Bußgeldbescheid Augsburg
Bußgeldbescheid in Augsburg? Einspruch prüfen & Fahrverbot abwenden
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und fragen sich, ob ein Einspruch lohnt? Studien zeigen, dass rund 56 % aller Bußgeldbescheide Fehler enthalten – von ungültigen Messungen bis zu Verfahrensmängeln. Als Kanzlei in Augsburg prüfen wir Ihren Bescheid, legen fristgerecht Einspruch ein und vertreten Sie vor dem Amtsgericht Augsburg.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – wann lohnt er sich?
Ein Einspruch lohnt sich häufiger als gedacht. Die Erfolgsquote bei anwaltlich begleiteten Einsprüchen liegt deutlich über der von Laieneinsprüchen, da technische und rechtliche Fehler systematisch aufgedeckt werden. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG) – danach wird der Bescheid rechtskräftig, das Bußgeld fällig und Punkte sowie Fahrverbot wirksam.
Das Bußgeldverfahren – Ablauf und Ihre Rechte in Augsburg
Das Bußgeldverfahren läuft in festen Schritten: Zunächst erhalten Sie einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Augsburg, dann den Bußgeldbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Der Einspruch wird schriftlich bei der Bußgeldstelle eingereicht – die Behörde prüft erneut und gibt den Fall bei Aufrechterhaltung an das Amtsgericht Augsburg ab. Dort findet die Hauptverhandlung statt.
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Bußgeld-Check
Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg hat.
Typische Bußgeldtatbestände und ihre Verteidigung
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Handyverstoß – jeder Tatbestand hat eigene Angriffspunkte. In Augsburg verteidigen wir Betroffene gegen alle gängigen Verkehrsordnungswidrigkeiten und nutzen die spezifischen Schwachstellen des jeweiligen Messverfahrens.
Geschwindigkeitsverstoß und Blitzer
Bei Geschwindigkeitsmessungen wird standardmäßig eine Toleranz von 3 km/h (unter 100 km/h) bzw. 3 % (über 100 km/h) abgezogen. Darüber hinaus haben alle Messverfahren – von stationären Radaranlagen über mobile Laser bis hin zu Section Control – spezifische Fehlerquellen. Wir kennen die technischen Gutachten zu den gängigen Messgeräten und wissen, welche Angriffspunkte bei welchem Gerätetyp Erfolg versprechen.
Rotlichtverstoß und Handyverstoß
Beim Rotlichtverstoß unterscheidet das Gesetz zwischen einfachem (Rotphase unter 1 Sekunde, 90 Euro, 1 Punkt) und qualifiziertem Verstoß (Rotphase über 1 Sekunde, 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot). Der Zeitpunkt des Phasenwechsels ist entscheidend – und oft fehlerhaft dokumentiert. Beim Handyverstoß (§ 23 Abs. 1a StVO) drohen seit der Reform 2017 mindestens 100 Euro und 1 Punkt. Die Beweislage ist häufig dünn, wenn das Foto keine eindeutige Nutzung zeigt.

Fahrverbot abwenden – Ihre Optionen in Augsburg
Ein Fahrverbot trifft besonders hart, wenn Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind. In Augsburg setzen wir verschiedene Strategien ein, um das Fahrverbot abzuwenden oder zumindest die Auswirkungen zu mildern. Das Gericht hat bei Regelfahrverboten einen Ermessensspielraum, den wir gezielt nutzen.
Augenblicksversagen und berufliche Härte
Bei einem einmaligen, untypischen Fehlverhalten kann das Gericht wegen Augenblicksversagens vom Fahrverbot absehen – etwa wenn Sie ein Tempolimitschild übersehen haben. Auch eine unzumutbare berufliche Härte kann das Fahrverbot abwenden, wenn Sie nachweisen, dass Ihr Arbeitsplatz unmittelbar gefährdet ist. In beiden Fällen wird die Geldbuße in der Regel verdoppelt bis verdreifacht. Wir bereiten die nötige Dokumentation für das Amtsgericht Augsburg vor.
Punkte in Flensburg und Fahreignungsseminar
Jeder Punkt in Flensburg bleibt fünf Jahre gespeichert. Bei vier bis fünf Punkten erhalten Sie eine Ermahnung – dann können Sie durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Ab sechs Punkten hilft das Seminar nicht mehr. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wir prüfen Ihren aktuellen Punktestand und beraten Sie zur besten Strategie, um den Führerschein zu behalten.
Häufige Fragen
Weiterführende Informationen
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