Familienrecht Augsburg

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Familienrecht Augsburg – Ihr Anwalt für Scheidung, Unterhalt & Sorgerecht

Scheidung, Unterhaltsstreit oder Sorgerechtskonflikt – im Familienrecht geht es um die wichtigsten Beziehungen Ihres Lebens. Als Kanzlei in Augsburg begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren am Familiengericht Augsburg: von der einvernehmlichen Scheidung über die Unterhaltsberechnung bis zur Regelung des Sorge- und Umgangsrechts. Rund 90 % aller Scheidungen in Deutschland sind einvernehmlich – gemeinsam finden wir die bestmögliche Lösung.

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Familienrecht Augsburg – Ihr Anwalt für Scheidung, Unterhalt & Sorgerecht

Scheidung in Augsburg – einvernehmlich oder streitig

Jede Scheidung setzt ein Trennungsjahr voraus (§ 1566 BGB). Sind sich beide Ehepartner einig, kann die Scheidung im Verbundverfahren zügig abgewickelt werden – Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht werden gemeinsam geregelt. Ist die Scheidung streitig, werden diese Punkte einzeln verhandelt, was das Verfahren verlängert. Am Familiengericht Augsburg dauert eine einvernehmliche Scheidung typischerweise vier bis sechs Monate, eine streitige ein bis drei Jahre.

Unterhalt – Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Unterhalt ist eines der zentralen Themen im Familienrecht. Die Düsseldorfer Tabelle 2025 bildet die Grundlage für den Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt sichert den Lebensstandard während der Trennung, und der nacheheliche Unterhalt greift nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen. In Augsburg berechnen wir Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltspflicht exakt und setzen das Ergebnis durch.

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Sorgerecht und Umgangsrecht – das Wohl des Kindes im Mittelpunkt

Bei Trennung und Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht (§ 1626 BGB) der Regelfall. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, überträgt das Familiengericht Augsburg einem Elternteil das alleinige Sorgerecht. Wir setzen uns für tragfähige Regelungen ein, die das Wohl Ihres Kindes in den Mittelpunkt stellen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht und Wechselmodell

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheidet, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Seit 2024 bietet § 1679 Abs. 3 BGB eine gesetzliche Grundlage für das Wechselmodell – die gleichmäßige Aufteilung der Betreuung auf beide Elternteile. Voraussetzung ist die Fähigkeit beider Eltern zur Kooperation. Das Gericht kann das Wechselmodell anordnen, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Wir beraten Sie, welches Modell für Ihre Familie geeignet ist.

Umgangsrecht und begleiteter Umgang

Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen (§ 1684 BGB). Standardregelungen sehen typischerweise jedes zweite Wochenende, einen wöchentlichen Nachmittag und die hälftige Ferienzeit vor. Bei Konflikten oder begründeten Sicherheitsbedenken kann das Gericht begleiteten Umgang anordnen. Ein Umgangsausschluss ist nur bei konkreter Kindeswohlgefährdung möglich und bleibt die absolute Ausnahme.

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Zugewinnausgleich, Ehevertrag und Gewaltschutz

Neben Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht beraten wir in Augsburg zu weiteren familienrechtlichen Themen – vom Zugewinnausgleich über den Ehevertrag bis zum Gewaltschutz. Jedes dieser Themen hat eigene Fristen und Voraussetzungen, die wir für Sie im Blick behalten.

Zugewinnausgleich – Vermögen fair aufteilen

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung der Zugewinn ausgeglichen: Der Ehegatte mit dem höheren Vermögenszuwachs während der Ehe zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen. Entscheidend sind die Stichtage für Anfangs- und Endvermögen. Beide Ehegatten sind zur vollständigen Auskunft über ihr Vermögen verpflichtet (§ 1379 BGB). Wir berechnen Ihren Zugewinnausgleich und setzen Ihren Auskunftsanspruch durch.

Gewaltschutz – Schutzanordnung und Wohnungszuweisung

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) schützt Opfer häuslicher Gewalt. Das Familiengericht Augsburg kann Kontaktverbote, Näherungsverbote und eine Wohnungszuweisung anordnen – auch im Eilverfahren innerhalb eines Tages. Verstöße gegen die Schutzanordnung sind strafbar. Wir helfen Ihnen, schnell und effektiv Schutz zu erhalten, und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Scheidung in Augsburg?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert am Familiengericht Augsburg typischerweise vier bis sechs Monate nach Ablauf des Trennungsjahres. Die längste Verzögerung verursacht meist der Versorgungsausgleich, für den die Rentenversicherungsträger Auskünfte erteilen müssen. Eine streitige Scheidung mit Folgesachen kann ein bis drei Jahre dauern.
Brauche ich für die Scheidung einen eigenen Anwalt?
Mindestens ein Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, der den Antrag stellt – der andere Ehegatte stimmt lediglich zu. Bei streitigen Punkten sollte jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt beauftragen, um seine Interessen zu wahren.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle, die den Unterhalt nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes staffelt. Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen. Bei überdurchschnittlichem Einkommen oder besonderen Bedürfnissen des Kindes kann der Unterhalt höher ausfallen. Wir berechnen Ihren konkreten Anspruch.
Kann das Gericht das Wechselmodell anordnen?
Ja, seit 2024 hat das Gericht nach § 1679 Abs. 3 BGB eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, das Wechselmodell anzuordnen. Voraussetzung ist, dass es dem Kindeswohl entspricht und beide Eltern zur Kommunikation und Kooperation fähig sind. Das Gericht erzwingt das Wechselmodell nicht bei hochstrittigen Elternbeziehungen.
Was kostet eine Scheidung in Augsburg?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus den Einkommen beider Ehegatten und dem Versorgungsausgleich berechnet. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.000 Euro liegen die Gerichts- und Anwaltskosten für eine einvernehmliche Scheidung bei rund 2.500 bis 3.500 Euro. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe (§ 114 ZPO) beantragt werden.
Wie kann ich mich gegen häusliche Gewalt schützen?
Kontaktieren Sie die Polizei und beantragen Sie beim Familiengericht Augsburg eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. Im Eilfall kann das Gericht noch am selben Tag Kontaktverbote und eine Wohnungszuweisung aussprechen. Wir begleiten Sie durch das Verfahren – vertraulich und kurzfristig.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

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