Erbrecht Augsburg
Erbrecht Augsburg – Ihr Anwalt für Testament, Pflichtteil & Erbstreit
Ein Erbfall bringt neben der Trauer oft komplexe Rechtsfragen – vom Pflichtteil über die Testamentsauslegung bis zur Erbauseinandersetzung. Als Kanzlei in Augsburg beraten wir Erben, Enterbte und Erblasser gleichermaßen. Nur rund ein Viertel der Deutschen hat ein Testament – ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge, die selten dem tatsächlichen Willen entspricht. Wir schaffen Klarheit.

Gesetzliche Erbfolge und Testament – Ihre Nachlassplanung in Augsburg
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach BGB: Ehegatte und Kinder erben als Erben erster Ordnung, wobei die Quote vom Güterstand abhängt. Im häufigsten Fall – Zugewinngemeinschaft – erbt der Ehegatte die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. In Augsburg beraten wir Sie zur optimalen Nachlassgestaltung, damit Ihr Vermögen nach Ihrem Willen verteilt wird.
Pflichtteil – Ihre Ansprüche auch bei Enterbung
Wer durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wird, behält seinen Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. In Augsburg setzen wir Pflichtteilsansprüche durch – und verteidigen Erben gegen überhöhte Pflichtteilsforderungen.
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Erbrechts-Check
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Erbausschlagung und Erbengemeinschaft – richtig handeln nach dem Erbfall
Nicht jede Erbschaft ist ein Gewinn. Überschuldete Nachlässe, Streit in der Erbengemeinschaft und unklare Verbindlichkeiten erfordern schnelles und überlegtes Handeln. In Augsburg beraten wir Sie, ob die Annahme oder Ausschlagung der richtige Weg ist.
Erbausschlagung – Fristen und Formvorschriften
Die Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht erklärt werden (§ 1944 BGB). Die Erklärung erfolgt in öffentlich beglaubigter Form – persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar (§ 1945 BGB). Wird die Frist versäumt, gilt die Erbschaft als angenommen – auch mit allen Schulden. Bei Irrtum über den Nachlasswert ist eine Anfechtung der Annahme möglich.
Erbengemeinschaft – Auseinandersetzung und Teilungsklage
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB) und verwalten den Nachlass gemeinsam. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Einigen sich die Erben nicht, bleibt die Teilungsklage – bei Immobilien droht die Teilungsversteigerung. Wir verhandeln in Augsburg tragfähige Auseinandersetzungsvereinbarungen und vermeiden, wo möglich, den Weg zum Gericht.

Erbschaftsteuer und Vorsorgevollmacht – vorausschauend planen
Neben der rechtlichen Nachlassgestaltung spielen steuerliche Aspekte und die Vorsorge zu Lebzeiten eine wichtige Rolle. In Augsburg beraten wir Sie zu Freibeträgen, Schenkungsstrategien und Vorsorgedokumenten.
Erbschaftsteuer – Freibeträge gezielt nutzen
Die Erbschaftsteuer-Freibeträge sind nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt: Ehegatten erben bis 500.000 Euro steuerfrei, Kinder bis 400.000 Euro, Enkel bis 200.000 Euro. Diese Freibeträge gelten alle zehn Jahre auch für Schenkungen – eine strategische Schenkungsplanung zu Lebzeiten kann die Steuerlast erheblich senken. Der Steuersatz liegt je nach Verwandtschaftsgrad und Überschreitung des Freibetrags zwischen 7 % und 50 %.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, im Ernstfall Ihre Angelegenheiten zu regeln – ohne gerichtliche Betreuung. Die Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Wünsche fest, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Beide Dokumente sollten schriftlich verfasst und idealerweise notariell beglaubigt werden. Wir erstellen Ihre Vorsorgedokumente und stimmen sie mit Ihrer erbrechtlichen Planung ab.
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
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