Familienrecht Augsburg
Familienrecht Augsburg – Ihr Anwalt für Scheidung, Unterhalt & Sorgerecht
Scheidung, Unterhaltsstreit oder Sorgerechtskonflikt – im Familienrecht geht es um die wichtigsten Beziehungen Ihres Lebens. Als Kanzlei in Augsburg begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren am Familiengericht Augsburg: von der einvernehmlichen Scheidung über die Unterhaltsberechnung bis zur Regelung des Sorge- und Umgangsrechts. Rund 90 % aller Scheidungen in Deutschland sind einvernehmlich – gemeinsam finden wir die bestmögliche Lösung.

Scheidung in Augsburg – einvernehmlich oder streitig
Jede Scheidung setzt ein Trennungsjahr voraus (§ 1566 BGB). Sind sich beide Ehepartner einig, kann die Scheidung im Verbundverfahren zügig abgewickelt werden – Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht werden gemeinsam geregelt. Ist die Scheidung streitig, werden diese Punkte einzeln verhandelt, was das Verfahren verlängert. Am Familiengericht Augsburg dauert eine einvernehmliche Scheidung typischerweise vier bis sechs Monate, eine streitige ein bis drei Jahre.
Unterhalt – Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Unterhalt ist eines der zentralen Themen im Familienrecht. Die Düsseldorfer Tabelle 2025 bildet die Grundlage für den Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt sichert den Lebensstandard während der Trennung, und der nacheheliche Unterhalt greift nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen. In Augsburg berechnen wir Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltspflicht exakt und setzen das Ergebnis durch.
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Sorgerecht und Umgangsrecht – das Wohl des Kindes im Mittelpunkt
Bei Trennung und Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht (§ 1626 BGB) der Regelfall. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, überträgt das Familiengericht Augsburg einem Elternteil das alleinige Sorgerecht. Wir setzen uns für tragfähige Regelungen ein, die das Wohl Ihres Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Wechselmodell
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheidet, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Seit 2024 bietet § 1679 Abs. 3 BGB eine gesetzliche Grundlage für das Wechselmodell – die gleichmäßige Aufteilung der Betreuung auf beide Elternteile. Voraussetzung ist die Fähigkeit beider Eltern zur Kooperation. Das Gericht kann das Wechselmodell anordnen, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Wir beraten Sie, welches Modell für Ihre Familie geeignet ist.
Umgangsrecht und begleiteter Umgang
Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen (§ 1684 BGB). Standardregelungen sehen typischerweise jedes zweite Wochenende, einen wöchentlichen Nachmittag und die hälftige Ferienzeit vor. Bei Konflikten oder begründeten Sicherheitsbedenken kann das Gericht begleiteten Umgang anordnen. Ein Umgangsausschluss ist nur bei konkreter Kindeswohlgefährdung möglich und bleibt die absolute Ausnahme.

Zugewinnausgleich, Ehevertrag und Gewaltschutz
Neben Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht beraten wir in Augsburg zu weiteren familienrechtlichen Themen – vom Zugewinnausgleich über den Ehevertrag bis zum Gewaltschutz. Jedes dieser Themen hat eigene Fristen und Voraussetzungen, die wir für Sie im Blick behalten.
Zugewinnausgleich – Vermögen fair aufteilen
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung der Zugewinn ausgeglichen: Der Ehegatte mit dem höheren Vermögenszuwachs während der Ehe zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen. Entscheidend sind die Stichtage für Anfangs- und Endvermögen. Beide Ehegatten sind zur vollständigen Auskunft über ihr Vermögen verpflichtet (§ 1379 BGB). Wir berechnen Ihren Zugewinnausgleich und setzen Ihren Auskunftsanspruch durch.
Gewaltschutz – Schutzanordnung und Wohnungszuweisung
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) schützt Opfer häuslicher Gewalt. Das Familiengericht Augsburg kann Kontaktverbote, Näherungsverbote und eine Wohnungszuweisung anordnen – auch im Eilverfahren innerhalb eines Tages. Verstöße gegen die Schutzanordnung sind strafbar. Wir helfen Ihnen, schnell und effektiv Schutz zu erhalten, und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Häufige Fragen
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
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