Arbeitszeugnis anfechten

Arbeitsrecht

Arbeitszeugnis prüfen und anfechten – Ihr Recht auf ein faires Zeugnis

Ein schlechtes oder unfaires Arbeitszeugnis kann Ihre gesamte berufliche Zukunft beeinflussen. Versteckte Formulierungen, fehlende Leistungen oder unterschwellige Kritik – viele Arbeitszeugnisse enthalten Mängel, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Augsburg prüfen Ihr Arbeitszeugnis und setzen Korrekturen durch.

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Arbeitszeugnis prüfen und anfechten – Ihr Recht auf ein faires Zeugnis

Ihr Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Sie können zwischen einem einfachen Zeugnis (nur Tätigkeitsbeschreibung) und einem qualifizierten Zeugnis (zusätzlich mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung) wählen. In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis der Standard und für Ihre Bewerbung entscheidend.

Das Zeugnis muss zwei Grundsätze erfüllen: Es muss wahrheitsgemäß sein und zugleich wohlwollend formuliert – es darf Ihr berufliches Fortkommen nicht unberechtigt erschweren. Offene Kritik, negative Formulierungen und sogenannte Geheimcodes sind nach § 109 Abs. 2 GewO unzulässig. Dennoch verwenden Arbeitgeber regelmäßig eine verschlüsselte Zeugnissprache, die auf den ersten Blick positiv wirkt, von Personalern aber als negativ gelesen wird.

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB), kann aber deutlich früher verwirken. In der Praxis gehen Arbeitsgerichte davon aus, dass der Anspruch bereits nach wenigen Monaten verwirkt sein kann. Arbeitnehmer in Augsburg sollten daher zeitnah handeln.

Zeugnissprache entschlüsseln – versteckte Bewertungen erkennen

Die Zeugnissprache folgt einem etablierten Notensystem, das sich hinter wohlklingenden Formulierungen verbirgt. „Stets zur vollsten Zufriedenheit" entspricht der Note 1, „stets zur vollen Zufriedenheit" der Note 2, „zur vollen Zufriedenheit" der Note 3 und „zur Zufriedenheit" nur noch der Note 4. „Im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit" ist eine glatte 5 – und damit ein Karrierekiller.

Neben dem Notensystem gibt es weitere versteckte Warnsignale: Fehlende Aussagen zu wichtigen Aspekten (sogenannte „beredtes Schweigen"), eine ungewöhnliche Reihenfolge der Beurteilungskriterien, einschränkende Formulierungen wie „im Rahmen seiner Fähigkeiten" oder „hat sich bemüht", und das Fehlen einer Schlussformel mit Bedauern und Zukunftswünschen. Gerade die Schlussformel ist zwar nicht einklagbar (BAG, Az. 9 AZR 227/11), ihr Fehlen wird von Personalern aber als negatives Signal gewertet.

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Arbeitszeugnis-Check: Wie gut ist Ihr Zeugnis wirklich?

Prüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis anhand der wichtigsten Kriterien. Die Checkliste zeigt Ihnen, ob Ihr Zeugnis den üblichen Standards entspricht oder ob Handlungsbedarf besteht.

Checkliste
Arbeitszeugnis-Check
Prüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis auf die wichtigsten Punkte. Tippen Sie auf jeden Punkt: grün = in Ordnung, rot = problematisch oder fehlend.
Formale Anforderungen
Auf offiziellem Firmenbriefpapier ausgestellt
Muss auf dem Geschäftsbriefbogen des Arbeitgebers gedruckt sein
Korrektes Ausstellungsdatum (nahe am Austrittstag)
Ein weit zurückdatiertes oder vorgezogenes Datum kann negativ wirken
Unterschrift durch vorgesetzten oder HR-Verantwortlichen
Unterzeichner muss hierarchisch über Ihnen stehen
Inhalt & Bewertung
Vollständige Tätigkeitsbeschreibung Ihrer Aufgaben
Alle wesentlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen genannt sein
Leistungsbeurteilung mit klarer Zufriedenheitsformel
z. B. „stets zur vollsten Zufriedenheit" (Note 1) oder „zur vollen Zufriedenheit" (Note 3)
Verhaltensbeurteilung gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
Reihenfolge beachten: Vorgesetzte zuerst. Fehlt „Vorgesetzte", ist das ein Warnsignal
Keine einschränkenden Formulierungen oder Geheimcodes
Vorsicht bei „hat sich bemüht", „im Rahmen seiner Fähigkeiten", „war stets pünktlich"
Schlussformel & Gesamteindruck
Schlussformel mit Bedauern, Dank und Zukunftswünschen
Nicht einklagbar, aber das Fehlen ist für Personaler ein negatives Signal
Keine Erwähnung von Krankheit, Elternzeit oder Betriebsratstätigkeit
Solche Angaben sind ohne Ihre Zustimmung unzulässig
Tippen Sie die Punkte an, um Ihr Zeugnis zu bewerten
Diese Checkliste dient der Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

Arbeitszeugnis korrigieren lassen – Ihre Optionen

Wenn Ihr Arbeitszeugnis fehlerhaft, unfair oder unvollständig ist, haben Sie mehrere Möglichkeiten, eine Korrektur durchzusetzen. Entscheidend ist, dass Sie zeitnah handeln.

Außergerichtliche Korrektur

Der erste Schritt sollte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber sein, in dem Sie konkret benennen, welche Formulierungen Sie beanstanden. Führt das nicht zum Erfolg, folgt ein schriftliches Korrekturverlangen mit einer Frist von in der Regel 14 Tagen. In vielen Fällen reicht ein anwaltliches Schreiben – wenn der Arbeitgeber erkennt, dass Sie Ihre Rechte kennen und eine Klage droht, wird häufig nachgebessert.

Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht

Weigert sich der Arbeitgeber, das Zeugnis zu korrigieren, können Sie vor dem Arbeitsgericht Augsburg eine Zeugnisberichtigungsklage erheben. Eine starre Klagefrist gibt es nicht, aber der Anspruch kann verwirken – handeln Sie daher innerhalb weniger Monate. Wichtig zur Beweislast: Fordern Sie eine bessere Note als „befriedigend" (Note 3), müssen Sie beweisen, dass Ihre Leistungen überdurchschnittlich waren (BAG, Az. 9 AZR 584/13). Bei einer Note schlechter als „befriedigend" liegt die Beweislast beim Arbeitgeber.

Illustration

Besondere Situationen beim Arbeitszeugnis

Neben dem Endzeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es weitere Konstellationen, in denen Ihr Zeugnisanspruch eine Rolle spielt.

Zwischenzeugnis – Anspruch und Anlässe

Ein Zwischenzeugnis können Sie bei berechtigtem Interesse verlangen – etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, einer Versetzung, einer Betriebsübernahme oder wenn eine Kündigung im Raum steht. Das Zwischenzeugnis hat eine wichtige Bindungswirkung: Weicht das spätere Endzeugnis ohne sachlichen Grund erheblich vom Zwischenzeugnis ab, können Sie sich dagegen wehren. Gerade in Augsburger Unternehmen mit häufigen Umstrukturierungen ist ein rechtzeitiges Zwischenzeugnis eine kluge Absicherung.

Zeugnis bei Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Bei einem Aufhebungsvertrag sollte das Arbeitszeugnis direkt mitverhandelt werden – idealerweise mit einer vereinbarten Mindestnote und einem konkreten Wortlaut. Fehlt eine solche Regelung im Aufhebungsvertrag, bleibt nur der allgemeine Zeugnisanspruch. Bei einer Kündigung empfehlen wir, das Zeugnis zeitnah nach dem Ausscheiden anzufordern und sofort prüfen zu lassen – wer zu lange wartet, riskiert die Verwirkung des Korrekturanspruchs.

FAQ

Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

Welche Note steht mir im Arbeitszeugnis zu?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Note gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung des BAG gilt die Note „befriedigend" (zur vollen Zufriedenheit) als Durchschnitt. Wer eine bessere Note verlangt, muss dies begründen können. Umgekehrt muss der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Bewertung beweisen.
Was sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis?
Geheimcodes sind verschlüsselte Formulierungen, die oberflächlich positiv klingen, von Personalern aber als negativ verstanden werden. Beispiele: „hat sich bemüht" (= erfolglos), „war stets pünktlich" (= sonst nichts Positives zu sagen), „gesellig" (= Alkoholproblem). Solche Codes sind nach § 109 Abs. 2 GewO verboten, kommen aber in der Praxis häufig vor.
Wie lange habe ich Zeit, mein Arbeitszeugnis anzufechten?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, aber der Anspruch kann verwirken. Arbeitsgerichte nehmen eine Verwirkung teilweise bereits nach vier bis sechs Monaten an. Wir empfehlen, Korrekturen innerhalb von wenigen Wochen nach Erhalt des Zeugnisses geltend zu machen.
Kann ich ein Arbeitszeugnis einklagen?
Ja. Erteilt der Arbeitgeber kein Zeugnis oder verweigert er eine berechtigte Korrektur, können Sie vor dem Arbeitsgericht Augsburg klagen. Die Zeugnisberichtigungsklage ist ein vergleichsweise schnelles Verfahren. Die Kosten im ersten Rechtszug trägt jede Partei selbst (§ 12a ArbGG).
Muss das Arbeitszeugnis eine Schlussformel enthalten?
Nein. Nach der Rechtsprechung des BAG gehört die Schlussformel (Bedauern, Dank, Zukunftswünsche) nicht zum einklagbaren Mindestinhalt des Zeugnisses. Allerdings wird ein fehlendes Schlusswort von Personalern als negatives Signal gelesen. Im Rahmen einer Verhandlung oder eines Aufhebungsvertrags lässt sich eine Schlussformel oft vereinbaren.
Darf mein Arbeitgeber im Zeugnis Krankheitszeiten erwähnen?
Grundsätzlich nein. Krankheitszeiten dürfen im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden, es sei denn, sie machen mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit aus und verfälschen dadurch das Bild der tatsächlich erbrachten Leistung. Auch Elternzeit oder Pflegezeit darf nur mit Ihrer Zustimmung aufgenommen werden.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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