig und muss gelöscht werden.

Anfechtung durchsetzen und Schadensersatz
Die Anfechtung einer fehlerhaften Bonitätsauskunft folgt einem strukturierten Ablauf: Selbstauskunft einholen, Fehler identifizieren, Berichtigung oder Löschung fordern, bei Ablehnung eskalieren. Wird ein fehlerhafter Eintrag nicht fristgerecht korrigiert, haben Sie neben dem Berichtigungs- und Löschungsanspruch auch Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Bei Unternehmen kommt zusätzlich ein Anspruch aus Paragraph 824 BGB (Kreditgefaehrdung) in Betracht.
Ablauf und Fristen der Anfechtung
Fordern Sie zunächst bei jeder relevanten Auskunftei die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Identifizieren Sie fehlerhafte Einträge und stellen Sie einen Berichtigungs- oder Löschungsantrag mit konkreter Benennung des Eintrags und des Grundes. Die Auskunftei muss innerhalb eines Monats reagieren (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Lehnt sie ab, können Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen oder Klage vor dem Zivilgericht erheben. Ansprüche unterliegen der dreijährigen Regelverjährung nach Paragraph 195 BGB.
Schadensersatz bei fehlerhafter Bonitätsauskunft
Art. 82 DSGVO gewährt Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden durch rechtswidrige Datenverarbeitung. Typische materielle Schäden sind höherer Kreditzins, abgelehnte Finanzierung oder verlorene Geschäftsbeziehungen. Gerichte sprechen zunehmend auch immateriellen Schadensersatz zu – etwa für die Belastung durch eine zu Unrecht verweigerte Wohnung. Für Unternehmen bietet Paragraph 824 BGB einen zusätzlichen Anspruch wegen Kreditgefaehrdung, wenn eine unwahre Tatsachenbehauptung die geschäftliche Reputation schädigt.
Häufige Fragen
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