Immobilienrecht Augsburg

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Immobilienrecht Augsburg – Ihr Anwalt für Kaufvertrag, Baumängel & WEG-Recht

Ob Immobilienkauf, Baumängel oder WEG-Streitigkeit – im Immobilienrecht geht es um hohe Werte und langfristige Entscheidungen. Als Kanzlei in Augsburg begleiten wir Käufer, Verkäufer und Eigentümer durch alle Phasen: von der Kaufvertragsgestaltung über die Mängeldurchsetzung bis zur WEG-Beschlussanfechtung. Bayern bietet mit 3,5 % einen der niedrigsten Grunderwerbsteuersätze in Deutschland – ein Standortvorteil für Ihr Immobilienvorhaben in Augsburg.

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Immobilienrecht Augsburg – Ihr Anwalt für Kaufvertrag, Baumängel & WEG-Recht

Immobilienkauf in Augsburg – rechtssicher vom Vertrag bis zur Eintragung

Jeder Immobilienkauf in Deutschland erfordert einen notariell beurkundeten Kaufvertrag (§ 311b BGB). Der Notar sichert die Interessen beider Seiten – doch er ist kein Anwalt und vertritt keine Partei. Ein Anwalt prüft den Vertragsentwurf auf versteckte Risiken, ungünstige Klauseln und fehlende Sicherungen. In Augsburg beraten wir Käufer und Verkäufer vor der Beurkundung, damit keine bösen Überraschungen drohen.

Baumängel durchsetzen – Ihre Rechte als Bauherr in Augsburg

Baumängel kosten Nerven und Geld. Das Werkvertragsrecht gibt Ihnen starke Ansprüche gegen den Bauunternehmer: Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt (§ 634 BGB). Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB) – doch die Abnahme ist ein kritischer Moment, denn mit ihr beginnen die Fristen und die Beweislast wechselt. In Augsburg begleiten wir Abnahmen, dokumentieren Mängel und setzen Ihre Ansprüche durch.

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WEG-Recht – Wohnungseigentum und Eigentümergemeinschaft in Augsburg

Das Wohnungseigentumsrecht wurde 2020 grundlegend reformiert. Die neue Rechtslage stärkt die Eigentümergemeinschaft, vereinfacht bauliche Veränderungen und gibt dem Verwalter mehr Befugnisse. In Augsburg beraten wir Wohnungseigentümer zu Beschlussanfechtungen, Hausgeldstreitigkeiten und Modernisierungsvorhaben.

WEG-Reform 2020 – vereinfachte bauliche Veränderungen

Seit der WEG-Reform (WEMoG, 01.12.2020) können bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 WEG) – bisher war häufig Einstimmigkeit erforderlich. Das betrifft Energiesanierung, barrierefreien Umbau und E-Ladestationen. Die Kosten tragen grundsätzlich nur die zustimmenden Eigentümer, es sei denn, die Maßnahme amortisiert sich in angemessener Zeit oder wurde mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen beschlossen.

Beschlussanfechtung – Fristen und Erfolgsaussichten

Fehlerhafte WEG-Beschlüsse können innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung angefochten werden (§ 45 WEG). Die Klage richtet sich seit der Reform ausschließlich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht gegen einzelne Eigentümer. Anfechtungsgründe sind Verfahrensfehler (fehlerhafte Einladung, Stimmrechtsverletzung), inhaltliche Fehler (rechtswidrige Beschlüsse) oder Ermessensmissbrauch. Nichtige Beschlüsse können zeitlich unbefristet angegriffen werden.

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Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundbuch

Neben Kauf und WEG beraten wir in Augsburg zu weiteren Immobilienthemen – von der Maklerprovision über Nachbarstreitigkeiten bis zur Grundbucheintragung. Jeder Bereich hat eigene Regeln und Fristen, die wir für Sie im Blick behalten.

Maklerrecht – Halbteilungsprinzip seit 2020

Seit Dezember 2020 gilt bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser das Halbteilungsprinzip (§§ 656a-d BGB): Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden und die Provision wird zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Der Makler darf vom Käufer erst dann Zahlung verlangen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat. Wir prüfen Maklerverträge und setzen Ihre Rechte durch.

Nachbarrecht in Bayern – Grenzabstand und Überbau

Das Bayerische Nachbarrecht (BayNachbG) regelt Grenzabstände für Pflanzen, Einfriedungen und bauliche Anlagen. Bei Überbau (§ 912 BGB) – wenn ein Gebäudeteil auf das Nachbargrundstück ragt – hat der Nachbar Anspruch auf eine Überbaurente. Nachbarstreitigkeiten in Augsburg werden zunächst vor einem Schlichter verhandelt, bevor der Weg zum Amtsgericht offensteht.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich einen Anwalt beim Immobilienkauf?
Der Notar ist neutral und muss beide Seiten beraten – aber er vertritt keine Partei. Ein Anwalt prüft den Kaufvertragsentwurf ausschließlich in Ihrem Interesse und identifiziert Risiken, die der Notar nicht hervorheben muss. Gerade bei hohen Kaufpreisen und komplexen Objekten ist anwaltliche Beratung vor der Beurkundung empfehlenswert.
Wie lange kann ich Baumängel reklamieren?
Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks (§ 634a BGB). Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt die reguläre Verjährung von drei Jahren ab Kenntnis. Wir empfehlen, Mängel frühzeitig zu dokumentieren und gegebenenfalls ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten, das die Verjährung hemmt.
Was kann ich gegen einen fehlerhaften WEG-Beschluss tun?
Fehlerhafte Beschlüsse müssen innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung angefochten werden (§ 45 WEG). Die Klage richtet sich gegen die Gemeinschaft. Nichtige Beschlüsse – etwa solche, die grundlegende Eigentümerrechte verletzen – können zeitlich unbefristet angefochten werden. Handeln Sie schnell, die Frist ist kurz.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?
Bayern erhebt 3,5 % Grunderwerbsteuer – einer der niedrigsten Sätze in Deutschland. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro fallen 14.000 Euro Grunderwerbsteuer an. Der Steuersatz gilt für alle Immobilientransaktionen, Ausnahmen bestehen bei Erwerb unter 2.500 Euro und bestimmten Übertragungen zwischen Verwandten.
Muss der Makler seine Provision mit mir teilen?
Seit 2020 gilt bei Wohnungen und Einfamilienhäusern das Halbteilungsprinzip: Käufer und Verkäufer tragen die Maklerprovision zu gleichen Teilen. Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden. Verstöße können dazu führen, dass keine Provision geschuldet ist. Wir prüfen Ihren Maklervertrag.
Welches Gericht ist für Immobilienstreitigkeiten in Augsburg zuständig?
Das Amtsgericht Augsburg ist für WEG-Sachen und Streitwerte bis 5.000 Euro zuständig. Bei höheren Streitwerten – was bei Immobilienstreitigkeiten fast immer der Fall ist – entscheidet das Landgericht Augsburg. Das Grundbuchamt ist ebenfalls beim Amtsgericht Augsburg angesiedelt.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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