Strafrecht Augsburg

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Strafrecht Augsburg – Strafverteidiger für Ermittlungsverfahren, Anklage & Strafbefehl

Eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage – im Strafrecht zählt jede Stunde. Als Strafverteidiger in Augsburg vertreten wir Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung am Amts- und Landgericht Augsburg bis zur Revision. Frühzeitige anwaltliche Begleitung entscheidet häufig darüber, ob das Verfahren eingestellt wird oder zur Anklage kommt.

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Strafrecht Augsburg – Strafverteidiger für Ermittlungsverfahren, Anklage & Strafbefehl

Ermittlungsverfahren – die entscheidende Phase der Strafverteidigung

Das Ermittlungsverfahren ist die wichtigste Phase im Strafrecht. Hier entscheidet sich, ob Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl ergeht oder das Verfahren eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft Augsburg und die Polizei sammeln Beweise, vernehmen Zeugen und werten Spuren aus. Als Verteidiger nehmen wir frühzeitig Akteneinsicht und steuern das Verfahren aktiv – denn was im Ermittlungsverfahren versäumt wird, lässt sich in der Hauptverhandlung kaum noch korrigieren.

Strafbefehl – Ihre Rechte und die 2-Wochen-Frist

Ein Strafbefehl (§ 407 StPO) ist eine Verurteilung ohne mündliche Verhandlung. Wird kein Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einer rechtskräftigen Verurteilung gleich – mit allen Konsequenzen für Ihr Führungszeugnis. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. In Augsburg erleben wir regelmäßig, dass Mandanten die Tragweite eines Strafbefehls unterschätzen und die Frist versäumen. Handeln Sie sofort.

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Typische Delikte – unsere Schwerpunkte in der Strafverteidigung

In unserer Augsburger Kanzlei verteidigen wir Mandanten bei einer Vielzahl von Straftatbeständen. Von Alltagsdelikten wie Körperverletzung und Betrug über Verkehrsstraftaten bis hin zu Betäubungsmittel- und Wirtschaftsdelikten – wir kennen die Besonderheiten jedes Delikts und die Herangehensweise der Staatsanwaltschaft Augsburg.

Körperverletzung, Diebstahl und Betrug

Körperverletzung (§ 223 StGB) ist eines der häufigsten Delikte. Die Abgrenzung zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) hat erhebliche Auswirkungen auf die Straferwartung. Bei Diebstahl (§ 242 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) kämpfen wir um Einstellungen, mildere Strafen und die Vermeidung von Vorstrafen – gerade beim Ersttäter können wir häufig eine Einstellung gegen Auflage erreichen.

Verkehrsstraftaten und BtMG-Delikte

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB) und Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) werden vor dem Amts- und Landgericht Augsburg verhandelt. Neben der Strafe droht der Führerscheinentzug mit Sperrfrist. Bei BtMG-Delikten (Betäubungsmittelgesetz) reicht das Spektrum vom Eigenkonsum bis zum Handel – hier verteidigen wir mit dem Ziel der Einstellung, Bewährung oder mildestmöglichen Strafe.

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Untersuchungshaft und Jugendstrafrecht in Augsburg

Untersuchungshaft und Jugendstrafrecht erfordern besonderes Engagement und schnelles Handeln. In beiden Bereichen setzen wir uns in Augsburg für unsere Mandanten ein – mit dem Ziel, die Haft zu verkürzen oder zu vermeiden und jugendgerechte Lösungen zu finden.

Untersuchungshaft – Haftprüfung und Haftbeschwerde

Die Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus – Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr (§§ 112, 113 StPO). Als Verteidiger beantragen wir umgehend Akteneinsicht und stellen Haftprüfungsanträge (§ 117 StPO) oder Haftbeschwerden. In der mündlichen Haftprüfung argumentieren wir für die Aufhebung des Haftbefehls oder die Verschonung gegen Auflagen. Jeder Tag in U-Haft zählt.

Jugendstrafrecht – Erziehung statt Strafe

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) gilt für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und unter bestimmten Voraussetzungen für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre). Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund – Mindeststrafen des Erwachsenenstrafrechts gelten nicht. Das Spektrum reicht von Erziehungsmaßregeln über Zuchtmittel bis zur Jugendstrafe. Vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Augsburg setzen wir auf pädagogisch sinnvolle Maßnahmen statt harter Bestrafung.

FAQ

Häufige Fragen

Was soll ich tun, wenn die Polizei mich vorladen will?
Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter Folge zu leisten. Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit einem Strafverteidiger in Augsburg. Wir beantragen Akteneinsicht und beraten Sie, ob und wie Sie sich einlassen sollten. In vielen Fällen ist Schweigen die beste Verteidigungsstrategie.
Was passiert, wenn ich keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlege?
Der Strafbefehl wird nach Ablauf der 14-Tage-Frist rechtskräftig und steht einer regulären Verurteilung gleich. Er erscheint im Bundeszentralregister und – je nach Strafe – auch im Führungszeugnis. Geldstrafen über 90 Tagessätze werden ins Führungszeugnis eingetragen. Handeln Sie innerhalb der Frist.
Kann ein Strafverfahren eingestellt werden, obwohl ich schuldig bin?
Ja. Bei Vergehen mit geringer Schuld kommt eine Einstellung nach § 153 StPO (ohne Auflagen) oder § 153a StPO (gegen Auflagen wie Geldzahlung oder gemeinnützige Arbeit) in Betracht. Die Einstellung führt zu keiner Vorstrafe und keinem Eintrag im Führungszeugnis. Wir prüfen in jedem Fall, ob ein Einstellungsantrag Erfolg verspricht.
Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Nach § 140 StPO muss Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, wenn die Schwere der Tat, die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage es erfordert – insbesondere bei drohender Freiheitsstrafe über ein Jahr oder bei Untersuchungshaft. Sie können auch selbst einen Anwalt als Pflichtverteidiger vorschlagen.
Was kostet ein Strafverteidiger in Augsburg?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens. Bei einfachen Verfahren (Strafbefehl, Einstellung) liegen die Kosten bei wenigen hundert Euro. Bei umfangreichen Hauptverhandlungen am Landgericht können die Kosten deutlich höher ausfallen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz übernimmt in der Regel die Kosten. Wir informieren Sie vor Mandatsübernahme transparent über die zu erwartenden Kosten.
Wie lange dauert ein Strafverfahren in Augsburg?
Ein einfaches Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg dauert typischerweise drei bis sechs Monate vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Bei komplexeren Verfahren vor der Strafkammer des Landgerichts kann es sechs bis zwölf Monate oder länger dauern. Eine Einstellung im Ermittlungsverfahren kann bereits nach wenigen Wochen erreicht werden.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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