Strafrecht Augsburg
Strafrecht Augsburg – Strafverteidiger für Ermittlungsverfahren, Anklage & Strafbefehl
Eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage – im Strafrecht zählt jede Stunde. Als Strafverteidiger in Augsburg vertreten wir Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung am Amts- und Landgericht Augsburg bis zur Revision. Frühzeitige anwaltliche Begleitung entscheidet häufig darüber, ob das Verfahren eingestellt wird oder zur Anklage kommt.

Ermittlungsverfahren – die entscheidende Phase der Strafverteidigung
Das Ermittlungsverfahren ist die wichtigste Phase im Strafrecht. Hier entscheidet sich, ob Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl ergeht oder das Verfahren eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft Augsburg und die Polizei sammeln Beweise, vernehmen Zeugen und werten Spuren aus. Als Verteidiger nehmen wir frühzeitig Akteneinsicht und steuern das Verfahren aktiv – denn was im Ermittlungsverfahren versäumt wird, lässt sich in der Hauptverhandlung kaum noch korrigieren.
Strafbefehl – Ihre Rechte und die 2-Wochen-Frist
Ein Strafbefehl (§ 407 StPO) ist eine Verurteilung ohne mündliche Verhandlung. Wird kein Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einer rechtskräftigen Verurteilung gleich – mit allen Konsequenzen für Ihr Führungszeugnis. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. In Augsburg erleben wir regelmäßig, dass Mandanten die Tragweite eines Strafbefehls unterschätzen und die Frist versäumen. Handeln Sie sofort.
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Typische Delikte – unsere Schwerpunkte in der Strafverteidigung
In unserer Augsburger Kanzlei verteidigen wir Mandanten bei einer Vielzahl von Straftatbeständen. Von Alltagsdelikten wie Körperverletzung und Betrug über Verkehrsstraftaten bis hin zu Betäubungsmittel- und Wirtschaftsdelikten – wir kennen die Besonderheiten jedes Delikts und die Herangehensweise der Staatsanwaltschaft Augsburg.
Körperverletzung, Diebstahl und Betrug
Körperverletzung (§ 223 StGB) ist eines der häufigsten Delikte. Die Abgrenzung zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) hat erhebliche Auswirkungen auf die Straferwartung. Bei Diebstahl (§ 242 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) kämpfen wir um Einstellungen, mildere Strafen und die Vermeidung von Vorstrafen – gerade beim Ersttäter können wir häufig eine Einstellung gegen Auflage erreichen.
Verkehrsstraftaten und BtMG-Delikte
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB) und Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) werden vor dem Amts- und Landgericht Augsburg verhandelt. Neben der Strafe droht der Führerscheinentzug mit Sperrfrist. Bei BtMG-Delikten (Betäubungsmittelgesetz) reicht das Spektrum vom Eigenkonsum bis zum Handel – hier verteidigen wir mit dem Ziel der Einstellung, Bewährung oder mildestmöglichen Strafe.

Untersuchungshaft und Jugendstrafrecht in Augsburg
Untersuchungshaft und Jugendstrafrecht erfordern besonderes Engagement und schnelles Handeln. In beiden Bereichen setzen wir uns in Augsburg für unsere Mandanten ein – mit dem Ziel, die Haft zu verkürzen oder zu vermeiden und jugendgerechte Lösungen zu finden.
Untersuchungshaft – Haftprüfung und Haftbeschwerde
Die Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus – Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr (§§ 112, 113 StPO). Als Verteidiger beantragen wir umgehend Akteneinsicht und stellen Haftprüfungsanträge (§ 117 StPO) oder Haftbeschwerden. In der mündlichen Haftprüfung argumentieren wir für die Aufhebung des Haftbefehls oder die Verschonung gegen Auflagen. Jeder Tag in U-Haft zählt.
Jugendstrafrecht – Erziehung statt Strafe
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) gilt für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und unter bestimmten Voraussetzungen für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre). Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund – Mindeststrafen des Erwachsenenstrafrechts gelten nicht. Das Spektrum reicht von Erziehungsmaßregeln über Zuchtmittel bis zur Jugendstrafe. Vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Augsburg setzen wir auf pädagogisch sinnvolle Maßnahmen statt harter Bestrafung.
Häufige Fragen
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